Klöster in Rheinhessen
Der Orden der Sackbrüder (Fratres de Poenitentia Christi; Bußbrüder), der sich auf Raimund Attamulfi zurückführt, zählte zu den jüngeren Bettelorden. Er entstand in Hyères / Provence und erhielt 1251 durch Papst Innozenz IV. (1243/1254) seine Anerkennung. Der Orden wurde allerdings bereits durch das Konzil von Lyon (1274) wegen Häresieverdachts wieder aufgehoben.
Die erste Ankunft in Worms und damit möglicherweise auch Gründung der Niederlassung ist in der Literatur auf das Jahr 1264 datiert. Die Erlaubnis hierzu wurde durch Bischof Eberhard Raugraf (1257/1277) erteilt. Er war auch Förderer der Gemeinschaft.
Über die stadtgeographische Lage der Niederlassung ist nichts bekannt. Nach Berger war sie in der Pfarrei St.Rupertus angesiedelt. Diese Annahme wird gestützt durch eine Klage der Dominikaner bei Papst Clemens IV (1265/68); dass der Konvent zu nahe an ihrer Niederlassung liege. Sie stützten sich dabei auf das Privileg Clemens IV. vom 20.11.1265 (Ad consequenda gloriam) nach dem zwischen einem Konvent der Dominikaner und der Niederlassung eines anderen Bettelordens wenigstens 600 m. Abstand liegen mussten Durch Urkunde vom 9.1.267 erfuhren die Dominikaner Unterstützung durch den Papst, der eine Niederlassung in unmittelbarer Nähe ihres Konventes verbot.
Patronat war laut Berger eventuell St.Paulus.
Da die Bürger der Stadt Worms nicht in den Gründungsprozess der Niederlassung einbezogen waren, so Berger, bestanden möglicherweise zwischen ihnen und den Sackbrüdern Spannungen.
Über die Auflösung des Konventes nach dem Konzil von Lyon (1274) ist nichts bekannt.
Berger nennt für die Epoche nach 1274 zwei weitere Urkunden. Am 8.6.1275 vermachten Heinrich Rauhfuß und seine Frau Adelheit den Sackbrüdern drei Heller. Kantor Hezeloven vom Stift St.Martin vermacht 2 unzen und 2 Solidos (18.12.1283).