Klöster Mosel-Saar
Verfassungsordnung Kloster St. Alban (Trier / Konz)
Ständische Verhältnisse
In der Anfangszeit des 14. Jahrhunderts findet man hauptsächlich ehemalige Kanoniker und Priester des Trierer Raums unter den Priestermönchen, während sich der Konvent im 15. Jahrhundert aus Angehörigen verschiedenster gesellschaftlicher Gruppen zusammensetzte. „Es finden sich Kleriker und Laien adliger Abstammung, erzbischöfliche Funktionsträger, ein Arzt, ein Geschäftsmann sowie der Sohn eines wohlhabenden Fischers. Viele traten aus materiell abgesicherten Verhältnissen und angesehenen geistlichen und weltlichen Positionen in die Kartause ein, ein Zeichen, dass das hohe Ansehen St. Albans in der Bevölkerung ein Grund gewesen sein muss, die abgesicherte Position gegen das strenge und beschwerliche Leben eines Kartäusermönchs zu tauschen“ (M. Oldenburg, Trier S. 573).
Zahl der Mitglieder
Errichtet worden war die Kartause St. Alban für 13 Mönche (der Prior eingeschlossen) und 16 Laienbrüder. Allerdings konnte diese Konventsstärke nicht immer eingehalten werden, 1569 lebten in dem Kloster nur 8 Priestermönche und 13 Laienbrüder.
Empfohlene Zitierweise
Schmid, Reinhard: Konz - Kloster St. Alban. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//mosel-saar/konz-kloster-st-alban/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 11.02.25)