Klöster in Rheinhessen
Verfassungsordnung Altmünsterkloster (Mainz)
Hierarchie
Ursprünglich handelte es sich bei Altmünster um ein Eigenkloster der Haganonen. Bis zum 10. Jahrhundert befand es sich im Besitz weltlicher Herren. Von 966 bis 1122 war es im Besitz des Bistums Magdeburg, ohne dass dadurch allerdings der Mainzer Erzbischof gänzlich ohne Einfluss gewesen wäre.
Spätestens im 11. Jahrhundert ging man in Mainz davon aus, dass das Kloster einer Äbtissin unterstand, bis zum 13. Jahrhundert sind in den Urkunden aber nur vereinzelt Äbtissinnen erwähnt. Zwar nennt ein Äbtissinnenkatalog schon für das 9. Jahrhundert eine Amtsträgerin, doch ist die betreffende Quelle vorsichtig zu bewerten. Die Äbtissin trug Sorge für die Gemeinschaft in geistlichen und weltlichen Dingen, vertrat das Kloster nach außen und leitete die Wirtschaft. Sie war die Herrin der Klosterfamilie und des Gerichts für die Klosterleute sowie die Herrin der Orts- und Hofgerichte in den dem Kloster unterstehenden Orte oder an Orten, an denen das Kloster Höfe besaß. Ab dem 12. Jahrhundert wurde sie auch als Lehnsherrin nachgewiesen. Ab Mitte des 12. Jahrhundert führte sie das Klostersiegel.
Nach der Eingliederung in den Zisterzienserorden war Altmünster fortan ein Glied des Filiationssystems dieses Ordens; die Aufsichtsrechte lagen nun beim Abt von Eberbach und nicht mehr beim Mainzer Erzbischof. Die Äbtissin war dem Abt von Eberbach Rechenschaft schuldig.
Ihr stand auch das Recht zu, die dem Kloster gehörenden Altäre, Pfarrstellen und Kapellen zu besetzen, wobei ab 1360 die Zustimmung des Abtes von Eberbach notwendig war. Die Äbtissin nahm auch die Investitur der Amtsträger vor.
Ab dem 14. Jahrhundert entschied sie ohne die vorher übliche Mitwirkung des Konventes über die Aufnahme von Familialen. Ihr oblagen zudem Aufsicht und Disziplinarrecht über die Inclusen bei der zu Altmünster gehörigen Walpurgiskapelle..
Im 12. Jahrhundert ist das Amt der Dekanin belegt; allerdings taucht das Amt schon um 1234/1243 nicht mehr urkundlich auf. An ihre Stelle trat die Priorin, die erstmals 1240 in einer Urkunde genannt ist. Im gesamten 13. Jahrhundert finden sich dann jedoch keine Belege mehr für dieses Amt. Erst im 14. Jahrhundert wird es wieder an zweiter Stelle hinter der Äbtissin genannt. 1334 erstmals erwähnt wird das Amt der Subpriorin. 1170 erstmals erwähnt wird eine Kellerin. Ihr Zuständigkeitsbereich lag vor allem in der Versorgung des Konventes (Aufsicht über die Vorräte, Austeilung der Brot- und Weinrationen, Aufsicht über Back- und Brauhaus und Mühlen). Ihr oblag zudem die Aufsicht über die Laienschwestern und sie war Vorgesetzte der Speichermeisterin. Ursprünglich verwaltete sie wohl auch das Bargeld des Klosters, ein Aufgabenbereich, der später der Bursierin zukam. Eine eigene Speichermeisterin, verantwortlich für den Getreidespeicher, wurde 1389 erstmals urkundlich genannt.
Ein weiteres Klosteramt was das Küsterin (1170 erstmals urkundlich belegt). Ihr Aufgabenbereich umfasste alles, was mit dem Gottesdienst in Beziehung stand. Ebenfalls erstmals 1170 belegt ist das Amt der Kämmerin. Ihr Zuständigkeitsbereich ist für diesen Zeitraum nicht klar. Auch nach der Übernahme der Zisterzienserregel ist das Amt noch nachweisbar, das in den beiden anderen Zisterzienserinnenklöstern in Mainz nicht existierte. Im Jahr 1314 werden sogar eigene Einkünfte erwähnt.
Eine eigene Sängerin (Cantrix) ist von 1240 bis in das 18. Jahrhundert erwähnt. Zu ihrem Aufgabenbereich zählte wohl auch die Verwaltung der Klosterbibliothek und des Klosterarchivs.
Sowohl vor als auch nach der Reform wird für Altmünster ein Spital nachgewiesen; das Amt der Krankenschwester (Infirmarin) wird erstmals 1364 belegt. Die Pförtnerin ist spätestens mit der Übernahme der Zisterzienserregel nachweisbar; 1334 wird auch eine Fensterin erwähnt, die das Fenster zur Außenwelt öffnete.
Daneben gab es Ämter, die nicht von Schwestern, sondern von Geistlichen und Laien wahrgenommen wurden. So ist vom 12. bis zum 14. Jahrhundert ein Propst urkundlich nachgewiesen, der das Oberhaupt der Altmünsterkleriker war. Seine Tätigkeit erstreckte sich zum einen auf die geistliche Betreuung, zum anderen aber auch auf die Wirtschaftsführung und die rechtliche Vertretung des Klosters.
Seit Ende 12. Jahrhundert nachweisbar ist das Amt des Schaffners; 1193 wird ein dispensator genannt. Oft bestanden sogar mehrere Schaffnerstellen an Altmünster. Spätestens ab dem 14. Jahrhundert gab es auch das Amt des Zinsmeisters. Der Mainzer Schaffner versah den Klosterhof in Mainz, der wahrscheinlich eine Hebestelle war. Aus der Gruppe der männlichen Konversen kamen die Hofmeister, die an der Spitze des Grangienpersonals standen. Ihnen unterstanden die Konversen und Arbeiter.
Mitglieder
Für die Epoche des Mittelalters ist die Größe des Konventes unbekannt. Die Zahl der Amtsträgerinnen lässt aber auf einen großen Konvent schließen. In einer Urkunde vom 16.4.1311 werden eine Äbtissin und zehn ältere Schwestern genannt. Im Spätmittelalter lebten im Konvent 22 bis 38 Chorschwestern. In der Neuzeit schwankt die Zahl der Konventsmitglieder zwischen 15 und 40. In einer vom ganzen Konvent unterzeichneten Urkunde finden sich 1502 außer der Äbtissin die Namen von 15 Nonnen. Im Jahr 1622 lebten 40 Schwestern im Konvent. Eine 1765 in Eberbach entstandene Konventsliste zählt 25 Nonnen, auf fünf Jahre später 29 Nonnen und acht Laienschwestern. Bei der Aufhebung im Jahr 1781 waren im Konvent 21 Nonnen und acht Laienschwestern. Die letzte von ihnen, Katharina Bilhildis Hahn, starb am 15.9.1832.
Die soziale Herkunft der Konventsmitglieder war gemischt. In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts stammte alle erwähnten Mitglieder des Konvents aus dem Hoch- oder Niederadel. Nachweisbar sind Mitglieder aus den Familien, denen auch Erzbischöfe von Mainz angehörten. Im 13./ 14. Jahrhundert traten zunehmend Patriziertöchter dem Konvent bei. Im 17. und 18. Jahrhundert waren die Äbtissinen bürgerlicher Herkunft.
Empfohlene Zitierweise
Rommel, Martina: Mainz - Altmünster. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-altmuenster/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 09.11.24)