Religiöses und spirituelles Wirken Kloster Marienberg (Boppard)

Patronatsrechte

1255 erhielt Marienberg das bisher dem Trierer Kloster St. Matthias zustehende Patronatsrecht über die Kirche von Nennig an der Mosel. 1452 wurden dem Kloster die Altäre der Jungfrau Maria, St. Anna, St. Benedikt, St. Matthias und St. Nikolai inkorporiert, die sich bisher im Besitz der Altaristen befanden. 1471 inkorporierte Graf Dietrich zu Manderscheid mit seinen Söhnen Marienberg den von ihnen gestifteten St. Antoniusaltar in der Klosterkirche. 1603 schließlich erhielt der Konvent mit dem Katharinenaltar, dem St. Erasmusaltar und dem Heilig-Kreuz-Altar drei weitere Altäre inkorporiert.

Spirituelles Wirken

Da die Trierer Abtei St. Eucharius, der Marienberg unterstand, seit 1111 dem Hirsauer Reformkreis angehörte, kann man dies auch für das Bopparder Kloster vermuten.

Empfohlene Zitierweise

Schmid, Reinhard: Boppard - Kloster Marienberg. Religiöses und Spirituelles Wirken. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//mittelrhein-lahn-taunus/boppard-kloster-marienberg/religioeses-und-spirituelles-wirken.html> (Letzter Aufruf: 25.04.24)