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Mainz - Templer

Der Templerorden geht zurück auf eine im zweiten Jahrzehnt des 12.Jhs. in Anlehnung an den Patriarchen und das Kapitel der Grabeskirche in Jerusalem entstandene bruderschaftliche Vereinigung, deren Zweck der bewaffnete Schutz von Pilgern in Jerusalem und Umgegend war. Ihre eigene Regel erhielt die Gemeinschaft 1129 (Konzil von Troyes). Privilegien erhielt sie durch Papst Innozenz II. (1130/1143). Der ursprünglich räumlich begrenzte Pilgerschutz erfuhr bald eine Ausweitung zu einer „Beteiligung an der Verteidigung der Kreuzfahrerstaaten“ (Elm, Sp. 1331).
Der Orden fand bald Verbreitung. In Deutschland und Österreich besaß er allerdings nur ca. 50 Niederlassungen, die „mit dem geringstmöglichen Personalaufwand“ (Rödel, Ritteroden, S. 824) verwaltet wurden, um die Kräfte im Heiligen Land einsetzen zu können. Im Erzbistum Mainz bestanden drei Templerhäuser, eines davon in Mainz selbst. Forschungsbeiträge existieren kaum. Der 1845 verfasste Aufsatz von J.H.Hennes legt den Schwerpunkt auf die allgemeine Geschichte des Ordens. A.Gerlich widmet speziell dem Mainzer Templerhof eine Untersuchung. Die Nachrichten über die Niederlassungen sind insgesamt dürftig. A.Gerlich hält fest, es sei „sehr schwer, diesen Templerbesitz und die Menschen, die als Angehörige des Ordens ihn verwalteten, in den Urkunden und erzählenden Quellen .... zu fassen“ (Gerlich, Templerhof, S. 159 ).
Wann der Orden sich in Mainz niederließ, ist nicht eindeutig zu ermitteln. A.Gerlich setzt den Zeitrahmen mit der zweiten Hälfte des 12.Jhs. bis zum Beginn des 13.Jhs. an. Urkundlich erwähnt wird die Niederlassung in Mainz in einer Urkunde über einen Gütertausch im Jahr 1218. Einen weiteren Nachweis liefert eine Urkunde über die durch Erzbischof Siegfried II. von Eppstein (1200/1230) herbeigeführte Schlichtung eines Streites zwischen den Mainzer Templern und dem Kloster Johannisberg wegen der Aufnahme von Aussätzigen in das Leprosenhaus in Winkel.
Für das Jahr 1226 findet sich eine weitere Erwähnung des Ordenshauses.

Nach dem Verlust der Stätten in Palästina (1291 Fall von Akkon) verlor der Templerorden seine Funktion. Am 13.10.1307 wurden auf Befehl König Philipps IV. (1285/1314) von Frankreich die Templer zunächst in Paris, sodann in ganz Frankreich gefangen genommen. Unter Folter kam es zu Geständnissen. Es war dies eine „flagrante Verletzung des kanonischen Rechts“ (Jedin, S. 58), dem der Orden unterstand.  Zwischen 1307 und 1311 wurden nun auch außerhalb Frankreichs massive, wenngleich auch zum Teil gänzlich haltlose  Beschuldigungen gegen den Orden als solchen erhoben. Die Kritik entzündete sich an seinen Privilegien und dem Reichtum. Vorwürfe erhoben wurden zudem wegen angeblicher Blasphemie und Häresie. Philipp IV. forderte eine kirchliche Verurteilung des Ordens. Sittliche Schäden gab es „ohne Zweifel“ (Jedin, S. 58). Papst Clemens V. (1305/1314, seit 1309 in Avignon residierend) gab dem französischen Herrscher schließlich nach. Philipp IV. ging es um eine Sanktionierung seines Vorgehens. Auch die Frage nach einem postumen Prozess gegen Papst Bonifaz VIII. (1294/1303) stand im Hintergrund.  Der Papst erklärte Philipp IV. (Mai/Juni 1308), er wolle das Verfahren gegen Mitglieder des Ordens in die Hände der zuständigen Erzbischöfe legen. Die Einleitung der Untersuchung sollte damit Aufgabe der geistlichen Gerichte der Kirchenprovinzen sein. Danach sollten Provinzialsynoden die Entscheidung fällen.
Am 12.8.1308 berief Papst Clemens V. von Poitiers aus, wo er mit dem französischen König zusammengetroffen war, das Konzil von Vienne ein, das am 1.10.1310 beginnen sollte, dessen Beginn sich schließlich aber verzögerte. Neben der Templerfrage standen theologische Fragen zur Kirchenreform und die Wiedergewinnung des Heiligen Landes auf der Agenda der Versammlung.
Auch die Mainzer Niederlassung war von der Kampagne gegen den Orden betroffen. Durch die Bulle Faciens misericordiam (12.8.1308) forderte der Papst u.a. den Mainzer Erzbischof Peter v. Aspelt (1306/1320) zur Vernehmung der Tempelritter sowie zur Beschlagnahmung und genauen Verzeichnung deren Eigentums auf.  Die Vorwürfe gegen die Templer sollten untersucht werden, worüber ein schriftlicher Bericht zu verfassen war. Die Untersuchung sollte sich, dies betont P-J.Heinig deutlich, auf einzelnen Ordensmitglieder, nicht auf den Orden als solchen oder den Großmeister in Deutschland beziehen. Über Verurteilung oder Freispruch sollte danach eine Provinzialsynode entscheiden.
D. Kirk bezeichnet das nun folgende Vorgehen Peters von Aspelt als „Schaukelpolitik zwischen Befolgung der päpstlichen Anordnungen und eigenmächtiger Zurückhaltung“ (Kirk, von Aspelt, S. 227).
Peter von Aspelt war durch die Vorbereitung der Wahl Heinrichs von Luxemburg zum römischen König in Anspruch genommen, so dass er in dieser Phase auf strenge Maßnahmen gegen den Orden verzichtete, was ihn in eine Stellung sowohl gegen den König von Frankreich als auch gegen den Papst brachte. Eine Gefangennahme der Templer erfolgte nicht. Allerdings erfolgte eine Beschlagnahmung der Güter.
Am 2.1.1309 teilte Clemens V. allen Amtsträgern der Kirche mit, er habe gegen die Begünstiger des Ordens ein Gerichtsverfahren eingeleitet, zudem habe er am 30.12.1308 die Gefangennahme der Tempelherren und ihre Auslieferung an die Diözesanbischöfe verfügt. Dies sei den Geistlichen sowie dem Volk zu verkünden. Peter von Aspelt teilte diese Verfügung seinen Suffraganen zwar mit, doch hatte er sich dazu Zeit gelassen: die Mitteilung erfolgte „vielleicht erst im Herbst 1309“ (Heinig, S. 444). Gleichzeitig lud der Erzbischof zu einer Provinzialsynode ein.
Am 4.4.1310 verschob Clemens V. den Beginn des Konzils bis zum Abschluss der Untersuchungen gegen die Templer.
Offenbar hatte Peter von Aspelt, so Gerlich, auch Zweifel an der Richtigkeit der gegen die Templer erhobenen Vorwürfe. Erst die vom 11. - 13.5.1310 tagende Provinzialsynode in Mainz widmete sich auch der Templerfrage, die aber „keineswegs in ihrem Zentrum“ (Heinig, S. 445) stand. Kurz zuvor, im April 1310, hatten die Templer mit einer offensiven Verteidigung begonnen. Der Erzbischof und seine Suffragane hatten inzwischen gegen einzelne Ordensmitglieder Urteile gefällt. In der Synode erschien, so der Chronist Jakob von Mainz, Wild- und Rheingraf Hugo mit 20 bewaffneten Ordensmitgliedern, die energisch ihre Unschuld betonten. „Einige urkundliche Quellen ergänzen und modifizieren diese Darstellung“ (Heinig, S. 445). Den Templern wurde daraufhin Gelegenheit zur Verteidigung eingeräumt und die Untersuchung ihrer Angelegenheit zugesagt; Peter von Aspelt versprach, sich beim Papst für sie zu verwenden. Allerdings wurde auf dem Provinzialkonzil keine abschließende Entscheidung im Sinne des Papstes bzw. des französischen Königs gefällt. 
Am 24.9.1310 warf Clemens V. dem Mainzer Erzbischof vor, den von ihm erteilten Auftrag nicht in rechter Weise erfüllt zu haben, da er die Ermittlungen an andere Personen übertragen habe, ohne ihnen eine Kopie des päpstlichen Schreibens ausgehändigt zu haben. Am 4.12.1310 allerdings lenkte der Papst ein. Am 23.12.1310 erhob Clemens V. gegenüber Peter von Aspelt und den übrigen Bischöfen in Deutschland Klage, dass sie bei der Untersuchung der Templerfrage ihre Kompetenzen überschritten hätten. Die entsprechenden Urteile wurden als nichtig erklärt. In zeitlicher Parallele dazu beklagte sich der französische Gesandte, dass Clemens V. Peter von Aspelt nicht, wie König Philipp IV. von Frankreich verlangt habe, vorgeladen und bestraft habe. Clemens V., so D.Kirk, sprach davon, dass der Mainzer Erzbischof aus Unerfahrenheit gehandelt habe.
Am 1.7.1311 wurde der Orden in Mainz als unschuldig bezeichnet. (Vogt- Otto- Vigener: Regesten der Erzbischöfe, Bd. 1, Nr. 1283 ; S. 232 f).
Am 15.8.1311 wurde Peter von Aspelt auf Bitten König Heinrichs vom persönlichen Besuch der Versammlung befreit; sollte aber Abgesandte („einige bevollmächtigte Prokuratoren, die auch in der dem Erzbischof anbefohlenen Templerangelegenheit völlig unterrichtet sein sollten“ (Regesten, S. 253, Nr. 1440) zum Konzil entsenden. Peter wurde auch ermahnt, weil er–wie gesagt werde– „vieles nicht recht gemacht“ habe (ebd. „multa per te minus bene habita predicentur“).
Das Konzil von Vienne tagte vom 16.10.1311 bis 6.5.1312. An der Versammlung nahm nur eine beschränkte Anzahl von Vertreten der eigentlich dazu Verpflichteten teil. Das Gros der Teilnehmer kam aus Frankreich und Italien. Eine der anstehenden Fragen war die des Templerordens. Ihre Behandlung wurde durch eine eigene Kommission vorgenommen, die im Winter 1311/12 tagte.
Am 20.3.1312 erschien Philipp IV. selbst beim Konzil und verhinderte eine Verteidigung des Templerordens.
Am 22.3.1312 erfolgte durch die Bulle Vox in excelso (Conciliorum Oecumenicorum Decreta = COD S. 336 – 343) die Aufhebung des Ordens, „allerdings nicht auf der Grundlage eines ordentlichen Rechtsverfahrens und einer Verurteilung, sondern mit einer ungewohnten administrativen Maßnahme“ (Melloni, S. 226). Die gegen den Orden erhobenen Vorwürfe waren allerdings nicht der Grund für die Aufhebung. Der Papst wollte eine offizielle kirchliche Verurteilung vielmehr vermeiden (Vgl. v.a. COD S. 342, 33-43).
Am 3.4.1312 wurde verfügt, dass die Güter der Templer an die Johanniter fallen sollten. Ursprünglich hatte der französische König gefordert, sie an einen neu zu gründenden Ritterorden zu übertragen. Die Bulle Ad providam (COD, S. 343-346) vom 2.5.1312 regelte die Güterübertragung und die Unterstellung der Templer unter den Heiligen Stuhl.
Die Aufhebung des Ordens war „Gegenstand eines Tauschhandels“ (Melloni, S. 225) zwischen dem Papst und dem französischen König. Der anstrebte Prozess gegen Bonifaz VIII. kam nicht zustande. So fand nach A.Melloni: in „einer Verkettung von Schwächen ... die Templerfrage eine unglaubwürdige Lösung“ (Melloni, S. 227).
Trotz der Erklärung von 1311 war auch die Mainzer Niederlassung durch die am 3.4.1312 erfolgte allgemeine Aufhebung des Ordens betroffen. Durch die päpstliche Bulle Ad providam (2.5.1312) wurden die Ordensgüter den Johannitern zugewiesen.
Am 10.6.1314 (Kirk) entschieden die Mainzer Stuhlrichter, die Exkommunikation gegen die Templer aufzuheben und ihnen statt dessen eine Buße aufzuerlegen. Von dieser Maßnahme betroffen sei auch Wild- und Rheingraf Friedrich auf Grumbach zu Meisenheim gewesen.

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Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Mainz - Templer. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-templer.html> (Letzter Aufruf: 28.03.24)