Verfassungsordnung Kloster Stuben

Zahl der Mitglieder

In einer Urkunde von Erzbischof Albero findet sich ein Numerus clausus von 100 Konventsmitgliedern. Spätere Angaben im 13. Jahrhundert gingen zunächst von 64, danach von 40 Klosterfrauen in Stuben aus. Am 29. August 1352 beschränkte Erzbischof Balduin die Zahl des Konvents auf 30 und begründete dies vornehmlich mit andauernden Missernten mit der Folge, die große Zahl von Nonnen nicht ausreichend versorgen zu können.

Empfohlene Zitierweise

Brauksiepe, Bernd: Bremm - Augustinerinnenkloster Stuben. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//mosel-saar/bremm-augustinerinnenkloster-stuben/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 16.04.24)