Verfassungsordnung

0.1.Stellung im Orden

Nach dem Tode des Gründers hatte 1112 Pfalzgraf Siegfried das Kloster am See als Priorat dem Benediktinerkloster Afflighem unterstellt. Laach lebte in einer in sich "geschlossenen Klosterwelt", die zunächst kaum Beziehungen suchte zu anderen geistlichen Einrichtungen der Region. Noch nach 1138 mußten wohl noch enge inhaltliche Beziehungen zu Afflighem bestanden haben. So dokumentierten 1139 die Bullen der Päpste Innozenz II. und Eugen III., dass Laach als einziges Kloster im Rheinland den "ordo monasticus" nach der Regel des hl. Benedikt und den "ordo cluniacensis" pflegte. Erst unter Abt Albert wurde die selbstgewählte Isolation Laachs aufgebrochen.

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0.2.Einzugsbereich

Bis über die Mitte des 15. Jahrhunderts blieb das soziale Umfeld der Laacher Konventualen stabil. Sie stammten aus Familien des kleineren Adels, der Ministerialen der Trierer oder Kölner Erzbischöfe, der rechtsrheinischen Grafen oder schöffenfähigen Geschlechter, die in den Städten Andernach, Koblenz oder Köln einen ritterlichen Status erreicht hatten. Ab dem späten 14. und während des 15. Jahrhunderts verschob sich die Herkunftsregion. Konstant kam etwa die Hälfte der Mönche aus dem kurkölnischen Bereich. Die andere stammte u. a. teils von Kurtrierer Ministerialfamilien, bzw. aus dem Kleinadel der Laacher Umgebung, der allerdings bis zum 15. Jahrhundert ausstarb. Danach kamen zunehmend Angehörige von Adelsfamilien aus dem Westerwald.

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0.3.Dignitäten und Ämter

Vom zunächst in cluniazensischem Geist geprägten und lange mit Afflighem "liierten" Kloster Laach betonte Siegfried in einer echten, aber undatierten Urkunde (1112?), beide Einrichtungen lägen auf seinem Eigengut und sollten deshalb von einem Abt regiert werden. Auch nach der Umwandlung des Priorats Laach in eine Abtei um 1138 ist im weiteren Verlauf des 12. Jahrhunderts kaum Klarheit über die innere Laacher Führung zu gewinnen. Dafür kann „zumindest seit dem 13. Jahrhundert eine den übrigen rheinischen Benediktinerklöstern vergleichbare Ämterstruktur vermutet werden“.

Trotz der in der Benediktinerregel bestimmten besonderen Position des Abtes kam es in den folgenden Jahrhunderten zu Einschränkungen in dessen Verfügungsgewalt. Nach der Einführung der Bursfelder Reform 1474 wurde die ursprüngliche Position des Abtes wieder hergestellt. Dennoch erfolgten Modifikationen. Dies tangierte u. a. auch  die Bedeutung des Priors als innerklösterlicher Dignitar. Als Stellvertreter des Abtes dürfte  sein Wirkungskreis unbestritten sein. In den Quellen sind weitere Differenzierungen dieser Position nicht sicher zu klären.
Bis zur Auflösung 1802 haben 41 Äbte den Krummstab in der Benediktinerabtei geführt. Detaillierte weitere Angaben über Äbte, Priore, Subpriore, Pröpste, Cellerare und Kämmerer, Kustoden und Sakristane, Hospitalare und Gastmeister, Lektoren, Novizenmeister, Konventsmitglieder, Konventsmönche vermittelt Resmini (1993, S.347-514) unter "Personallisten".

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0.4.Zahl der Mitglieder

Die Stärke des Konvents schwankte in der mehr als 800jährigen Geschichte der Benediktinerabtei beträchtlich. Zur Zeit Fulberts (1152-1177) sollen nach Resmini etwa 40 Mönche im Kloster am See gelebt haben. Deren Zahl schien nach Angaben Laacher Namenseinträge im St. Maximiner Nekrolog gestiegen zu sein. Erzbischof Heinrich von Trier (1260-1286) beschränkte dann deren Zahl auf 30 Kleriker und Konversen. 1469 dürften in Laach noch zehn bis 12 Priestermönche und drei, noch nicht geweihte iuniores gelebt haben.

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0.5.Immunitäten und Vogteirechte

1139 wurde das Kloster am See von Papst Innozenz II., 1148 von Papst Eugen III. und 1207 von Papst Innozenz III. unter päpstlichen Schutz gestellt. Die Vogteirechte lagen beim Pfalzgrafen. Siegfrieds Sohn Wilhelm beanspruchte zunächst die Vogtei, trat sie um 1130 an die Kölner Erzbischöfe ab. Als Inhaber der Pfalzgrafschaft bemächtigte sich ihrer Otto von Rheineck, musste allerdings 1146 mit dem Kölner Erzbischof Arnold einen Vertrag schließen. Die Vogtei wurde in eine Obervogtei und eine Dingvogtei aufgeteilt. Sie sollte nach dem Willen des Stifters das Kloster in den weltlichen Befugnissen unterstützen. Die Beseitigung dieser Einrichtung erfolgte 1209. Da sich die Obervogtei der Kölner Kirche in den folgenden zwei Jahrhunderten nicht bemerkbar machte, wurde Laach praktisch vogteifrei. Die Rechte der Kölner Kirche wurden schließlich 1597 vom Laach bestritten.

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Empfohlene Zitierweise

Brauksiepe, Bernd: Glees - Maria Laach Benediktinerabtei. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//eifel-ahr/glees-maria-laach-benediktinerabtei/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 29.03.24)