Klöster in Rheinhessen

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Zu Beginn des 17.Jhs. bestanden in Worms Niederlassungen der Dominikaner und Karmeliten sowie der Jesuiten. Die Klöster der Franziskaner (seit 1221), und Augustiner (seit 1264) waren 1527 bzw. 1567 untergegangen. Seit mehr als hundert Jahren war die Bischofsstadt protestantisch; spätestens seit der Anwesenheit Luthers beim Reichstag des  Jahres 1521 war in der Bevölkerung eine konfessionelle Unruhe entstanden; seit 1527 war ein reformatorischer Prediger angestellt und es existierte eine lutherische Lateinschule. Die Katholiken bildeten mit dem jüdischen Bevölkerungsteil nur noch eine Minderheit. Zwar konnten die Katholiken Bürger-und Zunftrecht erwerben, gehörten aber nicht dem Rat der Stadt an. Die reformierte Gemeinde bestand zunächst 1644-1651 als Militär- und Flüchtlingsgemeinde; erst 1699 erhielten die Reformierten das Recht der freien Religionsausübung. Für die Mitte des 17.Jhs. berechnet G.Mahlerwein einen Katholikenanteil von ca. 30 %[Anm. 1].
Im Bistum Worms waren die Kapuziner bereits seit 1624 in Frankenthal und Ladenburg/Neckar vertreten. Im gleichen Zeitraum führte Bischof Georg Friedrich von Greiffenklau-Vollrads (1617/1629) Verhandlungen mit der Stadt Worms, um den Orden auch dort anzusiedeln. Die Bestrebungen sind nicht zuletzt auf dem Hintergrund der Frage nach der Rekatholisierung zu sehen, zu der die politischen Rahmenbedingungen zu dieser Zeit günstig schienen. Im Herbst 1620 hatten spanische Truppen die Pfalz die Pfalz erobert und 1621 bayerische und kaiserliche Truppen die rechtsrheinischen Teil des Oberrheingebietes besetzt. Am 27.7.1624 wandte sich Kaiser Ferdinand II., ein „außerordentlicher Freund“ (Lehmann, S. 476) des Kapuzinerordens an den Rat der Stadt und bat, dem Orden die Niederlassung zu gestatten. Der Rat ließ das Schreiben unbeantwortet.  Am 24.9.1624 empfing, so E.Kranzbühler, der Kaiser den Wormser Bischof. Es herrschte damals während des Dreißigjährigen Krieges für die Stadt Worms eine „Phase relativer Ruhe“ (Mahlerwein, S. 299). Der Rat der Stadt Worms (Dreizehnerrat), dessen Mitglieder ausnahmslos Lutheraner waren, widersetzte sich dem kaiserlichen Ansinnen. Eine Ansiedlung des Ordens konnte noch nicht erfolgen. Bischof Georg Friedrich von Greiffenklau – Vollrads starb am 6.7.1629.
Am 20.8.1629 erfolgte die Wahl von Georg Anton von Rodenstein zu seinem Nachfolger; erst am 18.9.1630 erfolgte die Wahlbestätigung. Das Hochstift stand damals unter dem politischen und damit auch kirchenpolitischen Druck der Kurpfalz. v. Rodenstein , der maßgeblichen Anteil am Entstehen des kaiserlichen Restitutionsedkts von Kaiser Ferdinand (6.3.1929) gehabt hatte, das die Rückführung der geistlichen Güter verfügte, die seit 1552 an die Protestanten gefallen waren, berief  1629 Kapuziner nach Heidelberg und wollte sie nun auch in der Bischofsstadt selbst etablieren. Es folgten Verhandlungen zwischen ihm, Kaiser Ferdinand II., dem Rat der Stadt Worms und den Kapuzinern.
Am 28.9.1630 wandte sich Ferdinand II. abermals an die Stadt und wiederholte seine Bitte um Schutz für die Kapuziner und sprach den Wunsch nach Förderung ihres Bauvorhabens aus; zudem sollte die Erlaubnis zum Almosensammeln erteilt werden. Ebenso wandte sich der Kaiser am folgenden Tag an den Wormser Bischof mit der Bitte, den Magistrat dazu zu bewegen, den Kapuzinern das Sammeln von Almosen zu gestatten sowie ihnen für ihr Bauvorhaben zu leisten. F.Reuter geht davon aus, dass die Kapuziner „zunächst als bischöfliche Kapläne“[Anm. 2]ausgegeben worden seien.
Die förmliche Erlaubnis des Bischofs für die Niederlassung des Ordens datiert vom 14.11.1631. Die Neugründung einer Ordensniederlassung „verstärkte die Präsenz der katholischen Konfession im Stadtgebiet“ (Mahlerwein, S. 343). Die Anfänge des Ordens in Worms fallen in eine schwere Zeit des Dreißigjährigen Krieges: im Sommer hatte Herzog Karl von Lothringen die Stadt besetzt; am 17.12.1631 überquerten die Schweden in Oppenheim den Rhein. Am 19.12.1631 besetzten sie Worms, worauf der Bischof und der Klerus die Stadt verließen. Bischof Georg Anton von Rodenstein hielt sich temporär in Mainz auf. Zurück blieben in Worms nur zwei Kapuziner, denen nun die Seelsorge am Dom übertragen wurde. Am 7.5.1632 kam es zur Plünderung der Liebfrauenkirche (Vgl. Schmitt); im gleichen Jahr erfolgte die Gründung einer lutherischen Predigerstelle am Dom (bis 1635), die allerdings nach dem Tod des Amtsinhabers nicht wiederbesetzt wurde. P.Kilian - er hatte Unterstützung durch den Erzbischof/Kurfürsten von Trier und einem französischen Gesandten - konnte sich im Besitz des Doms und der Amanduskirche behaupten. Im Totenbuch der Kapuzinerprovinz wird festgehalten, er habe „zur Schwedenzeit unter Lebensgefahr den Gottesdienst in der Liebfrauenkirche“ gehalten[Anm. 3]. Die weltpolitischen Ereignisse wirkten auch jetzt wieder zurück auf die Geschichte der Kapuziner in Worms. Am 4.9.1634 erlitten die Schweden in der Schlacht bei Nördlingen eine Niederlage und zogen sich in der Folge aus den rheinischen Gebieten zurück. Kaiserliche Truppen unter General Gallas besetzten 1635 die Stadt; die noch verbliebenen Schweden erhielten freien Abzug. Die aus Worms geflohenen Geistlichen kehrten in die Stadt zurück, in der nun kaiserliche und lothringische Truppen lagen. Damit begann eine weitere, insgesamt fünfte Phase des Krieges für die Stadt.
Im Jahr 1637 erfolgte die Übertragung der Gefälle der (zerstörten) Amanduskirche an die Kapuziner. Dem Orden wurde die Wiederbelebung des Gottesdienstes an der Liebfrauenkirche  gestattet, der damals darnieder lag[Anm. 4], ebenso die Benutzung der Jodokuskapelle. In seinem im Zusammenhang mit der Güterübertragung zum Klosterbau ausgestellten offiziellen Gestattungsschreiben vom 3.6.1637 hob Bischof Georg Anton v. Rodenstein noch einmal den Zweck der Kapuzinerniederlassung hervor: die Sicherung des katholischen Gottesdienstes und Glaubens.
Am 5.3.1642 berichtete Georg Vogel(ius), seit 1624 Dekan des Liebfrauenstiftes, von der Lage der Dinge und schlug Lösungen für eine Tätigkeit und die notwendigen Baumaßnahmen (vgl. unten) des Ordens vor. Angesprochen wurde von ihm auch die Frage des Unterhalts der Klostergemeinschaft. Die „Spendenopfer“[Anm. 5], meist von Wallfahrern gegeben, sollten an der Liebfrauenkirche verbleiben. Die Ordensleute sollten das erhalten, was ihnen an milden Gaben zugedacht werde. Die äußeren Bedingungen blieben ungünstig; noch herrschte Krieg. Ab 1644 lag eine französische Besatzung in der Stadt.
Im Jahre 1647 erfolgte der Beschuss der Stadt durch spanische Truppen; der Krieg war nun in seiner Endphase angelangt. Wenngleich sich Zerstörungen auf die Vorstädte beschränkt hatten und die Zahl der Todesopfer, so G.Mahlerwein, offensichtlich gering war, war dennoch durch Flucht vor den kriegerischen Auseinandersetzungen, Truppendurchzüge, Hunger (Felder waren durch durchziehende Truppen abgeerntet oder verwüstet; Handel stark beeinträchtigt) und Seuchen (hohe Mortalität, geringe Natalität) die Bevölkerungszahl der Stadt Worms von ca. 7500 vor dem Krieg auf 4000-5000 um 1650 zurückgegangen.
Nach den Bestimmungen des Westfälischen Friedens (1648) war die Stadt Worms berechtigt, den Kapuzinerorden auszuweisen und es wurden in dieser Hinsicht auch erste Schritte eingeleitet. Dabei wurde gegen den Orden der Vorwurf erhoben, dass er sich gegen den Willen des Magistrats in der Stadt etabliert habe, ebenso dass er sich mit Hilfe von Offizieren der Toskanischen Armee in Besitz der Amanduskirche gebracht habe[Anm. 6]. Weiter habe er sogar Liegenschaften erworben und ein Klostergebäude geplant. Vom 8.8.1649 datiert ein Schreiben des Rates, in dem er darauf verweist, dass zum im Westfälischen Frieden festgelegten Stichtag (1.1.1624, „Normaljahr“) die Kapuziner noch nicht in Worms ansässig gewesen seien und daher keine entsprechenden Ansprüche anmelden könnten. Der Rat habe daher das Recht, sie aufzufordern, die begonnenen Baumaßnahmen aufzugeben und die Stadt zu verlassen.

Mit der Angelegenheit der Wormser Kapuziner beschäftigte sich in Mainz eine kaiserliche Kommission. Der Mainzer Erzbischof Johann Philipp von Schönborn und Bischof Georg Anton von Rodenstein konnten den Rat nach längeren Verhandlungen dazu bewegen, von seinen Forderungen Abstand zu nehmen. A.Jacobs berichtet, dass es den Kapuzinern mancherorts gelungen sei, das „Wohlwollen protestantischer Stadtverwaltungen ... durch gelegentliche Dienstleistungen“[Anm. 7]zu erlangen. Am 6. / 16. 9. 1650 wurde den Kapuzinern mitgeteilt, dass die Stadt sie unter ihren Schutz nehme. Gleichzeitig bat der Rat den Provinzial, er möge sich bei der Frankfurter Herbstmesse für die finanziellen Interessen der Stadt Worms verwenden. Die Wormser Kapuziner, so A.Jacobs, hätten es übernommen, von Erzherzog Leopold den Verzicht auf die Leistung von 1200 Rtlr. Passgelder zu erreichen, die die Stadt Worms noch schuldete. Ebenso habe der Orden eine Anleihe von 1000 Gulden zur Bezahlung der Satisfaktionsgelder vermittelt; offiziell wurde diese Anleihe durch den Kurfürsten von Mainz gewährt, der dazu 200 Gulden gab; den Löwenanteil leisteten nach A.Jacobs hingegen die Kapuzinerinnen von Bonn[Anm. 8].
Zu einem Vergleich zwischen dem Dreizehnerrrat und den Kapuzinern kam es dann am 14./24.10.1650. Der Orden wurde nun unter den Schutz der Stadt gestellt; seine Mitglieder durften gemäß der Ordensregel leben und waren von bürgerlichen Lasten befreit. Von Ungeld und sonstigen Steuern befreit wurden die Almosen, die der Niederlassung für das Kloster und den Unterhalt der Patres zuflossen. Den Ordensmitgliedern wurden die gleichen, auf den „Pfaffenrachtungen“ der Jahre 1509 und 1519 basierenden, Rechte zugestanden wie dem übrigen Klerus der Stadt. Im Gegensatz zu dem übrigen Klerus wurden den Kapuzinern allerdings gewisse Einschränkungen auferlegt. So durften sie keinen Handel (vor allem Wein- und Obsthandel) betreiben und keinen Grundbesitz erwerben; ebenso durften sie ihr Kloster und den dazugehörigen Garten nicht verlegen. Die Annahme von Vermächtnissen u. dgl. war zwar gestattet, doch daraus fließende Zinsen waren in bürgerliche Hände weiterzuveräußern. Zum Besten des Klosters durften nur Barmittel verwendet werden. Eine Beschränkung wurde auch hinsichtlich der Zahl der Mitglieder auferlegt (s.u.). Besiegelt wurde das Abkommen durch den Mainzer Erzbischof Johann Philipp von Schönborn, den Wormser Bischof Georg Anton v. Rodenstein und den Provinzial der Rheinischen Ordensprovinz Lucas Maringius[Anm. 9].

Dem Nachfolger v. Rodensteins, Bischof Hugo Eberhard Cratz von Scharffenstein (1654/1663), war die Durchführung der Reformdekrete des Konzils von Trient (1545/1563) ebenso ein wichtiges Anliegen wie die Förderung des Klerus und nicht zuletzt der Kapuziner[Anm. 10]. Er bekräftigte am 10.3.1657 den Vertrag nochmals. Es war gleichzeitig das Jahr, in dem die letzten fremden Soldaten die Stadt verließen. Eine ruhigere Phase der Stadtgeschichte brach an. Wenige Jahre später erfasste eine Pestwelle (1666/67) auch Worms. Nach einer politisch ruhigeren Phase war die Stadt während des Holländischen Krieges (1674-1679) dann wiederum durch Truppendurchzüge und Einquartierungen betroffen. Im Jahr 1688 brach der Pfälzer Erbfolgekrieg aus, in dessen Verlauf die Stadt, die zu diesem Zeitpunkt etwas 3500 Einwohner zählte, am 31.5.1689 zerstört wurde. Not und Elend waren die Folge. Im Jahr 1691 verlor das Kloster (temporär?) seinen Status als Guardianat, da es zu wenige Mitglieder zählte.

Das 18.Jh. stellte eine relativ ruhige Phase für die Niederlassung dar. Ab 1792 wurde Worms durch die Auswirkungen der französischen Revolution tangiert; die Jahre 1793 bis 1797 waren einmal mehr Kriegsjahre. Die Stadt verlor schließlich ihren Status als Reichsstadt. Durch den Frieden von Lunéville (9.2.1801) fiel das linke Rheinufer – und damit Worms – an Frankreich. In der Folge dieser Entwicklung ging auch das Bistum Worms unter. Durch das Französische Konkordat im Juli 1801 wurde das Verhältnis zwischen Kirche und Staat neu geregelt. Die Bulle Qui Christi Domini (29.11.1801) schuf das französische Bistum Mainz, zu dem auch die linksrheinischen Teile des untergangenen Wormser Bistums geschlagen wurden. Das Ende der Ordensgemeinschaften begann sich abzuzeichnen. Der Wormser Maire Georg H.Strauß berichtete dem Präfekten, dass man im Kapuzinerkloster alle Wormser männlichen Ordensleute unterbringen könne. Durch Konsularbeschluss vom 20.Prairial X (9.6.1802) wurde die Aufhebung der Stifte und Klöster auf dem linken Rheinufer verfügt. Am 9.Thermidor (=28.7.1802) wurde durch die Mairie der Beschluss bekannt gemacht und es erfolgte die rasche Aufhebung des Klosters.

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Anmerkungen:

  1. Vgl. Mahlerwein, S. 343 Zurück
  2. Reuter, Kapuziner, S. 142 Zurück
  3. Jacobs, Totenbuch, S. 41 Zurück
  4. Reuter, Nebeneinander, S. 325 Zurück
  5. Reuter, Kapuziner S. 145 Zurück
  6. Vgl. u.a. Jacobs, Kapuziner, S. 111 Anm. 60 Zurück
  7. Jacobs, Kapuziner, S. 111 Zurück
  8. Jacobs, Kapuziner, S. 112 Anm. 61 Zurück
  9. vgl. Hierotheus, S. 165 Zurück
  10. Vgl. Gatz, Cratz v. Scharffenstein; Schalk, Gräber S. 225-228 Zurück

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Worms - Kapuziner. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/worms-kapuziner.html> (Letzter Aufruf: 09.10.24)