Verfassungsordnung Stift St. Maria im Felde - Heilig Kreuz (Mainz)

Dignitäten und Ämter

Bis ungefähr 1169 stand der Propst an der Spitze des Stifts. Danach vollzog sich wie in den meisten anderen Mainzer Stiften eine gewisse Loslösung der Propstei von ihrer jeweiligen Gemeinschaft. Zwar galt der Propst, für den eine beträchtliche Propsteipfründe aus dem Stiftsvermögen abgesondert wurde, auch weiterhin als der vornehmste Prälat des Stifts, er schied jedoch aus seiner Verwaltung aus und war auch nicht mehr zur Residenz verpflichtet.  Die Leitung des Kapitels, an dessen Sitzungen der Propst ebenfalls nicht mehr teilnahm, ging an den Dekan über. Neben diesem gab es als weitere Prälaten den Scholaster und den Kantor.
Nach der Zerstörung der Stiftsgebäude 1552 verflachte das Stiftsleben in zunehmendem Maße. 1572 wurde die Scholasterie abgeschafft, die Kantorei folgte kurz darauf. Das Amt des Kustos erlosch 1611, die zugehörige Pfründe wurde der Propstei zugeschlagen.

Zahl der Mitglieder

Dem Stift gehörten wohl niemals mehr als zehn Kanoniker einschließlich der Prälaten an. Heilig Kreuz gehörte damit zu den kleineren Mainzer Stiften.

Immunität und Vogteirechte

Siehe hierzu S.R. Schürmann, Das Stift S. Maria in campis oder Hl. Kreuz bei Mainz, S. 165-170.
„Der ummauerte und rechtlich privilegierte Stiftsbezirk … muss im Mittelalter in der Blütezeit des Stifts vom 12. bis ins 15. Jahrhundert eine recht lebendige kleine Siedlung gewesen sein … Um kirchliche Zentrum herum und entlang des Weges, der die Muntat durchquerte, gruppierten sich locker die zehn Stiftsherrenkurien, alle wohl mit Scheune, Stall, Weinkeller, Garten und Räumen für Knechte und Mägde versehen. Außerdem muss es ein Haus für den Schultheißen, eines für den Pförtner der Muntat und weitere Unterkünfte für landwirtschaftliches Personal und vielleicht noch andere weltliche Bewohner gegeben haben“ (L. Falck, Stift St. Maria im Feld, S. 40).
Nach der Zerstörung der Stiftsgebäude 1552 und der Verlegung des Stiftsgottesdienstes in die Stadt lebte als einziges Stiftsmitglied nur noch ein Stiftsvikar im Bereich der alten Immunität, wo er zweimal wöchentlich Gottesdienst hielt und auch das Amt des Glöckners versah.

Empfohlene Zitierweise

Schmid, Reinhard: Mainz - Heilig Kreuz - Maria in campis. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-heilig-kreuz-maria-in-campis/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 10.10.24)