Klöster in Rheinhessen

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Schornsheim - Serviten

Geschichte

Der Ordo Servorum Mariae (Serviten, Marienknechte, Diener Mariae) geht zurück auf die Marienbruderschaft der Laudesi, sieben Bürgern von Florenz (Bonfiglio Monaldi / Bonfilius; Giovanni di Bonagiunta / Bonajucta; Bendetto dell‘ Antella / Manettius; Bartolomeo degli Amidei / Amideus; Ricoverino Lippi di Ugoccione / Hugo; Gheradrino die Sostegno / Sostenus; Alessio Falconieri ) , die sich 1233 zum gemeinsamen Leben zusammenschlossen und sich 1234 auf dem Monte Senario ansiedelten. Im Jahr 1240 (Ostern) nahmen sie zunächst die Augustinerregel an. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte auch die Aufnahme weiterer Mitglieder in die Gemeinschaft. Der erste Generalprior, Bonfilius (Bonfiglio Monaldi), der zu den Gründern gehörte, verfasste nach dem Vorbild der Konstitutionen des Dominikanerordens eigene Ordenssatzungen. Am 23.3.1256 erfolgte die päpstliche Gutheißung und 1304 die feierliche Bestätigung. War die Gemeinschaft zunächst kontemplativ ausgerichtet gewesen, trat sehr rasch auch die vita activa hinzu. In Italien, Frankreich, Spanien und Deutschland fand die Gemeinschaft rasche Verbreitung. Für die Zeit des 13.Jhs. nennt K.S.Frank Gründungen in Halle (1257/75), Germersheim (1276/98), Halberstadt (1277/98), Himmelgarten (1277/95), Oßmannstadt (vor 1297). Zu Beginn des 14.Jhs. waren entstanden Bernburg (1308), Erfurt (1309), Großenhain und Radeburg (beide 1318).

Die Darstellung von G.Wagner und F.Schneider nennt als Jahr der Ansiedlung 1374 (Wagner/Schneider, S. 80). Eine Ablassurkunde aus dem Jahr 1339, die für alle Servitenklöster ausgestellt wurde, nennt allerdings bereits ein Kloster Schornsheim.  Die Niederlassung gehört mithin zu einer dritten „Welle“ von Gründungen (Altlandberg 1335 und Mariengart 1339).  Spätere Gründungen sind dann schließlich nur noch für Vacha (1368), Stromberg (1447), St.Wolfgang (heute Hanau, 1491) von K.S.Frank nachgewiesen (Vgl. Frank, K.S.: Servitenniederlassungen).

In einer späteren Urkunde ist 1534 ausdrücklich die Rede davon, das Kloster sei „von Almosen gestiefft und gebawt in die ere des heiligen Creutz“ (Würdtwein, S. 144 f.).

Es muss bald zu Friktionen gekommen sein, indem der Niederlassungen Rechte streitig gemacht wurden. Eine am 24.11.1374 auf Bitten des Priors in Frankfurt ausgestellte Urkunde Kaiser Karls IV. hält fest, „das für uns khomen ist der geistlich prior des Closters zu Schornsheim Ordens sancte Marienknecht in Meintzer bistumb gelegen“. Der Prior hatte vorgetragen „das er sein conuent und Closter geirret und gehindert werde an solchenn freiheiten damit sie gestiefft sein, und auch von alter herbracht haben“. Der Prior bat den Kaiser „das Wir von besonderen gnaden sie geruhen gnedliglichen darumb zu uersehen“. Auf diese Bitte entschied der Kaiser „das vorgenante prior conuent und Closter zu Schornsheim bleiben sollenn ungehindert in allen freiheiten rechten und gutten gewonheiten die sie von alter recht und redlich gehabt und herpracht haben und gepieten darumb allen fürsten geistlichen und weltlichen grauen [Grafen d.A.] und freyen herren, rittern, knechteten, stetten, gemeinen amptleuten, und allen andern unsern und des  reichs getrewen und unterthanen das sie die  vorgenante Prior, Convent und Closter zu Schornsheim naicht hindern noch irren in keine weis ..“. Den Zuwiderhandelnden drohte der Kaiser „unser swere ungnade“ an. (Zit. nach Würdtwein, Monasticon, S. 142-144).

Das Schornsheimer Kloster war eine „unbedeutende Niederlassung“ (Zinkl, S. 98). 1486 lebten nur noch zwei Mitglieder in Schornsheim. Für die Zeit nach 1486 „entbehren wir jeder weiteren Nachricht“ (Zinkl, S. 98).

Am 14.9.1534 traf der Prior der Schornsheimer Niederlassung, Jacobus Antz, Bestimmungen für seine Nachfolge (Vgl. Würdtwein, S. 144-146.), verteidigte aber gleichzeitig auch seine Position. Er betonte zunächst seine Stellung: dass er nämlich „als ein oberster“ handele und dass „nymants kein gerechtigkeit hat dan Ich, auch nymants keinen Intrag mir zu thun oder zu sprechen“ habe, während er noch am Leben sei. Er habe auch „macht ..., dis obgnant Closter zu collatinieren(!)“.  Ihm ging es um den Erhalt und die Zukunft des Klosters und des Gottesdienstes, als er „zu einem rechten possessoren und Prioren her Nicolaum Adammen von Vach“ zu seinem Nachfolger bestimmte. Er sollte im Kloster „schaltenn und walten ... sonder intrag allermeniglich, geistlich oder weltlich“ Antz unterstrich aber auch gleichzeitig seine Befugnisse: so lange er lebe und das Kloster regieren könne, sollte sein Nachfolger keinerlei Befugnisse haben „im hauss oder hoffe .... es sey mit worten aber (!) wercken ...“. Antz ging es um eine nahtlose Übergabe des Amtes. Sollte er,  so die Bestimmungen weiter, aber „schwach oder kranck“ werden, so sollte sein potentieller Nachfolger vor ihm „erscheinen zu sehen, ach (!) haben, wan ich mit dots nott ab wurde gehenn“, um dann die Nachfolge unmittelbar anzutreten.  Als Zeugen sind in der Urkunde genannt Engelbertus Sommer, „regirer der pfahr Schronsheim“, Anastasius Obbelinck, Einwohner in Schornsheim, Christman Anst von Syesheim, sein Vetter, sowie schließlich Hencken Hane von Eichloch. (Zit. nach Würdtwein, S. 144-146).

Als Prior Jakob Antz seine Nachfolgeregelung traf, war das Gros der Servitenniederlassungen in Deutschland bereits untergegangen (St.Wolfgang 1525, Bernburg, Himmelgarten, 1526, Halle, Vacha, Germersheim (?) 1527; Oßmannstedt, Mutzschen 1530, Halberstadt 1534, (Vgl. Frank, K.S.: Serviten, in: Jürgensmeier).
Bei der Wiederbelebung des Ordens in Deutschland im 17.Jh. wurde in Schornsheim kein derartiger Versuch unternommen.

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Schornsheim - Serviten. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/schornsheim-serviten.html> (Letzter Aufruf: 26.04.24)