Klöster in Rheinhessen

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Historischer Überblick

Der Deutsche Orden, der aus einer 1189/90 durch Bremer und Lübecker Bürger gegründeten Hospitalbruderschaft hervorging und 1198/99 als Ritterorden (Ordo fratrum hospitalis sanctae Maria Theutonicorum) konstituiert worden war, wurde durch die Kreuzfahrer aus dem Umfeld der staufischen Herrscher und durch diese selbst gefördert. In Mainz wurde dem Deutschen Orden durch Kaiser Friedrich I. nach J.H.Hennes und W.G.Rödel 1218[Anm. 1]das Patronat der am Flachsmarkt in der Nähe des Judenviertels gelegenen Kirche St.Maria unter den Juden (Sancta Maria inter Iudaeos) verliehen, nachdem Truchseß Werner von Bolanden und sein Bruder, die das Recht als kaiserliches Lehen besaßen, darauf verzichtet hatten. Als Zeugen fungierten u.a. die Erzbischöfe von Mainz, Siegfried II. von Eppstein (1200/1230), von Trier, Dietrich von Wied (1212/1242) und Köln, Engelbert von Berg (1216/25), die Bischöfe von Halberstadt, Friedrich Kirchberg (1209/1236) und Hildesheim, Siegfried von Lichtenberg (1216/1231), Ludwig Landgraf von Thüringen, Ludwig, Herzog von Bayern und der Pfalzgraf bei Rhein. Im Jahr 1256 schenkten Werner von Bolanden und Phlipp von Hohenfels dem Orden das ihnen zustehende Patronatsrecht an Udenmünster.
Am 17.4.1256 nahm die Stadt Mainz nach E.Neeb den Deutschen Orden in den Rheinischen Städtebund auf. Im gleichen Jahr übertrug am 13.Mai Margarethe, Witwe des Arnold von Bingen, dem Orden die Hälfte ihres Vermögens mit Ausnahme einer Summe von 20 Mark Kölnischen Geldes. Im Gegenzug nahmen die Brüder des Deutschen Ordens den Sohn der Witwe als Ordensbruder an, der allerdings die Option haben sollte, den Orden wieder zu verlassen, wenn er das entsprechende Alter erreicht haben würde[Anm. 2]. Ebenso sollte ihm, so J.H.Hennes, die Hälfte des Hauses (Hof "beim Arnold von Bingen“) bei St.Gangolf gehören, das die Witwe für 100 Mark dem Orden verkauft hatte (Vgl. auch Wagner/Schneider). Der Sohn blieb im Orden und der Hof wurde Sitz des Praeceptors.

Im Jahr 1257 wird erstmals ein Haus des Ordens in Kastel bei Mainz erwähnt. Conrad von Nuremberg, Präzeptor des Deutschen Ordens in Deutschland, beurkundete, dass Hans Tanzfus und seine Ehefrau Jutta ihre gesamten Güter dem Orden übergaben und dafür den Hof in Kastel  gegen eine Zahlung von jährlich 100 Malter Korn und 25 Malter Weizen zur Nutznießung erhalten hatten. Im folgenden Jahr beurkundete Conrad von Nuremberg abermals, dass Hans Tanzfus und seine Frau ihre sämtlichen Güter übergaben, sich aber den Verkauf von acht Morgen Landes vorbehielten. Ihnen wurden die Güter sofort wieder lebenslänglich gegen die Zahlung eines Pfundes Wachses in Pacht übergeben.

Ebenfalls 1257 bestimmte ein Mandat Papst Alexander IV. (1254/1261), dass die Deutschordensbrüder unbesteuert sein sollten,

Am 1.10.1258 wurde durch das geistliche und weltliche Gericht Mainz beurkundet, dass der Patrizier Werner gen. zum Dig(h)ele und seine Frau Willeberne (auch: Willebera) ihren Hof und ihre gesamten Güter in Kastel und Wesel dem Deutschmeister und den Ordensbrüdern übergeben hatten. E.Neeb nennt als Güter in Kastel den Hof Zum Digele und zwei Mühlen auf dem Rhein, „an dem Ort den man die Ragede nennt“ (Neeb, S. 25) und das, was, so J.H.Hennes, das Paar in Kastel bereits besaß oder noch erwerben würde. E.Neeb definiert „Ragede“ als Ballplatz, F.Falk stellt ihn in Zusammenhang mit der Römerbrücke. F.Staab interpretiert „Racheden“ als Speicherhäuser und spricht davon, dass noch im Spätmittelalter der Uferbereich an den Pfeilern der Römerbrücke als „Racheden“ bezeichnet worden sei (Porta Hrahhadero, später bezeichnet als Mühlpforte)[Anm. 3].
Allerdings behielt sich das Ehepaar die lebenslange Nutznießung des Hofes, der Mühlen und ihrer „Wasserzuströmungen“ (Hennes, S. 230) vor. Das Recht der lebenslangen Nutznießung sollte auch dem überlebenden Teil des Ehepaares allein zustehen. Nach dem Tod beider Eheleute sollte der Hof allein an den Deutschen Orden fallen, der davon jährlich (Weihnachten, Lichtmess, Maria Verkündigung, Ostern, Pfingsten, Maria Himmelfahrt, Maria Geburt, Allerheiligen, Jahrtage des Paares) auf ewige Zeiten je zehn Malter, zusammen also 100 Malter Korn, an die Armen verteilen sollte. Gleichfalls im Jahr 1258 schenkte nach Wagner/Schneider der Mainzer Bürger Konrad gen. Wiesbaden dem Orden sein gesamtes Vermögen.

P.J.Heinig verweist darauf, dass Erzbischof Werner von Eppstein (1259/1284) dem Deutschen Orden zu Hilfe gekommen sei[Anm. 4].

Im Jahr 1268 wird ein Komtur von Kastel namens Diederich im Zusammenhang mit der Klärung einer Streitfrage um Güter in Gau-Algesheim erwähnt, auf die der Deutsche Orden ebenso wie der Mainzer Bürger Witego Anspruch erhoben. Am Tag nach dem Fest des hl. Remigius begannen die Verhandlungen, die damit endeten, dass Witego fünf Sechstel der umstrittenen Güter zugesprochen bekam.

Um 1270 erfolgte die Übersiedlung von Kastel nach Mainz in die dortige Kommende. Das Mainzer Haus war zu diesem Zeitpunkt „wohl direkt von dem Komtur in Sachsenhausen abhängig“[Anm. 5]. In einer Urkunde vom 6.3.1271 wird erstmals im Zusammenhang mit Mainz ein Komtur Diederich, wohl die gleiche Person wie bei dem Güterprozess des Jahres 1268, genannt. H.Hartmann folgert daraus, dass die Mainzer Kommende sich aus der Kasteler Niederlassung entwickelt habe[Anm. 6].

Ein Ritter Werner gen. Krieg von Saulheim schenkte und übergab dem Orden seine Güter in Kettenheim und Mainz; er behielt allerdings den lebenslänglichen Besitz und musste im Gegenzug jährlich am Fest Maria Lichtmess (2. Februar) ein Pfund Wachs liefern. Der Orden wurde verpflichtet, nach dem Tod Werners für dessen Witwe zu sorgen und ihr lebenslang 10 Malter Korn, einen halben Karren Wein sowie einen Schinken im Wert von acht Schilling liefern.

Am 24.3.1283 beurkundete Philipp von Hohenfels, dass er dem Deutschen Orden für die Kasteler Güter, soweit es seine Vogteirechte betreffe, dieselben Vergünstigungen gewähre, die dort auch die anderen Bürger und Ritter genossen.

Durch Urkunde vom 4.4.1285 übertrugen der in den Quellen als Lederfabrikant bezeichnete Jakob von Worms und seine Frau Adelheid, sie waren beide Bürger von Mainz und ihr Sohn gehörte dem Orden an, zwei in der Nähe des bischöflichen Palastes liegende Kramläden, die dem Verkauf von Leder und Pelzen dienten, an den Deutschen Orden. Durch Schenkung unter Lebenden übertrugen sie für ihren Todesfall dem Orden auch all ihre Güter, behielten sie aber weiterhin in Nießbrauch. Ausgenommen von dieser Schenkung waren drei Mark Aachener Geldes, die sich das Ehepaar zur freien Verfügung vorbehielt. Im Falle des Todes eines der Eheleute durfte, wie in der Urkunde eigens festgelegt wurde, der überlebende Teil keine Ehe mehr eingehen.

Als Aufgaben betrachtete der Orden den Kampf gegen die „Heiden“ und die Pflege verwundeter Kämpfer. Mit dem Ende der Kreuzzüge und dem damit verbundenen Verlust des Heiligen Landes im Jahr 1291 hatten die Ritterorden „den Zenit ihrer Bedeutung überschritten“ (Rödel, S. 632) und suchten nach neuen Tätigkeitsfeldern. Der Deutsche Orden verlegte 1309 seinen Hauptsitz auf die Marienburg/Westpreußen, um sich der Christianisierung Litauens und dem Aufbau eines eigenen Ordensstaates zu widmen. Das Wirken des Ordens spielte sich damals allerdings weit von Mainz entfernt ab (seit 1231 Beginn der Eroberung Preußens, Gründung der Bistümer Kulm, Pomesanien, Ermland und Samland).

Dennoch war der Orden auch weiter in Mainz vertreten und aktiv: Am 25.9.1296 bestätigte der Mainzer Erzbischof dem Orden ihr Patronat an Udenmünster. 1313 tauschten die Deutschherren mit dem Petersstift Udenmünster gegen eine Marienkapelle. Das Revirement lag nahe, da das Stift bereits im 13.Jh. die Plebane an Udenmünster gestellt hatte. Die Marienkapelle wurde niedergelegt und an ihrer Stelle entstand die gotische Elisabeth-Kapelle.

Erst im 14.Jh. entwickelte die Mainzer Niederlassung eine größere Selbstständigkeit. Das 14.Jh. bedeutete für den Orden als solchen einmal mehr einen Einschnitt. Nachdem 1386 Litauen das Christentum angenommen hatte, war auch der „Fiktion des Heidenkampfes definitiv ein Ende gesetzt“ (Rödel, S. 632). Der Ordensstaat wurde 1525 säkularisiert.

Für den Deutschmeister bestand durchaus Interesse, am Sitz des Reichserzkanzlers präsent zu sein.

Im Jahr 1339 wurde durch Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt dem Deutschmeister Wolfram von Nellenburg wegen der „Nutzbarlichen Dienste“ (Hennes, S. 233), die er der Stadt geleistet habe und noch leisten werde, eine Gasse verliehen, die der Orden dann als Bauland nutzte, lag sie doch zwischen dem Ordenshaus und der Stadtmauer an der Rheinseite (nach Hennes zwischen dem Hof des Jakob Perpeler und hinter dem (alten) Deutschhaus an der Stadtmauer verlaufend, beginnend am Hof Zum Rumpel, endend an dem Hof Perpelers.

Die Niederlassung in Mainz gehörte zunächst zur Ballei (= Provinz) Marburg, seit Beginn des 16.Jhs. als Ballei Hessen bezeichnet, zu der die Kommenden Griefstedt, Schiffenberg (Erzbistum Trier) und Ober-Flörsheim (Bistum Worms) zählten und die 1543/45 säkularisiert wurde. Mainz war darauf „in den letzten Jahrhunderten ... dem Meisterthum Mergentheim“ (Hennes, S. 226), d.h. der Ballei Franken zugehörig. Nach 1541 waren nach H.Hartmann keine feststationierten Mitglieder mehr in Mainz ansässig.

Nach dem Tod des Erzbischofs Lothar Franz von Schönborn wählte das Domkapitel Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg (24.7.1664 -18.4.1732, seit 1683 Fürstbischof von Breslau, seit 1694 gleichzeitig Fürstbischof von Worms und Fürstpropst von Ellwangen, 1712 ebenso Koadjutor des Mainzer Erzbischofs, 1716 in Personalunion auch Erzbischof von Trier und 1729 – ebenfalls in Personalunion - Erzbischof von Mainz), der seit 1694 auch Hoch- und Deutschmeister war. Durch diese Doppelfunktion, so Monymus, „entstanden engere Beziehungen“ (Monymus, S.22) des Ordens nach Mainz. Sie waren indes nur kurzfristig und bezogen sich fast ausschließlich auf den Bau des Deutschhauses (s.u.). Wichtig war einmal mehr, am Sitz des Reichserzkanzlers nominell und optisch präsent zu sein. Nachdem das linke Rheinufer an Frankreich gefallen war, hatte die Kommende endgültig ihre Bedeutung für den Orden verloren.

Nach E.Neeb besaß der Orden 1286 in Mainz ein Konventshaus, in dem die Ordensmitglieder in gemeinsamem Leben lebten. Monymus spricht – ohne nähere Angaben - davon, dass zwischen dem Domkapitel und dem Orden eine Konfraternität bestanden habe. Es handelte sich dabei um die zwischen dem Domkapitel und den Balleien des Deutschordens in Franken und im Elsaß sowie dem Erzbischof mit dem Hoch-und Deutschmeister geschlossene Bruderschaft und Fraternität BMV et S.Martini[Anm. 7].

Anmerkungen:

  1. nach Neeb 1215, nach Wagner/Schneider 1219 Zurück
  2. Vgl. Hennes, S. 227 Zurück
  3. Vgl. Staab, S. 92 Zurück
  4. Vgl. Heinig, S. 376 Zurück
  5. Rödel, S. 828 Zurück
  6. Vgl. Hartmann, S. 121 Zurück
  7. Vgl. Egler, S. 835 Zurück

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Mainz - Deutschorden. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-deutschorden.html> (Letzter Aufruf: 03.05.24)