Klöster in Rheinhessen

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Geschichtlicher Überblick

Die insgesamt nur sehr spärlichen Quellen zur Wormser Johanniterkommende liefern nur unzureichende Hinweise über ihren Entstehungszeitraum.
J.Schork geht davon aus, dass die Wormser Niederlassung „bald nach dem Fall Akkons“[Anm. 1]entstanden ist. Eine frühe urkundliche Erwähnung datiert vom 1.4.1299: bei Eintritt ihres Sohnes Philippus in den Orden stiftete der Wormser Bürger Heilmann Jude dem Orden eine jährliche Gülte von 30 Mltr. Roggen aus seinen Gütern in Heuchelheim/Pfalz.
Nicht belegt ist die Angabe bei Wagner/Schneider, dass das Wormser Haus bereits 1313 erwähnt sei.
Am 13.2.1318 erfolgte eine Schenkung des Ritters Dirolf an fr. Herboldus (10 Mltr. Weizen auf Lebenszeit). O.Böcher sieht in der Erwähnung des frater Herboldus ordinis hospitali Sancti Johannis Jerusalemitani“ den ersten urkundlichen Nachweis einer Johanniterniederlassung in Worms (Böcher, Johanniter, S. 438).
Wahrscheinlich traten die Wormser Johanniter das Erbe der Templerniederlassung von Mühlen bei Osthofen an. Die Niederlassung zählte zu den adeligen Kommenden[Anm. 2].

Im 15.Jh. war die Niederlassung eine Priesterkommende. Unter dem Großmeister Peter d’Aubusson, der am 3.8.1493 die Visitationsbulle ausgestellt hatte, fand 1494/95 eine umfassende Visitation statt. Peter Stoltz von Bickelheim, Komtur der Mainzer Niederlassung sowie der Kommenden in Frankfurt und Burg a.d.W. war zusammen mit fr. Antonius de Actis, Komtur von Picini (Priorat Capua) als Visitator bestellt worden. In Worms fand nach Ausweis des Itinerars die Visitation am 12.5.1495 statt.

Vom 16. bis 26.4.1521 logierten Martin Luther und seine Begleiter Friedrich von Thunau, Philipp von Feilitsch und Ulrich v.Pappenheim in der Johanniterkommende, fast „eine Ironie des Schicksals, daß der Orden den Mann beherbergte, der ihm durch die Verkündigung seiner Lehren nur wenige Jahre später so großen Schaden zufügen sollte“[Anm. 3].

In Worms nahmen nur „einzelne Ordensgeistliche“[Anm. 4]die lutherische Lehre an.

Vom 16.10.1539 datiert die Visitationsbulle des Großmeisters Juan de Homedes. Er beauftragte fr. Johann von Cambianis mit der Visitation der deutschen Kommenden. In Deutschland selbst sollte Großprior Johann von Hattstein einen zweiten Visitator bestimmen. Beim Provinzialkapitel in Speyer wurde mit dieser Aufgabe fr. Anastasius Smalcz, Komtur zu Schleusingen und Weissensee, beauftragt. In Worms fand die Visitation am 13.12.1540 statt.

1540 wird die dem hl. Johannes geweihte und allein Ordenszwecken dienende Kapelle als stets geschlossen bezeichnet. Im Visitationsprotokoll ist vermerkt: „>Wegen der lutherischen Ketzerei dürfen in der Weißkreuzkapelle keine Gottesdienste gehalten werden<“. Der Komtur war möglicherweise, so W.G.Rödel, „reformationsfreundlich“[Anm. 5], gegen ihn waren in Malta Klagen erhoben worden, wie aus dem Visitationsbericht von 1540 hervorgeht. Man hatte ihm sogar mit dem Ausschluss aus dem Orden gedroht.

Die Niederlassung hatte 1540 Außenstände bei den Dominikanern in Worms und Mainz sowie den Wormser Kollegiatstiften St.Martin und St.Andreas.

Für das 17.Jh. liegt praktisch keine Überlieferung vor[Anm. 6].

Unter Claudius Joseph v.Duding und Karl Jospeh Bleser gab es im 18.Jh. noch einmal eine „letzte Blüte katholischer Ordenstradition“[Anm. 7].
v.Duding war am 11.10.1743 in den Orden aufgenommen worden, seit 1.5.1745 fungierte er als Komtur der Wormser Niederlassung, wo er sich allerdings nur zeitweise aufhielt. Seit 1747 war er in Personalunion auch Komtur in Aachen. Für die Verwaltung des Wormser Hauses bestellte er 1764 als Administrator Karl Josef Bleser (* 6.10.1723 Abenheim, 20.9.1738 Erteilung der Tonsur, 24.9.1746 Priesterweihe in Worms, seit 1769 Kanoniker am Wormser Kollegiatstift St.Martin, 28.8.1772 in den Orden aufgenommen, seit 1790 auch Mitglied der Priesterkommende Freiburg .U. + 1797 in Limburg/Lahn).

Durch Heinrich Ignatius von Baaden, Commandeur in Überlingen und Melchior Joseph Menweeg, Generalvikar des Malteserordens wurde die Wormser Komturei 1765 visitiert.
Wie der Administrator erklärte, waren „> im ... Oratorio keine Fundationen vorhanden<“[Anm. 8]. Es fand daher dort auch keine regelmäßige Feier der Eucharistie mehr statt, doch ließ der „>Herr Commanduer pro sua privata devotione alle Woch ohnausgesetzt, und alle Jahr in die Trato Sti Johannis Baptiste ein Ambt solemniter und Musicaliter“ feiern[Anm. 9]. Dies sollte, so Duding, allerdings seinen Nachfolger nicht binden.

Die Wormser Kommende bestand – zumindest nominell – bis 1802.

Anmerkungen:

  1. Schork, S. 66 (398) Zurück
  2. Vgl. Rödel, Großpriorat, S. 34 Zurück
  3. W.G.Rödel, Großpriorat, S. 243 Zurück
  4. Böcher (2002), S. 16 Zurück
  5. W.G.Rödel, Großpriorat, S. 246 Zurück
  6. Vgl. Fendel, S. 113 Zurück
  7. Böcher, S. 441 Zurück
  8. W.G.Rödel, Visitation, S. 75 Zurück
  9. W.G.Rödel, Visitation, S. 75 Zurück

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Worms - Johanniter. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/worms-johanniter.html> (Letzter Aufruf: 28.03.24)