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Mainz - Templer

Das Mainzer Haus, nach Gerlich ein burgähnlicher Hof, befand sich im Stadtteil Selenhofen in einem durch die heutigen Grundstücke  Holzstraße 8 , Bocksgasse 39, Ignazgässchen 13-15 und Kapuzinerstraße 54 (Vgl. auch Schrohe, Stadtaufnahmen, Bd.7, Stadtaufnahme 1657, S.10, Nr. 60), 1687, S. 10, Nr. 93, Bd.8, Stadtaufnahme 1747, S. 8, Nr.91-93; S. 9, Nr.101, S. 151, Nr.50, S. 152 Nr. 55 ff) beschriebenen Bezirk, einem Gebiet, in dem wichtige Fernstraßen zusammenliefen.  Von dem großen Hofbezirk getrennt bestand der sog. Pulverhof (Vgl. Gerlich, Templerhof, S. 163). Ein Teil des Anwesens wurde 1657 beschrieben als ein Haus „sambt hof, bronnen und garten“ (Schrohe, Stadtaufnahmen, Bd.7, Stadtaufnahme 1657, S.10, Nr. 60). Die heutige Templergasse steht in keinem stadtgeographischen Bezug zur Templerniederlassung.

Nach der Beschlagnahmung der Güter fiel das Gebäude zunächst an den Johanniterorden, der es rasch an den Grafen von Katzenelnbogen verkaufte, der ihn allerdings nicht selbst nutzte, sondern Abt und Konvent des Klosters Eberbach überließ. Am 21.1.1319 verpflichtete sich der Abt zur Rückgabe, falls er durch den Grafen dazu aufgefordert werde (Vgl. Gerlich, S. 164).
Der Hof fiel schließlich wieder an die Grafen von Katzenelnbogen zurück. 1479 erbte ihn der Landgraf von Hessen, der die Grafschaft Katzenelnbogen geerbt hatte und überließ ihn seinen Vasallen, den Schenken v. Schweinsberg. Diese zeigten nur wenig Interesse an dem Haus. Schon Ende des 15.Jh. kam die unbewohnte Immobilie zunehmend in Verfall. Auf dem Tempelhof ruhte noch ein an das Stift St.Alban zu zahlender Zins, der am 7.7.1514 durch eine einmalige Zahlung abgelöst wurde.
Am 13.6.1572 erfolgte der Verkauf des Hofs durch Kaspar Schenk von Schweinsberg an den Mainzer Erzbischof Daniel Brendel von Homburg (1555-1582); der Kaufpreis lag bei 600 Denar. Der Hof wurde in der Folgezeit in verschiedene Parzellen aufgeteilt.

Als Templerhof erwähnt findet sich 1258 Hof Iben. Gerlich erwähnt Grundbesitz in den Gemarkungen von Osthofen, Schornsheim und Hamm.
Aus einer Urkunde vom 2.8.1312 geht im Zusammenhang mit der Güterübertragung an den Johanniterorden hervor, dass dem Templerorden ein Haus in Opferstedt bei Weißensee/Thüringen gehörte.
Aus einer Urkunde aus dem Jahr 1303 geht hervor, dass die Templerniederlassung in Mainz ein Hofgut in Lorch besaß.
In Mainz verblieben die Güter zunächst noch in den Händen einiger Mitglieder (Vgl. Rödel, Großpriorat, S. 255). Die Güterübertragung erfolgte erst am 22.11.1314 durch Elisabeth, Witwe des Mainzer Bürgers Emmerich von Bingen und ihre Söhne zusammen mit den Priestern des Templerordens Johann und Konrad Gerlach. Der Johanniterorden führte wahrscheinlich „nur die Oberaufsicht über die Verwaltung“ (Rödel, Großpriorat, S. 256), denn am 25.6.1315 finden die genannten Personen noch als Nutznießer urkundliche Erwähnung.

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Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Mainz - Templer. Besitz. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-templer/besitz.html> (Letzter Aufruf: 24.04.24)