Klöster Eifel-Ahr

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Verfassungsordnung

Stellung in der Diözese

Unklar und eher unwahrscheinlich ist, ob der Grad der inneren korporativen Organisation im Fall der Monrealer Gemeinschaft zumindest in der Frühzeit so weit ging, dass es als Kollegiatstift bezeichnet werden konnte. Andersfalls hätte es sich um ein so genanntes Halbstift gehandelt. In der Eifel haben, darauf weist Hollman hin, weltliche Herrschaftsträger nur wenige Stifte gegründet. Für ihn machten die Grafen von Virneburg den Anfang. In Monreal schienen sie ihre Dynastenresidenz auch im religiös-sakralen Bereich zu einem Zentrum machen zu wollen. Dadurch konnten Möglichkeiten geschaffen werden, eventuell mit Pfründeneinkünften Kleriker zu besolden, deren Hauptaufgaben in der Territorialverwaltung lagen. Über Verfassung und tägliches Handeln des Halbstifts Monreal liegen nur wenige substantiellere Nachrichten vor. Wie lange das Kollegiatstift in welcher Form bestanden hat, ist offen. Vielleicht ergeben Sichtung und Neuordnung umfangreicher Adelsarchive neue Erkenntnisse.

Zahl der Mitglieder

1522 umfasste die Klerikergemeinschaft zehn (beamtete?) Priester.

Empfohlene Zitierweise

Brauksiepe, Bernd: Monreal - Halbstift Monreal. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//eifel-ahr/monreal-halbstift-monreal/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 19.04.24)