Klöster in Rheinhessen

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Verfassung und Mitglieder

Der aus Chorschwestern und Laienschwestern (Konversen) bestehenden Reuerinnengemeinschaft stand eine Priorin vor. Zunehmend traten adelige und bürgerliche Frauen in den Konvent ein, womit die ursprüngliche Intention (Besserung „gefallener“ Frauen) verloren ging. Im Auftrag Hugo von St. Cher befahl daher der Pfarrer der Mainzer Pfarrei St. Quintin der Priorin, keine neuen Schwestern ohne seine Zustimmung aufzunehmen. Ein päpstliches Dekret (27.6.1256), das für den gesamten Orden galt, verordnete, dass keine Niederlassung gezwungen werden könne, gegen ihren Willen Frauen aufzunehmen.

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Mainz - Weißfrauen. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-weissfrauen/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 23.04.24)