Verfassungsordnung Johanniter-Kommende Adenau

Stellung im Orden

Die Johanniterkommende besteht seit etwa 1162. Beschenkt und gefördert von Adel und Bürgerschaft  erreichte sie Ansehen und Bedeutung. 1518 wurde sie der Kommende Trier inkorporiert. Ende des 18. Jahrhunderts gehörte sie zum Priorat Niederdeutschland des Maltesterordens.

Einzugsbereich

Außer in Adenau verfügt die Komturei in Hönnigen und in Dümpelfeld über Pfarreien. 1494 geht die Kapelle zum hl. Kunibert mit Dorf und Hof durch Tausch an die Johanniterkommende Adenau über.
Hönnigen an der Ahr wird erstmals 1084 genannt. Damals tauscht die Abtei St. Arnulf in Metz ihren Besitz in Hönningen mit dem Stift St. Kunibert in Köln. In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts wird eine Kapelle zum hl. Kunibert errichtet. Als Pfarrei wird Hönningen im Liber valoris 1310 bezeichnet. Im Verzeichnis der Pfarreien 1647 steht es mit den Filialen Dümpelfeld und Niederadenau. Im gleichen Jahr wird der Johanniterkomtur als Kollator in Adenau genannt, während nach dem Verzeichnis von 1668 und 1750 der Komtur abwechselnd mit dem Freiherrn von Burscheidt die Kollation ausübt. Patron der Kirche ist auch heute noch der hl. Kunibert.

Ämter

Der Ordenskomtur ist zugleich deren Pastor.
Pastor primarius ist der Komtur, die von ihm angestellten Vicepastores gehören bis 1525 dem Johanniterorden an; seit dieser Zeit sind es Weltpriester.

Zahl der Mitglieder

1269 sind im Hospital 4 Ordensbrüder beherbergt, Ende des 13.Jahrhunderts leiten bis zu 10 Ordensritter die Einrichtung.

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Empfohlene Zitierweise

Brauksiepe, Bernd: Adenau - Johanniter-Kommende. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//eifel-ahr/adenau-johanniter-kommende/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 19.03.24)