Klöster in Rheinhessen

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Stiftsbesitz und Rechte

Das Patronatsrecht in Waldülversheim erhielt St.Gangolph 1256 durch eine Schenkung des Kämmerers Arnold vom Thurm und seines Bruders Hermann
Unter Besitzübertragungen nennt die Arbeit  von Wagner-Schneider Eich (1262 eine Manse Land, übertragen durch Ritter Hermann von Sachsenhausen und seine Gemahlin an den Dekan und das Kapitel). Die Brüder Hennekin und Conrad Werner und ihre Ehefrauen übertrugen im Jahr 1247 an einen Vikar Johann des St. Gangolphstiftes den Hof Zum Engel und drei Häuser (Zum Schlüssel) in Mainz, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stift lagen. Die genannten drei Häuser werden in einer weiteren Urkunde aus dem Jahr 1348 genannt.
Einen jährlichen Zins (15 Sol) von einem Haus in Frankfurt übertrugen 1262 Ritter Hermann von Sachsenhausen und seine Gemahlin an den Dekan und das Kapitel. Im Jahr 1477 sind Zinsrechte des Stifts am Mainzer Haus Zum Affterdinge dokumentiert.
Die Verleihung eines Weinbergs durch das Stift ist für das Jahr 1328 dokumentiert.
Bei der Versteigerung der Nationalgüter nach Aufhebung des Stiftes sind keine Güter des Stiftes verzeichnet.

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Mainz - St. Gangolph. Stiftsbesitz und Rechte. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-st-gangolph/stiftsbesitz-und-rechte.html> (Letzter Aufruf: 29.03.24)