Klöster im Westerwald

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Verfassungsordnung

0.1.Dignitäten und Ämter

Der Konvent setzte sich aus Mönchen und Konversen zusammen. Von Letzteren gab es in Marienstatt nicht viele. Insgesamt lassen sich bis zur Auflösung 51 Konversen namentlich nachweisen. Bei Konversen handelte es sich zwar um „wahre Religiosen“, doch war sie den Mönchen nicht gleichberechtigt. Sie waren Laien, die andererseits auch nicht dieselben liturgischen Pflichten wie die Mönche hatte. Ihnen oblagen eher Tätigkeiten in der Klosterwirtschaft. Sie stammten aus allen Bevölkerungsschichten, sogar aus dem Adel. Für Marienstatt lässt sich mit Gobelin von Rübenach jedoch nur ein einziger adelige Konverse nachweisen.

Dem Gesamtkonvent stand der Abt vor, dem nach der Benediktregel die Mönche Gehorsam schuldeten. In Marienstatt umfasst die lückenlose Abtsreihe bis zur Auflösung der Abtei 46 Amtsträger. Zu den bedeutendsten Persönlichkeiten sind sicher der erste Abt Hermann (1215-1223) zu zählen, nicht nur, weil er den Konvent im Westerwald ansiedelte, sondern auch weil seine Vision von Maria mit dem Dornenzweig das Auseinanderfallen des Konvents verhinderte und den Umzug an die Große Nister auslöste. Ebenfalls ein bedeutender Abt war Benedikt Bach (1688-1720), der die Klosterverwaltung straffte und den barocken Umbau von Kirche und Kloster einleitete.

Seit der Wiederbesiedlung amtierten sechs Äbte (Stand 2014). Unter ihnen ist sicher Dominikus Willi, die bedeutendste Persönlichkeit. Er wurde 1898 sogar Bischof von Limburg. Nicht zu vernachlässigen sind aber auch die Leistungen von Thomas Denter, der sich um den Erhalt der Abteikirche verdient machte. Seinem Einsatz ist die grundlegende Sanierung der gotischen Basilika zu verdanken, die 2008 abgeschlossen wurde.

Nicht so lückenlos ist die Reihe der Prioren, die 43 Stellvertreter des Abtes bis 1803 umfasst. Für die Wirtschaftsführung der Abtei war der Zellerar oder Kellner von besonderer Bedeutung. Er war für die Beschaffung der Dinge des täglichen Bedarfs verantwortlich und hatte die Buchführung über Einnahmen und Ausgaben unter sich. Weitere in Marienstatt vorkommende Ämter waren der Novizenmeister, der Cantor, der Küster, der für die Kranken zuständige Infirmar, der Pförtner, der für die Unterbringung von Gästen verantwortliche Hospitalar, der Bursar, der die Geldwirtschaft des Klosters überwachte, der Speichermeister, der Küchenmeister, der Kämmerer und der persönliche Assistent des Abtes (Sazellan). Außerdem gab es noch den für die theologische Ausbildung der Novizen verantworlichen lector theologiae, den Kirchenmeister, den Glöckner, den Organisten und den Herbstherrn, der die Weinlese überwachte. In den verschiedenen Gutshöfen der Abtei amtierten außerdem noch Hofmeister. Da die Anzahl der Konventsmitglieder nicht sonderlich groß war, waren die Mönche immer wieder gefordert, ein Amt zu belegen. Bei einer ganzen Reihe von ihnen, kann man gleichsam eine Ämterlaufbahn erkennen.

Viele dieser Ämter gibt es heute noch, hinzugekommen ist aber das Amt des Schulleiters, das immer eines der Konventsmitglieder übernimmt.

0.2.Zahl der Mitglieder

Der Gründungskonvent bestand angeblich aus zwölf Mönchen unter der Leitung Abt Hermanns, also 13 Personen. 1547 führt ein Verzeichnis 27 Mönche und vier Konversen auf. 1490 hatte die Pest den Konvent auf 23 Mitglieder dezimiert. Zu 1567 lassen sich 14 und zu 1691 24 Konventualen nachweisen. Bei seiner Auflösung erhielten 18 Mönche und ein Abt Pensionen. 1888 wurde die Abtei mit zehn Mönchen wieder besiedelt. In der Folge wuchs die Zahl der Konventsmitglieder rasch: bereits 1893 zählte man 27, 1899 39, 1902/03 51. Mitgezählt wurden hierbei jedoch auch die Oblaten. Den Höhepunkt in der Mitgliederentwicklung erreichte die Abtei 1931. In diesem Jahr gehörten 70 Mitglieder dem Konvent an. Seitdem sinkt die Mitgliederzahl kontinuierlich. Im Jahre 2000 lag sie bei 23, 2013 waren es noch 20.

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Empfohlene Zitierweise

Hillen, Christian: Streithausen - Abtei Marienstatt. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//westerwald/streithausen-abtei-marienstatt/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 28.03.24)