Klöster in Rheinhessen

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Verfassungsordnung des Ricardiklosters (Worms)

Dignitäten und Ämter

Letzte Klostervorsteherin war Perpetua Zobel.

1448 wurde den Schwestern gestattet, sich einen eigenen Beichtvater zu wählen. In der päpstlichen Bestätigung dieser Erlaubnis (1465) wurde auch gestattet, dass der Beichtvater die Schwestern auch in bischöflichen Reservatfällen lossprechen durfte, d.h. in solchen Fällen, in denen sonst nur dem Bischof gestattet war, die Absolution auszusprechen.

Zahl der Mitglieder

Bei der Aufhebung des Klosters 1802 zählte der Konvent fünf Nonnen und zwei Affiliierte.

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Worms - Ricardikloster. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/worms-ricardikloster/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 29.03.24)