Klöster in Rheinhessen

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Verfassungsordnung des Klosters Armklara (Mainz)

Verfassung und Mitglieder

Drei der fünf Schwestern, die 1619 nach Mainz kamen, stammten auch aus Mainz.
So traten auch die Töchter von Maria Molitor dem Konvent bei.
Geleitet wurde das Kloster durch die Äbtissin. Sie war auf Lebenszeit gewählt, konnte allerdings ihr Amt vorzeitig niederlegen. Bei einer Visitation im Jahr 1701 wurde dem Konvent nahegelegt, die Äbtissin nur auf je drei Jahre zu wählen. Dieses Anliegen führte zu Kontroversen innerhalb des Konventes, so dass das Erzbischöfliche Vikariat die Neuerung schließlich untersagte. Der Äbtissin unterstanden nach der Ordensregel vier Ratsschwestern.
Die Sorge für das Haus und die Ordnung in der Kirche und beim Chordienst lag in den Händen der Vicarissa, der die Custodin unterstand. Alle drei Jahre erfolgte die Wahl der Pforten- oder Scheibenschwester. Sie hatte die Aufgabe, die Klausur zu überwachen und war Zeugin der Gespräche zwischen Schwestern und Außenstehenden.
Erwähnt wird auch das Amt einer Novizenmeisterin.
Der geschäftliche Verkehr erfolgte über einen weltlichen Syndicus.
Der Konvent zählte 20-30 Chorschwestern, zu denen 3-6 Laienschwestern traten. Für die Zeit zwischen 1620 und 1802 nennt die Chronik insgesamt 163 Namen. Der Großteil der Schwestern (79) stammte aus Mainz selbst oder aus dem Erzbistum (28).
Die aus Mainz stammenden Schwestern sind, so Schrohe, zumeist einfachen bürgerlichen Kreisen zuzuordnen. Vereinzelt stammten sie aus kurfürstlichen Beamtenfamilien
Mindestens 13 der Schwestern sind adeligen Familien zuzuordnen. Die erste Äbtissin, von Gramaye entstammte savoyischem Adel. Eintritte adeliger Frauen, auch Witwen, vollzogen sich hauptsächlich in der Amtszeit der gleichfalls adeligen Äbtissin Anna Apollonia von Schönborn (1636/1660). Im 18. Jahrhundert trat dann eine zunehmende Verbürgerlichung des Konventes ein.

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Mainz - Armklara. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-armklara/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 29.03.24)