Klöster in Rheinhessen

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Verfassungsordnung Kloster Dalen (Mainz)

Aufgrund der äußerst schlechten Überlieferungslage, die man wohl auf die Zerstörung des Klosters im Jahre 1250 zurückzuführen hat, ist man für die Frühzeit von Dalen hauptsächlich auf Vermutungen angewiesen. Wahrscheinlich war es zunächst eine von Disibodenberg abhängige Propstei, die Erzbischof Heinrich im Jahre 1145 eintauschte. Durch die Ansiedlung von Inklusinnen hatte sich Dalen aber möglicherweise auch schon zuvor zu einem Doppelkloster entwickelt, dessen Nonnenkonvent später auch eigenständig Rechtsgeschäfte abschließt. An der Spitze des Männerkonvents stand ein Propst, an der des Nonnenkonvents eine Magistra. Obwohl der Nonnenkonvent größer gewesen zu sein scheint, hat der Männerkonvent offensichtlich eine Vorrangstellung genossen, da er bei der gemeinsamen Nennung beider Konvente stets zuerst genannt wird. Nach dem Übertritt zum Zisterzienserorden 1265 stand an der Spitze des Konvents eine Äbtissin, zudem sind die für Zisterzienserklöster üblichen Ämter der Priorin, Kämmerin, Sängerin, Kustodin und Kellnerin nachweisbar.
Die soziale Herkunft der Mitglieder beider Konvente in der Frühzeit ist nicht feststellbar, da nur einige Vornamen überliefert sind, die keinerlei weiteren Aufschluss gewähren. In späterer Zeit umfasste der Konvent meistens 20 bis 30 Nonnen, die hauptsächlich aus Mainzer Patrizierfamilien stammten.

Empfohlene Zitierweise

Schmid, Reinhard: Mainz - Dalen - Maria Dalheim. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-dalen-maria-dalheim/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 29.03.24)