Klöster in Rheinhessen

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Einkünfte bezog der Johanniterhof aus der Landwirtschaft, aus Verpachtungen sowie aus Einnahmen aus den Gerichtsrechten in Hangen-Weisheim.
Durchgehend vom 14. bis zum 18.Jh. hatte der Orden Besitz in Hangen-Weisheim und Gundersheim, daneben Streubesitz im Umland. Genannt werden Ober-Flörsheim (lt. Kneib 1304: Johanniterkommende als Nachbar eines Grundstücks; in der zweiten Hälfte des 14.Jhs. wurde Land an den Deutschorden verkauft), Eppelsheim (1304, 1306) und Gau-Köngernheim (1311).
Am 5.11.1316 kam es zu Besitzveräußerungen in Ober-Flörsheim, die am 22.12.1316 durch den Statthalter des Generalvisitators des Johanniterordens genehmigt wurden. Möglicherweise befand sich die Komturei zu diesem Zeitpunkt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Für 1317 verweist Kneib auf den Verkauf von 70 Morgen Land in Klein-Winternheim.
Für das 15.Jh. ist Besitz in Gau-Heppenheim, Ensheim und Blödesheim (heute: Hochborn) nachgewiesen.
Durch Tauschverträge versuchte man, eine Konzentrierung des Besitzes in Hangen-Weisheim zu erreichen.

Nach den Erhebungen der Visitation des Jahres 1495 bezog der Inhaber des Hofgutes 185 Mltr. Getreide als Pacht für 240 Joch Kommendenbesitz. Dazu bezog die Kommende aus Hangen-Weisheim selbst und aus Eppelsheim zusammen 221 Mltr. Roggen, 42 Mltr. Hafer, 2 ½ Fuder Wein sowie einen Geldbetrag von 22 Gulden, 17 Albus und 3 Denar.
Zinsgefälle bezog die Niederlassung außer aus Hangen-Weisheim selbst nach Kneib aus Ensheim, Gundersheim, Gau-Heppenheim und Blödesheim (heute Hochborn).
Abgaben hatte die Niederlassung in Hangen-Weisheim an die Kommende Sobernheim sowie an das Hospital in Alzey sowie an die Wormser Dominikaner zu leisten. Zahlungsverpflichtungen bestanden bei der Übernahme des Gutes durch Kessler auch gegenüber Honjes Hesse aus Westhofen.
Da die Komtur 1495 bereits als membrum von Mainz bezeichnet ist, hatte sie spätestens im 15.Jh. ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit verloren.
Das Salbuch der Alzeyer Ausfautei erwähnt 1576, dass die Niederlassung „Anteil an den Gerichtsfreveln, aber nicht Gebot und Verbot" habe [Anm. 1]. Wahrscheinlich, so Rödel, hatte man sich unter den Schutz der Kurpfalz gestellt und im Gegenzug die Gerichtsbarkeit erhalten.

Von 1579 datiert eine Beschreibung alle Ordensgüter.

Hofgut und Kapelle

Das Hofgut wurde 1443 an Heinz Brufe, d.h. an eine nicht dem Orden angehörige Privatperson, verpachtet.
In den Visitationsakten des Jahres 1495 findet sich das Haus beschrieben als alt, aber in gutem Zustand; das Inventar bestand in 13 Betten, 5 Kesseln, 10 Platten, 13 Krügen, 25 Tellern, einer  Schüssel und einem Waschbecken. Der Viehbestand bestand aus vier Pferden, 15 Kühen und 40 Schweinen.
Nach dem Tod Kesslers erfolgte wiederum die Verpachtung des Gutes an Hofmänner. Namentlich bekannt sind aus Urkunden (Bestandsbriefen) Jakob Pautweiler (1541-1545), Friedrich Werner (1548, 1555).
Ab 1577 erfolgte die Verpachtung des 90 Parzellen umfassenden Hofgutes nicht mehr an Einzelpersonen, sondern an die Gemeinde Hangen-Weisheim. Die zu erbringenden Naturalleistungen waren an den Schaffner in Worms abzuführen. Der Pachtvertrag umfasst auch Backhaus, Mühle und Brunnen. Die Gemeinde war verpflichtet, die Gebäude instandzuhalten.
Im Jahr 1594 besichtigte der Wormser Schaffner Christoph Beischlag die Kommende, ein Hofmann hatte das Anwesen vernachlässigt. Das Wohngebäude war zum Teil zerfallen, der Keller nicht nutzbar und einsturzgefährdet, da Wasser eingedrungen war. Im folgenden Jahr forderte der Verwalter der Sobernheimer Kommende gegenüber Schultheiß, Gericht und Gemeinde die Beseitigung der Mängel und die Renovierung der Gebäude.
Nach einer von 1600 datierenden Beschreibung des Gutes umfasste es 900 Morgen Ackerland, Weinberge und Wiesen. Der Pachtvertrag wurde damals mit der Gemeinde auf weitere 10 Jahre verlängert.  Das Domstift Worms, das in Hangen-Weisheim den Zehntgenuss hatte und den Orden von der Zehntzahlung befreit hatte, hob die Zehntbefreiung weitgehend auf. Begründet wurde der Schritt damit, dass das Gut ja nicht mehr durch den Orden selbst, sondern durch die Gemeinde genutzt wurde.
Komtur Johann Noll zog die Ordensgüter später wieder an sich. Die Pacht wurde schließlich der Gemeinde entzogen. Folge dieses Schrittes war die Verweigerung der Frondienste durch Hangen-Weisheim. Bei einem Schlichtungsversuch am 1.6.1611 legten beide Seiten ihre Rechtsansichten dar; den Johannitern gelang die Reaktivierung ihrer alten Rechte allerdings nicht. Ab dem 17.Jh. findet sich in den Urkunden für die Pächter der Terminus Admodiator erwähnt; es handelte sich dabei wiederum um Privatpersonen. Namentlich bekannt ist ein Pächter Karl Liehfeld (urkundlich erwähnt 1684, 1687), der einen Pachtvertrag bis 1690 hatte. Die Pachtsumme lag bei 100 Rtl., der Pächter hatte alle auf dem Hof lastenden Zahlungsverpflichtungen zu leisten und für die Instandhaltungsarbeiten zu sorgen.
Eine weiterte Beschreibung nennt Kneib für 1734.
Von 1769 datiert eine detaillierte Beschreibung des Gutes:  es umfasste zwei Häuser, eine Mühle, eine Scheune, zwei Stallungen, einen Kelterschuppen, einen Holzschuppen. Der Grundbesitz wurde angegeben mit 478 Morgen – 2 Viertel Ackerland, 14 Morgen Wingert und 11 Morgen Wiese. Daneben werden vier Gärten erwähnt. Das Land wurde als Baum-, Gras- und Krautgärten genutzt. 20 Morgen Land, die an den Hof grenzten waren zehntfrei.
Im Besitz der Johanniter befand sich auch die Bannmühle („Hau-Mühle“).
Verpachtet waren im 18.Jh. 478 Morgen Acker, 14 Morgen Weinberg und 11 Morgen Wiese.
Eine Beschreibung des Hofs findet sich sodann im Zusammenhang mit der Versteigerung nach 1802.
Am 18.4.1805 erfolgte die Versteigerung des Backhauses, das verpachtet war. Es wird beschrieben als Gebäude mit Wohnung und Backhaus mit Halle, Stall und Vorplatz. Verpachtet war es zum fraglichen Zeitpunkt nach den von W.Schieder edierten Quellen an einen Pächter namens Kurschmann, der eine Pacht von 50 Fr. zu leisten hatte. Der Schätzpreis lag bei 480 fr., erlöst wurden 720 fr. Käufer war der Anwalt Karl Josef Varena (1760-1830) aus Mainz[Anm. 2].
Am 18.10.1810 wurden zwei in Gundersheim liegende Äcker (88 Ar), die an Matthias Schrot zu 39 Fr. verpachtet waren, versteigert. Der Schätzpreis betrug 660 Fr.; ersteigert wurden sie schließlich durch Nikolaus Illium und Matthias Spohr aus Gunderheim, die 1950 Fr. zahlten[Anm. 3].
Der Hof selbst wurde erst am 5.2.1811 versteigert. Das Anwesen bestand aus Haus und Hof, Scheune, Stall, Garten sowie ca. 110 ha. Ackerland, Wiesen und Weinberg. Verpachtet war das Ensemble damals für 2400 Fr. an einen Pächter aus Alzey, Weber. Der Schätzpreis lag bei 63.840 fr., erzielt wurden 129.000 fr.; ersteigert wurde der Hof durch Ludwig Keller aus Edesheim und Georg Albert Meyer aus Landau[Anm. 4].
Im 19.Jh. wurden die Gebäude durch ein neues Gehöft ersetzt. Die Johanniterhofstraße grenzt an die ehemalige Niederlassung.
Auf dem Grund befand sich zudem eine Kapelle (St.Johannes), die allein durch die Johanniter genutzt wurde. Die Visitationsakten beschreiben sie als bescheiden ausgestattet. Von Anfang des 18. Jhs. bis 1822 wurde sie von den Katholiken genutzt.

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Anmerkungen:

  1. Rödel, Großpriorat, S. 261 Zurück
  2. Schieder, Mediatisierung IV, Nr. 9307 Zurück
  3. Schieder, Mediatisierung IV, 12.304 Zurück
  4. Schieder, Mediatisierung IV, Nr. 9308 Zurück

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Hangen - Weisheim. Besitz und Einkünfte. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/hangen-weisheim/besitz-und-einkuenfte.html> (Letzter Aufruf: 29.03.24)