Klöster in Rheinhessen

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Geschichtlicher Abriss Altmünsterkloster Mainz

Die angebliche Gründungsurkunde und die Gründungslegende nennen das Jahr 635 als Gründungsjahr; als Gründerin genannt wird eine Adelige namens Bilhildis, die auch die erste Äbtissin des Klosters geworden sein soll.
Forschungen ergaben jedoch, dass es sich bei der ins 7. Jahrhundert datierten Urkunde um eine Fälschung, eine Kompilation, aus dem 12. Jahrhundert handelt. Dass es sich um eine Fälschung handelt, wurde bereits von Mabillon erkannt.
Ihr lag zwar ein echtes Dokument zugrunde, doch lässt sich die Datierung nicht mehr erschließen. Aus der echten Urkunde, die Basis der Fälschung gewesen war, wurde wahrscheinlich die Zeugenliste übernommen. Aus den dort genannten Personen und aufgrund der Beteiligung der Mainzer Erzbischöfe Rigibert (+ ~ 720), der um 706, vielleicht sogar schon um 704 bereits einige Zeit im Amt und mütterlicherseits mit Bilhildis verwandt war, und Gerold (+ 738) wird die Gründung meist auf das frühe 8. Jahrhundert datiert. Als regierenden König nennt die Urkunde Chlodwig.
Die erste eindeutige Erwähnung findet sich 817. Altmünster ist damit möglicherweise das älteste Kloster in Mainz.
Gründerfamilie war die Adelsgruppe der Haganonen, die im 8. Jahrhundert in Mainz eine führende Stellung hatte; die Urkunde nennt den Namen Hagano. Die legendäre Gründerin Bilhildis dürfte ebenso wie Bischof Rigibert zu den Haganonen gehört haben. Die im 10. Jahrhundert verwendete Bezeichnung von Altmünster als Hagenmünster weist auf den Bezug zu den Hagagnonen hin. Im Jahr 963 wird das Kloster bereits als altes Münster (vetus monasterium),bezeichnet.
Otto I. übertrug auf Rat des Mainzer Erzbischofs Wilhelm (954/968) 966 das Hagenmünster an das Benediktinerkloster St.Petrus und Mauritius in Magdeburg. 1122 tauschte der Mainzer Erzbischof Adalbert I. von Saarbrücken (1110/1137) eine Marienkirche in Mainz von Magdeburg zurück. Wahrscheinlich handelte es sich dabei um die Altmünsterkirche. 1170 wurde Altmünster als zur Mainzer Kirche gehörig bezeichnet. Die Stadt Mainz verlangte vom Kloster die Beteiligung am Mauerbau, an Reparatur, Nachwachen und sonstigen Abgaben.
Welche Ordensregel von der Gründung bis zum 13. Jahrhundert befolgt wurde, ist nicht einfach zu beantworten. Bei Frauengemeinschaften fanden sich bis ins späte Mittelalter stiftische und benediktinische Elemente. Die Urkunden lassen für Altmünster keinen Schluss auf eine einheitliche Form zu. Im 12. Jahrhundert finden sich Hinweise darauf, dass die Gemeinschaft als Stift oder wenigstens ähnlich wie ein Stift organisiert war. Die Frauen selbst betrachteten sich wahrscheinlich als benediktinisch.
Erzbischof Siegfried III. von Eppstein (1230/1249) führte 1234 mit Berufung auf ein päpstliches Schreiben eine innere Reform des Klosters durch. Er forderte vor allem, dass die Schwestern nun in strenger Klausur leben mussten. Seine Forderung stieß auf den Widerstand der Frauen, die sich an den Papst wandten. Papst Gregor IX. (1227/1241) befahl daraufhin die Untersuchung der Angelegenheit. Der Erzbischof nahm nun wahrscheinlich eine Modifizierung der ursprünglichen Maßnahmen vor. Wenigstens ein Teil des Konventes konnte sich damit abfinden. Durch eine Urkunde vom 7.2.1235 wurde auf Bitten dieses Teils die vom Erzbischof durchgeführte Reform bestätigt. Wahrscheinlich handelte es sich schon damals um die Annahme der Zisterzienserregel. Die Schwestern lebten fortan in strenger Klausur. Möglicherweise schon 1236 wurde dann die Aufnahme in den Zisterzienserorden beantragt. Im Jahr 1243 wurde dann Altmünster in den Zisterzienserorden eingegliedert und dem Kloster Eberbach (Rheingau) unterstellt. Papst Innozenz IV. (1243/1254) stellte das Altmünsterkloster 1253 unter seinen Schutz.
Mitte des 14. Jahrhunderts befand sich das Kloster in finanziellen Schwierigkeiten; man war gezwungen, Liegenschaften im Rheingau zu verkaufen.
Während des Dreißigjährigen Krieges ließ der Mainzer Kurfürst 1631 die Mainzer Klöster räumen, weil das schwedische Heer im Anmarsch war.
Als nach dem Krieg eine neue Befestigung der Stadt geplant wurde, beabsichtigten Erzbischof und Domkapitel, um dafür Raum zu gewinnen, das Altmünsterkloster aufzuheben. Sowohl die Äbtissin als auch der Abt von Eberbach erhoben Protest und erreichten, dass der Konvent fortbestehen durfte. Allerdings mussten die bisherigen Gebäude weichen; sie wurden 1656 abgerissen.
Der Neubau erfolgte auf Klostergelände. Der Bauplatz war allerdings deutlich kleiner als der bislang zur Verfügung stehende Grund, weshalb das Kloster weiteren Grund erwarb, um die notwendigen Wirtschaftsgebäude errichten zu können. Baumeister des wahrscheinlich schon um 1660 fertig gestellten Klosters war der Kapuzinerpater Archangelus von Trier (+ 1683).
Die Zeit des Wiederaufbaus der Stadt Mainz nach dem Dreißigjährigen Krieg bedeutete auch für das Kloster einen wirtschaftlichen Aufschwung. Es wurde zu einem der reichsten Mainzer Klöster.
Um Mittel zur Finanzierung der Universität zu gewinnen, hob der Mainzer Erzbischof Friedrich Karl Josef von Erthal (1774/1802) mit Erlaubnis des Papstes das Altmünsterkloster auf. Am 15.11.1781 wurde die Auflösung vollzogen. Die noch dort lebenden Nonnen wurden auf die in Mainz bestehenden Zisterzienserklöster Weißfrauen, St.Agnes und Maria Dalem aufgeteilt.

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Mainz - Altmünster. Geschichtlicher Abriss. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-altmuenster/geschichtlicher-abriss.html> (Letzter Aufruf: 19.04.24)