Verfassungsordnung

0.1.Ständische Verhältnisse und Einzugsbereich

Enge Beziehungen bestanden zunächst , etwa bis zum ersten Drittel des 14.Jhs., zwischen dem Stift und den bürgerlichen und ritterlichen Familien in Worms und Umgebung. Der 1470 verstorbene Stiftsherr Johann Wilch entstammte einer Alzeyer Ritterfamilie. Später setzte ein Wandel hin zu „wissenschaftlich besser qualifizierten Günstlingen des kurpfälzischen Hofes“ (Keilmann, S.51). Für die Zeit zwischen 1140 und 1551 weist Schork 25 Wormser Familien aus der städtischen Führungsschicht nach, aus denen 41 Stiftsherren hervorgegangen waren, davon sechs Pröpste, vier Dekane, zwei Kantoren, ein Scholaster, 16 Kanoniker und 12 Vikare.
Ende des 16.Jhs. gehörten nur wenige Kanoniker zu den Familien der Wormser Bürgerschaft; stärkere Bindungen zu den führenden Wormser Bürgerfamilien  finden sich bei den Vikaren. Die Gruppe der aus der städtischen „Elite“ stammenden Stiftsherren war nach Keilmann insgesamt aber eher klein (Keilmann, S.48). Schork hingegen wertet den Anteil der städtischen Führungsschicht in Höhe von ca. 7 %  als „nicht unbedeutende Einbindung in das gesellschaftliche Gefüge der Stadt“ (Schork, S.125).
Bei den meisten Stiftsherren des Spätmittelalters bestand keine Verbindung zur Wormser Bevölkerung. Schork weist für dem Zeitraum 1140 bis 1551 für 144 Fälle die diözesane Herkunft der Stiftsherren nach. Das Gros der Stiftsmitglieder stammte aus den (Erz)Diözesen Worms (54), Mainz (39) und Speyer (13). Daneben genannt sind Köln (8), Trier (6), Augsburg, Lüttich. Würzburg (je 3), Metz, Paderborn, Utrecht (je 2) sowie Basel, Bremen, Breslau, Brixen, Konstanz, Lübeck, Münster, Savona und Straßburg.
Propst Petrus Antonius de Clapis (um 1440-1512)stammte aus Finale bei Genua.
Das Benefizium am Andreasstift diente von außerhalb Worms stammenden Stiftsmitgliedern oft „zur Abrundung eines die Stadt weit übergreifenden Pfründenbesitzes“ (Keilmann, S.48). Hintergrund für die Entwicklung war der ab dem 14.Jh. wachsende Einfluss von Kurpfalz im Wormser Raum sowie die Beziehungen der Wormser Bistumsleitung zur Pfalzgrafenschaft.

Nach den Erhebungen von Keilmann waren die Kanoniker in der Regel im 15. Jahrhundert bürgerlicher Herkunft. Nach den bisherigen Forschungen nahmen die Mitglieder des Andreasstiftes Ende des 15.Jhs. zwar eine Sonderstellung ein, was ihre Beziehungen zu anderen geistlichen und weltlichen Institutionen betraf, doch hoben sich ihre sozialen Verhältnisse nicht von denen der Mitglieder der anderen Wormser Kollegiatstifte ab.

Es lassen sich nach Keilmann, der die Stiftsgeschichte im Spätmittelalter behandelt, durchaus zwischen Dom- und Andreasstift Gemeinsamkeiten im persönlichen und sozialen Umfeld der Stiftsherren finden.
Seit Gründung der Universität Heidelberg bestanden auch hier zwischen beiden Institutionen enge Verbindungen, nicht zuletzt dadurch, dass Papst Bonifaz IX. (1389/1404) ja zwei Kanonikate zur wirtschaftlichen Sicherung der Universität inkorporiert hatte.
In der Liste zur Erhebung des Gemeinen Pfennigs werden die sozialen Verhältnisse der einzelnen Kanoniker genau aufgelistet. Aus diesen Aufzeichnungen gehen auch Verbindungen einzelner Kanoniker zu weiteren Institutionen hervor. So etwa stand der an der Universität Heidelberg lehrende Johannes Wacker seit 1495 als kurfürstlicher Rat in kurpfälzischen Diensten; ebenso stand er in enger Verbindung zu Bischof Johann von Dalberg. In Diensten der Kurie stand Eustachius Münch, der diese Beziehungen auch dazu nutzte, deutschen Klerikern Pfründen zu vermitteln.
Insgesamt bestanden zwischen dem Mitgliedern des Andreasstiftes, dem Wormser Bischof, dem pfalzgräflichen Hof in Heidelberg und der römischen Kurie Ende des 15./ Anfang des 16.Jhs. gute Beziehungen.
1499 verfügten von den nach Ladenburg ins Exil gegangenen Stiftsherren fünf über akademische Grade im kanonischen Recht (Kantor Eustachius Münch sowie die Stiftsherren Gleser, von Hirschhorn, Walck und Wacker).

Eine prosopographische Untersuchung über die Stiftsherren nach 1551 bis zur Aufhebung des Stiftes fehlt.

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0.2.Dignitäten und Ämter

Zur Zeit König Konrads II. (1170/1191) ist die Propstwürde als Pfründe für die Besetzung der königlichen Kanzlei nachweisbar. Um 1190 war der Propst gleichzeitig kaiserlicher Protonotar.
In einer Urkunde des Legaten Papst Innozenz‘ III. (1198/1216) werden die Ämter eines Dekans, Scholasters, Kantors, Kellers und Pförtner genannt: in der fraglichen Urkunde wurde bestimmt, dass die Mittel aus zwei Präbenden des Stiftes zum einen zum Unterhalt dieser Amtsträger verwendet werden sollten, zum anderen für Baumaßnahmen (vgl. unten).
Die Liste zur Erhebung des Gemeinen Pfennigs (1496) ermöglicht Einblicke in die ökonomischen Verhältnisse der Stiftsherren. Im Gegensatz zu den Dignitären der übrigen Kollegiatstifte in Worms verfügten die Amtsträger des Andreasstiftes über zwei Personen Personal.
1499 genannt sind die Ämter des Kustos, des Scholasters, des Kantors und des Dekans.
Bedeutung erlangte unter den Dignitären Petrus Antonius de Clapis, seit 1470 Propst, der im engsten Umfeld des Bischofs wirkte. Seine Studien hatte er in Italien absolviert und gehörte zu den Vertretern des Humanismus. Seit 1476 gehörte er dem Wormser Domkapitel an, als Dompropst besaß er gleichzeitig die Würde eines Universitätskanzlers in Heidelberg. Er war tätig als Gesandter an der Kurie sowie als Diplomat des kurfürstlichen Hofes in Heidelberg. Außer den Wormser Pfründen besaß er eine Pfründe am Kölner Mariengredenstift.

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0.3.Zahl der Mitglieder

Zwar werden in der auf 1068 datierten Fälschung die Namen zweier Dekane genannt sowie die weiterer elf Stiftsherren, doch sind diese Angaben unsicher, da sie nicht durch andere Quellen überprüft werden können.
1141 sind urkundlich die Namen des Propstes (Heinrich), des Dekans (Bervin/ Bervvigius) sowie zweier Stiftsherren nachzuweisen.
War zunächst im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Ausstattung des Stiftes noch die Rede von einem Konvent (und damit von der vita communis der Stiftsherren), so hatten sich 1178 bereits Einzelpräbenden gebildet. Schork nennt für die Zeit um 1200 die Zahl von 20 Kanonikern.
Für die Zeit vor 1496 ist die Zahl der Mitglieder urkundlich allerdings nicht genau fassbar.
In der Liste des Gemeinen Pfennigs sind 1496 15 Kanonikate (Keilmann, S.35; Schork nennt die Zahl 16) und 15 Vikarien verzeichnet. Das Andreasstift war damit ein mittelgroßes Stift. Im Zusammenhang mit dem Weggang der Stiftsherren nach Ladenburg im Jahr 1499 werden neben Dekan, Kustos, Scholaster und Kantor nur weitere sieben Stiftsherren namentlich genannt (Johannes Gran, Georgius Hofmann, Eucharius von Hirschhorn, Johannes Gleser, Heinrich Walck, Johannes Wacker sowie Adolar Schenk von Erbach). Die übrigen Kanoniker residierten zum fraglichen Zeitpunkt nicht an ihrem Stift.
Im Laufe der Zeit kam es nach der Reformation zu einer deutlichen Reduzierung der Pfründen.
1771 und schließlich 1797. finden sich neben den Ämtern nur noch fünf Kanonikate nachgewiesen. daneben war dem Stift eine unbestimmte Zahl von Pfründenanwärtern (Domizallare) zugeschrieben; 1771: 4, 1797: 6). Bei der Auflösung zählte das Stift neun Mitglieder.
Wie an den übrigen Kollegiatstiftern lassen sich auch für St.Andreas Mehrfachbefründungen nachweisen, wobei im Spätmittelalter die Verbindungen der in Worms residierenden Stiftsmitgliedern allerdings eher gering waren. Häufiger verfügten die nicht in Worms residierenden Stiftsherren von St.Andreas über weitere Pfründen.
Schork unterscheidet drei Arten der Mehrfachbefründung: mehrfacher Pfründenbesitz in Worms selbst sowie in Neuhausen (Cyriakusstift), mehrfacher Pfründenbesitz in Worms und außerhalb, Mehrfachbesitz allein außerhalb Worms. Gerade der außerhalb der Stadt nachgewiesene Pfründenbesitz lag oft weit entfernt.
Schork verweist auf den Fall des aus Köln stammenden Kanonikers Thomas Boghel, der über 17 weitere Pfründen verfügte und dazu zwei Pfarrstellen besaß.

Neben den Dignitären und Kanonikern bestand auch am Andreasstift die Gruppe der Vikare.
In der Liste des Gemeinen Pfennings wurden 1496 15 Vikare (Vikarien) verzeichnet. Die Stellen verschwanden im Laufe der Zeit. Im 18.Jh. sind keine Vikarien mehr nachgewiesen.

Wie für die Dignitäre ermöglicht die Liste des Gemeinen Pfennigs 1496 für die Vikare einen Einblick in ihre ökonomischen Verhältnisse. Elf von 15 Vikaren wurden den Höchstbesteuerten der Stadt zugerechnet, die übrigen vier der mittleren Steuerklasse. Damit hatten sie insgesamt zum einen innerhalb ihrer Gruppe relativ homogene Verhältnisse und hoben sich gleichzeitig von den Vikaren der übrigen Stifte durch ihr höheres Einkommen ab.
Das Jahreseinkommen betrug damals etwa. 7 Mark Silber (Vgl. Keilmann, Paulusstift).
Wie bei den Kanonikern ist auch für die Vikare das Phänomen der Mehrfachbefründungen nachweisbar.

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Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Worms - St. Andreas. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/worms-st-andreas/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 28.03.24)