Klöster in Rheinhessen

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Besitz- und Wirtschaftsgeschichte Kloster Armklara (Mainz)

Besitz

Im Jahr 1636 konnte der Konvent ein Haus im Klostergarten neben der Kirche erwerben.
Beim Verleih einer Geldsumme im Jahr 1652 wurde vereinbart, dass beim Tod des Schuldners das ihm gehörende sog. Pleß'sche Grundstück, ein Ruinengrundstück mit verwildertem Garten und einer Kapelle (St. Georgskapelle) den Klarissen zufallen sollte. Als die Äbtissin das Grundstück dann jedoch in Besitz nahmen wollte, kam es zu Protesten seitens des Stadtrates, des Vicedoms und des Gewaltboten. Das Grundstück musste bis auf den Garten mit der Georgskapelle und einen schmalen Weg („Reul“) 1657 wieder an Privatleute verkauft werden.
Für 1659 ist der Kauf eines Wingerts in Kostheim nachgewiesen.
Durch die Familien der adeligen Mitglieder flossen dem Konvent zahlreiche Legate und Schenkungen zu.

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Mainz - Armklara. Besitz- und Wirtschaftsgeschichte. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-armklara/besitz-und-wirtschaftsgeschichte.html> (Letzter Aufruf: 24.04.24)