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Mainz - Congregatio Jesu (Englische Fräulein, Institutum Beatae Mariae Virginis)

Bezeichnung

Zunächst nannte sich die 1609 von Maria Ward (23.1.1585-30.1.1645) gegründete Kongregation, die sich ausschließlich der Mädchenbildung widmen sollte, Jesuitinnen. Eine im 17.Jh. verbreitete Bezeichnung lautete Dames Anglaises, bis weit ins 20.Jh. hinein erhalten als „Englische Fräulein“. Die offizielle Bezeichnung lautete Institutum Beatae Mariae Virginis (I.B.M.V); seit 30.1.2004 heißt die Gemeinschaft Congregatio Jesu.

Geschichtlicher Abriss

 Die Mainzer Niederlassung führt sich zurück auf die Initiative von Maria Barbara Schultheiß[Anm. 1], die seit 1722 im Haus Zum Guldenen Lämgbgen eine private Mädchenschule unterhielt, ebenso in Oppenheim und Hochheim. Am 4.4.1773 wird ihr Tod ohne Altersangabe im Sterbebuch der Pfarrei St.Quintin festgehalten: „Vere religiosa meritisque plenissima virgo“.
Um eine dauerhafte Sicherung ihrer Einrichtung zu erreichen und möglicherweise auch, um Hilfe zu erhalten, setzte sie sich mit verschiedenen Kongregationen in Verbindung, darunter auch dem I.B.M.V. Nach G.Schreiner wandte sich M.B.Schultheiß nach München (dort war das Institut seit 1626/7 ansässig), laut M.H nach Fulda (dort seit 1732 ansässig). Die Fuldaer Oberin, Antonia von Flodern begab sich nach M.H. nach Mainz, um sich mit den dortigen Verhältnissen näher vertraut zu machen. Sie blieb zurückhaltend: Zunächst musste für eine Niederlassung eine sichere finanzielle Basis geschaffen werden. Diese wurde erreicht durch die Schulstiftung aus dem Vermögen von Johann Peter Schick (*17.9.1684 Mainz, +23.4.1758, begr. 25.4.1758; Testament vom 16.10.1738, bestätigt 15.11.1756), und Stückhauptmann Johann Kaspar Altenauer (* 1683 in Hochheim, 8.2.1706 oo mit Maria Katharina Knorr geb. Görgendiel <+ 13.1.1728>; 13.7.1732 oo Witwe Anna Maria Mez (auch Metz) <+ 28.7.1745>; 19.6.1746 oo mit Witwe Maria Magdalena Lang geb. Vogt <+ 9.12.1769> + 15.4.1766 in Mainz; Testament endgültige Fassung 14.8.1762; vgl. StAMZ 5/77), der in der Pfarrei St.Quintin auch die Funktion eines Kirchenjuraten wahrnahm.
Die für den am 21.6.1752 vorgesehene Abreise der ersten für Mainz vorgesehenen Mitglieder (M.Aloysia Hauck, *11.12.1726, 21.6.1746 Gelübde, + 22.2.1796; die Eintragung im Sterberegister der Pfarrei St.Quintin nennt sie superiorissa Instituti B.M.V vulgo virginae Anglicane“) und die nicht für den Unterricht vorgesehene Laienschwester Magdalena Schwarz  (auch Schwartz, *25.5.1708 Eger 1.10.1732 Gelübde + 16.Pluviose VIII / 5.2.1800 ) des Instituts in Fulda verzögerte sich bis zum 27.11.1752.  Eine beschwerliche Fahrt führte sie von Fulda über Hanau nach Frankfurt, wo sie am 29. und 30.11. 1752 verweilten. Am 1.12.1752 setzten sie mit dem Marktschiff ihre Reise nach Mainz fort. Das Datum ihrer Ankunft wird in verschiedenen Quellen unterschiedlich angegeben: 1.12., 5.12. bzw. 6.12. 1752).
Nachdem das Testament von Johann Peter Schick, dessen Ehen ohne lebende Nachkommen geblieben waren. in Kraft getreten war, fielen den Schwestern das Haus Zum Kleinen Silberberg, das in der Stadtaufnahme von 1747 beschrieben worden war als ein im Besitz von Schick befindliches Haus mit Kramladen, Hinterhaus, Hof und Brunnen, sowie 12.000 fl. Barvermögen zu.
Die Mittel der Schulstiftung wollten allerdings auch die Welschnonnen nützen, weshalb Kurfürst und Erzbischof Johann Friedrich Karl von Ostein am 21.7.1758 eine Überprüfung des Testaments anordnete[Anm. 2]. J.Nicolai spricht von Spannungen zwischen dem I.B.M.V und den Welschnonnen. (Nicolai, S.25). Die Auseinandersetzungen lenkten das Interesse des kurfürstlichen Hofes auf die Schwestern. Der Kurfürst beschuldigte sie, sich in Mainz eingeschlichen zu haben und signalisierte, sie nicht anerkennen zu wollen. Ursache für den „Sturm“ gegen sie war nach J.Nicolai das „freigeistige Denken“ (Nicolai S.25) am kurfürstlichen Hof. Einen Zusammenhang mit der Klosterpolitik des Erzbischofs stellte bereits die 1927 erschienene Festschrift her.
Die Ausführung des Testamentes sollte, so J.Nicolai, verhindert werden. Am 15.8.1758 richteten die Schwestern eine Eingabe gegen ihre drohende Ausweisung an den kurfürstlichen Hof – vergebens. Nachdem Maria Barbara Schultheiß am 16.8.1758 vor die kurfürstliche Kommission geladen worden war, um dort über das Testament vernommen zu werden, erfolgte noch im August durch erzbischöfliches Dekret auf Veranlassung des Stadtvicedominus Graf Spaur während der Abwesenheit des Kurfürsten die Ausweisung der Schwestern, die sich nach Oppenheim (Kurpfalz) begaben, wo ebenfalls eine von Maria Barbara Schultheis gegründete Schule bestand, und nahmen dort am 20.9.1758 ihre Unterrichtstätigkeit auf, während die Leiterin der Oppenheimer Schule, Claudi, zur Unterstützung von Maria Barbara Schultheis, die wieder die Leitung der Schule übernommen hatte, nach Mainz ging[Anm. 3].
Eine Wende in der Geschichte der Mainzer Niederlassung des I.B.M.V brachte der Tod Johann Friedrich Karls von Ostein (+ 4.6.1763). In seine Nachfolge trat durch Wahl des Domkapitels am 5.7.1763 Emmerich Josef von Breitbach-Bürresheim (12.11.1707-11.6.1774).
Das Domkapitel gestattete, so  E.Daraspky,  am 27.6.1763 die Rückkehr der Schwestern aus Oppenheim nach Mainz. Vom 13.2.1764 datiert ein Gutachten des Geistlichen Rates Linkenheld, in dem er eine Rückkehr der Schwestern nach Mainz befürwortete. Am 8.3.1764 erfolgte die endgültige Bestätigung der Zulassung und am 15.4.1764 nahmen sie ihre Tätigkeit in der Bischofsstadt wieder auf.
In den folgenden Jahren konnte das Institut ungestört seine Unterrichtstätigkeit ausüben.
Die in ihrer Spiritualität und Tätigkeit ignatianisch ausgerichtete Klostergemeinschaft war durch die Aufhebung des Jesuitenordens (1773) indirekt betroffen, waren Jesuiten doch Beichtväter der Schwestern.
Die (kurfürstliche) Schulkommission versuchte 1775, die Schwestern auch in den Volksschulen einzusetzen, war man doch von ihrer Lehrmethode überzeugt. Allerdings sprach sich die Generaloberin gegen einen Einsatz von Schwestern außerhalb des Klosters aus.
Oberin Aloysia Hauck setzte sich dafür ein, dass das Institut daneben auch Lehrerinnen ausbilden durfte, was schließlich 1784 gestattet wurde. Damit wurde längerfristig die Tätigkeit einheimischer Lehrerinnen ermöglicht. Im gleichen Jahr erfolgte die Eröffnung des Noviziates in Mainz.
1793, nach J.Nicolai 1794 (Nicolai, S.26), floh ein Teil der Schwestern aus Mainz. In der belagerten Stadt blieben Anna Maria Wurz, Aloysia Nodale und Maria Anna Volk; Aloysia Hauck, Sybille Nodale und eine Magd begaben sich nach Aschaffenburg. 
Im Jahr 1795 kehrten die geflohenen Institutsmitglieder nach Mainz zurück. Die französische Regierung zielte 1798 darauf, das Institut in eine Anstalt weltlicher Lehrerinnen umzuwandeln. Die Schwestern wurden der weltlichen Schulaufsicht unterstellt.
Die mit der Durchführung des Konsularbeschlusses vom 20.Prairial X, der die Aufhebung der klösterlichen Niederlassungen auf dem linken Rheinufer verfügte, beauftragte Untersuchungskommission schloss aus den Gesamtumständen, dass es sich bei dem I.B.M.V nicht um eine klösterliche Niederlassung handelte. Von der Auflösung blieb es daher verschont. Allerdings wurde den Schwestern das Tragen des Ordenskleides untersagt (29.7.1802), die Unterrichtstätigkeit aber weiterhin gestattet (25.8.1802). Am 13.2.1807 baten die Schwestern, wieder den Charakter einer geistlichen Niederlassung annehmen zu dürfen. Bischof Josef Ludwig Colmar (1802/1818) erwirkte bei Napoléon ein vom 3.5.1807 datierendes Dekret.
Der Fortbestand des Instituts in Mainz war damit gesichert; erlaubt war nun auch wieder das Tragen der Ordenskleidung. Ab 1813 fand wieder ein eigener Gottesdienst für die Gemeinschaft statt.
In den 30-er Jahren des 19.Jhs. gab es abermals Versuche, den geistlichen Charakter des Institutes zu beseitigen, doch gelang es Bischof Peter Leopold Kaiser (1835/1848) 1836 von der Regierung von Hessen-Darmstadt die Bestätigung des I.B.M.V als klösterliche Niederlassung zu erreichen. Es durften nun auch wieder Novizinnen aufgenommen werden. Ein eigenes Regulativ regelte 1836 das Verhältnis zwischen Bischof und Institut. Die Gemeinschaft blieb bis zur Mitte des 19. Jhs. die einzige klösterliche Niederlassung in der Bischofsstadt. Der Kulturkampf brachte eine deutliche Einschränkung der Tätigkeit des Instituts mit sich (Vgl. Tätigkeitsfelder); ebenso wurde ihm 1876 die Aufnahme neuer Mitglieder verboten.



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Anmerkungen:

  1. Hinsichtlich ihres Geburtsjahres finden sich in der Literatur unterschiedliche Angaben: bei  Böhmelmann und Scherf wird das Taufdatum mit 30.11.1690 angegeben, Seibrich nennt das Jahr 1792, Schreiner1793 Zurück
  2. Vgl. näher Schreiner, S. 69 Zurück
  3. Vgl. auch Zschunke, S 134 ff. Zurück

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Mainz - Congregatio Jesu (Englische Fräulein, Institutum Beatae Mariae Virginis). In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-congregatio-jesu-englische-fraeulein-institutum-beatae-mariae-virginis.html> (Letzter Aufruf: 29.03.24)