Klöster in Rheinhessen

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Verfassung und Mitglieder des Karmeliterklosters (Mainz)

Als Amt genannt findet sich in der bisherigen Literatur nur das des Priors.
Für das Jahr 1384 sind die Namen von 15 Mitgliedern bekannt. Die Zahl der Konventszugehörigen war in den folgenden Jahren schwankend. 1430 waren es neun, drei Jahre später 21 Mitglieder, 1436 wird ihre Zahl mit 16 angegeben. Zur Zeit der Reformation kam es insgesamt im Karmeliterorden zu einem Rückgang der Eintritte, wohingegen jedoch Austritte zu verzeichnen waren. Im Jahr 1603 zählte der Mainzer Konvent nur noch sieben Mitglieder. 1666 starben neun Ordensmitglieder in Mainz an der Pest.
Mitte der 80er Jahre des 17. Jahrhunderts zählte der Mainzer Karmel 27 Mitglieder, 13 Patres, sieben Philosophiestudenten und sieben Laienbrüder.
Bei der 1777 durchgeführten Visitation lebten 30 Mitglieder in der Ordensgemeinschaft, eine Aufstellung aus dem Jahr 1798 weist 12 Mitglieder des Ordens in Mainz nach. Bei Aufhebung der Stifte und Klöster (1802) nannte eine staatliche Auflistung noch sechs im Mainzer Karmel lebende Ordensmitglieder.

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Mainz - Karmeliten. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-karmeliten/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 24.04.24)