Klöster Mosel-Saar

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Besitz- und Wirtschaftsgeschichte Franziskanerinnenkloster Filzen (Brauneberg)

Wirtschaftsordnung

Für die Bewirtschaftung von Äckern und Weinbergsflächen, für den Betrieb einer Mühle standen den Franziskanerinnen umfangreiche Ökonomiegebäude zur Verfügung. Die Erlaubnis für deren Einrichtung erteilte der Trierer Erzbischof Johann II. von Baden (1456-1503) mit einer Urkunde vom 1. Juli 1486.
Das Kloster verfügte über ein für die damalige Zeit bedeutendes Weingut mit einem jährlichen Durchschnittsertrag in Höhe von fünfzig Fuder Wein. Für die Bewirtschaftung der Weinberge, der Äcker, die Arbeiten in Ökonomiegebäuden und in Mühle benötigte das Kloster zahlreiches Personal. Damit war der Konvent zugleich der wichtigste Arbeitgeber im Ort. In Filzen lebten zugleich Landwirte und Winzer, die zwar über eigenen Besitz verfügten, der oft aber wegen seiner geringen Größe nur wenig Ertrag lieferte. In solchen Fällen sprang das Kloster gerne ein und verpachtete eigenen Grund. Der Entgelt dafür war als Naturalzins ans Kloster abzuliefern. Entsprechend den Vereinbarungen war es beispielsweise der siebte oder zehnte Anteil von der Ernte. Diese Vorgehensweise hat ihre Spuren bis heute hinterlassen: als Distriktnamen in der Filzer Gemarkung wie „Siebent“ oder „Zehnt“. Aber auch Weinlagennamen wie „Nonneneck“ oder „Klostergarten“ erinnern bis heute an klösterlichen  Besitz und Aktivitäten im Weinbau.

Empfohlene Zitierweise

Brauksiepe, Bernd: Brauneberg Franziskanerinnenkloster Filzen. Besitz- und Wirtschaftsgeschichte. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//mosel-saar/brauneberg-franziskanerinnenkloster-filzen/besitz-und-wirtschaftsgeschichte.html> (Letzter Aufruf: 28.03.24)