Klöster in Rheinhessen

Zur Übersichtskarte der Region

Geschichtlicher Abriss

Die Mainzer Niederlassung wurde 1281 unter dem Patronat „Heilig Grab“ gegründet[Anm. 1]. In einer Urkunde vom 3.5.1311 wird die Bezeichnung „Hl.Grab“ ausdrücklich genannt: 4/12 Malter Korn von einem Gut in Ober-Olm „vallent dem ordens S. Johannis spitalis in den hof zume h.grabe auch zu selgerede“[Anm. 2].
Die Gründung der Mainzer Niederlassung fiel in eine wirtschaftlich prekäre Phase für den Orden in Deutschland.  Die Niederlassung zählte zu den adeligen Kommenden[Anm. 3].
Der Mainzer Kommende wurde am 25.6.1326 Hangen-Weisheim als Membrum angegliedert; 1382 wurde der Hof jedoch der Kommende Sobernheim zugeordnet. Im Jahr 1495 wird Hangen-Weisheim noch immer als membrum der Mainzer Kommende bezeichnet. Der sich Ende des 15.Jhs. zwischen Mainz und Sobernheim entspinnende Streit wurde durch Großprior Rudolf von Werdenberg 1502 durch einen Vergleich beigelegt. Die Niederlassung von Hangen-Weisheim verblieb zwar bei der Kommende Sobernheim, musste aber jährlich 25 fl. an die Mainzer Kommende leisten.
1514 wurde der Vertrag wegen des membrum Hangen-Weisheim seitens Sobernheim widerrufen, weil angeblich ein alter Vertrag von Antilman von dem Grasewege vorlag, nach welchem Sobernheim nicht zu Zahlungen verpflichtet war. Endgültig zurückgewiesen wurden die Ansprüche der Kommende Sobernheim 1568 durch das Ordenskapitel. 
Mit der Mainzer Kommende war kein Hospital verbunden, allerdings konnten Pilger, namentlich Heilig-Land-Reisende, Aufnahme finden[Anm. 4].
Unter dem Großmeister Peter d’Aubusson, der am 3.8.1493 die Visitationsbulle ausgestellt hatte, fand 1495 eine umfassende Visitation statt. Peter Stoltz von Bickelheim, Komtur der Mainzer Niederlassung sowie der Kommenden in Frankfurt und Burg a.d.W., war zusammen mit fr. Antonius de Actis, Komtur von Picini (Priorat Capua) als Visitator bestellt worden. Für die  Mainzer Kommende ist der 26.4.1494 im Itinerar als Visitationstag belegt.
Von den Auswirkungen der Reformation war das Mainzer Haus nicht betroffen. Der für den Zeitraum 1535-1944 erwähnte Komtur Christian von Löwenstein (Levestein / Lewenstein) verhielt sich der neuen Lehre gegenüber indifferent.
Vom 16.10.1539 datiert die Visitationsbulle des Großmeisters Juan de Homedes. Er beauftragte fr. Johann von Cambianis mit der Visitation der deutschen Kommenden. In Deutschland selbst sollte Großprior Johann von Hattstein einen zweiten Visitator bestimmen. Beim Provinzialkapitel in Speyer, das am 11.4.1540 begann, wurde mit dieser Aufgabe fr. Anastasius Smalcz, Komtur zu Schleusingen und Weissensee) beauftragt. Am 5.12.1540 fand die Visitation des Mainzer Ordenshauses statt.
Die Ergebnisse einer im Jahr 1577 auf Befehl des deutschen Großpriors Philipp Flach von Schwarzenberg durchgeführten Visitation sind nicht überliefert.
Mitte des 17.Jh. wurde die Niederlassung in Niederweisel (Wetterau) membrum der Mainzer Kommende.
Im Zeitraum 1715/16 entstanden erneut Streitigkeiten mit der Komtur Sobernheim, die allerdings nicht näher zu spezifizieren sind.

Im November 1772 fand, angeordnet durch die Visitationsbulle vom 17.5.1770, eine Visitation des Ordenshauses durch Franz Heinrich Fhr. v. Truchseß von Rheinfelden zu Rappoltsweiler statt. Das Ordenshaus war zu diesem Zeitpunkt dem kurmainzischen Rat Johann Martin und dem Wormser Stiftsherrn Karl Joseph Blesen (* 6.10.1723 Abenheim, 20.9.1738 Erteilung der Tonsur, 24.9.1746 Priesterweihe in Worms, seit 1769 Kanoniker am Wormser Kollegiatstift St.Martin, 28.8.1772 in den Orden aufgenommen, seit 1790 auch Mitglied der Priesterkommende Freiburg .U. + 1797 in Limburg/Lahn) mit allen Rechten, Pflichten und Einkommen überlassen. 9500 Livres mussten die Pächter, die mit ihrem ganzen Besitz hafteten, an den Komtur abgeben. Als Martin, nachdem er Konkurs gemacht hatte, Mainz verließ, wurde Blesen alleiniger Admodiator.

Am 7.3.1782 fand erneut eine Visitation des Mainzer Hauses statt, ebenso am 27.2.1787.

An der Mainzer Kommende bestand eine Bruderschaft Zum Heiligen Grab.

Anmerkungen:

  1. Vgl. Rödel, Großpriorat, S. 256 Zurück
  2. Baur, Hessische Urkunden 2. 1. Abt., S.718; Nr.718 Zurück
  3. Vgl. Rödel, Großpriorat, S. 34 Zurück
  4. Vgl. Egler, S. 940 Zurück

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Mainz - Johanniter. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-johanniter.html> (Letzter Aufruf: 26.04.24)