Klöster in Rheinhessen

Zur Übersichtskarte der Region

Verfassungsordnung Bergkloster (Worms)

Verfassung

Gemäß den Ordensregeln war Vorsteher des Klosters ein Propst oder Prior (Kleinjung S.134). Gleichzeitig versah er (zumindest zu Beginn) das Amt des Pfarrers der Andreasbergpfarrei (S. 134). Unterstützt wurde er durch einen Prokurator. Dessen Aufgabenbereich umfasste die wirtschaftliche Angelegenheiten des Konventes, die Vertretung der Frauen in Rechtsangelegenheiten vor Gericht und nach außen. Die Pröpste übten ab dem 14. Jahrhundert nur noch die geistliche Betreuung der Frauen aus.
Eine Priorin erst wird urkundlich erst 1255 erwähnt. Erst im 14. Jahrhundert tauchen Priorin und Konvent als eigenständige Aussteller von Urkunden auf, die auch von ihnen gesiegelt worden. Die Frauen tätigten nun selbst Rechtsgeschäfte und verfügten über Güter, bestätigten Rechtsgeschäfte oder eingegangene Stiftungen mit ihrem Konventssiegel.

Nach oben

Mitglieder

Über die soziale Zuordnung der Priorinnen können keine Angaben erhoben werden. Die Konventualinnen werden in den Quellen meist sorores genannt. Über ihre soziale Herkunft ist für die Anfangszeit des Konventes praktisch nichts bekannt. Ursprünglich für ehemalige Prostituierte gegründet, gehörten die Frauen möglicherweise der (ländlichen) Unterschicht an.
Da die Bekehrung von Prostituierten bald in den Hintergrund getreten war, vollzog sich schon in den ersten Jahrzehnten des Bestehens des Konventes ein Wandel in der sozialen Zusammensetzung. Bereits Mitte 13. Jahrhundert wehrte sich der Orden gegen die „Unterwanderung“ seiner Niederlassungen durch Töchter aus patrizischen Familien. Ende des 13. Jahrhunderts traten Wormser Patriziertöchter in den Konvent ein. Im 14. Jahrhundert war diese Phase bereits wieder vorbei (Kleinjung, S.149), zumindest gehörten die namentlich bekannten Schwestern nicht mehr dem Patriziat an, und es vollzog sich, v.a. um die Wende 14./15. Jahrhundert ein erneuter Wandel. Auch wenn Namen von Schwestern bekannt sind, kann dennoch keine soziale Zuordnung getroffen werden. Möglicherweise handelte es sich um Töchter aus Zunftfamilien oder sozialen „Aufsteigerfamilien“ (Kleinjung, S.149). Die namentlich bekannten Schwestern gehörten im 14. Jahrhundert wohlhabenden Wormser Familien an, die allerdings nicht zu den alten Geschlechtern zählten.

Nach oben

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Worms - Bergkloster. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/worms-bergkloster/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 19.04.24)