Klöster Mosel-Saar

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Religiöses und spirituelles Wirken

0.1.Inkorporierte Pfarreien

In der Liste der inkorporierten Kirchen sind verzeichnet Alflen, Auderath, Beltheim, Beilstein, Bermel, Binningen, Bleiderberg, Braunshorn, Brohl, Bruttig, Buch, Büchel, Dünfus, Ebschied, Ellenz, Eppenheim, Ernst, Fankel, Filsen, Forst, Frankweiler, Gevenich, Gödenroth, Hambuch, Hauroth, Heyweiler, Kalenborn, Kehrig, Laubach, Macken, Martental, Masburg, Medburg, Möntenich, Mörsdorf, Müden, Müllenbach, Oberfell, Oberlehmen, Ogis, Pellenz, Pommern, Pyrmont, Roes, Roth, Saberhausen, Sevenich, Treis, Urmersbach, Valwig, Windhausen, Zilskapelle. (Pauly, 1986, 279-296)

Nach dem Eigentums- und Zehntrecht gehörte die jeweilige Pfarrei dem Stift. Sie wurde durch den Propst besetzt, der zwei Drittel des Zehnten erhielt, das letzte Drittel war für den Inhaber der Pfarrstelle bestimmt.

 

0.2.Seelsorge

Zur Erfüllung der dem Stift obliegenden Seelsorgeverpflichtungen verfügte das Stift über die Stiftskirche St. Kastor sowie über die Liebfrauenkirche am Ende der Stadt in Richtung Trier. Konkrete Einzelheiten zur Rechtssituation stammten aus dem 17. und 18. Jahrhundert.

 

0.3.Reliquien

Der Trierer Erzbischof Hetti (814-847) ließ Reliquien des hl. Kastor von Karden in das von ihm erbaute Kastorstift in Koblenz überführen. Der Umfang und der Verbleib der restlichen Reliquien scheinen nach Pauly nicht eindeutig geklärt.

 

0.4.Spirituelle Ausstrahlung

Wallfahrten zum Kastorgrab sind aus dem Quellen nicht überliefert. Hinweise auf mittelalterliche Bruderschaften sind von Pauly nicht aufgefunden worden. Zu erklären ist dies für Pauly insofern leicht, als er auf die begrenzte Zahl von möglichen Mitgliedern verweist, die sich für eine Bruderschaft in Karden rekrutieren könnten. So erinnert er an die während des 30jährigen Kriegs durch Seuchen bedingte Entvölkerung Kardens. Nichtsdestoweniger entstand in dieser Zeit die Pestbruderschaft St. Sebastian und Rochus in der Liebfrauenpfarre, der auch die Mitglieder des Kastorstifts angehörten.

 

0.5.Schulen

Nach Kardener Quellen aus der Zeit um 1300 konnten Knaben Unterricht und Aufnahme für 12 Jahre im Haushalt des Scholasters genießen. Nach Ablauf dieser Zeit wurden neue Schüler in die Obhut des Scholasters gegeben. Die 12jährige Ausbildung umfasste nicht nur die Kunst des Lesens und Schreibens, sie führte zu einem studiengemäßen Abschlussalter (Pauly,1986, S. 225f).Wenn auch die Stiftsschule des 13. Jahrhundert in Karden keinen akademischen Abschluss verleihen konnte, so wurde sie in die Lage versetzt, selbst seinen Klerikernachwuchs an der Stiftsschule auszubilden. Pauly kommt zu dem Schluss: Für keinen der Dignitäre wurden im Urbar um 1100 und in den päpstliche Besitzbestätigungen von 1178 und 1186 die Besitzanteile bzw. Nutzungsrechte so klar definiert wie für den Scholaster. Er

z. B. erhält zwei Drittel des Zehnten im Bezirk Ellenz, während das restliche Drittel an den dort tätigen Priester fällt. Da zu den Erträgnissen noch weitere Einkommen aus den Nachbargemarkungen Poltersdorf und Beilstein kamen, ergaben sich wirtschaftlich signifikante Nutzungsberechtigungen, denen dafür eine bedeutende Aufgabe gegenüberstand. Visitationen des 17. und 18. Jahrhunderts jedenfalls lassen nach Pauly die Bewertung zu, dass die in Karden genannte Schule eine reine Volksschule war. Er erinnert an die Lateinschulen der Franziskaner in Boppard, Merl, Wittlich und Montabaur, der Kapuziner in Cochem und Bernkastel, an die Jesuitenkollegien in Trier, Koblenz und Luxemburg, die ganz neue Studienmöglichkeiten geschaffen hätten. (Pauly, 1986, S.224-232)

Empfohlene Zitierweise

Brauksiepe, Bernd: Treis-Karden - Ehem. Kollegiatsstift und Stiftskirche St. Castor (Karden). Religiöses und spirituelles Wirken. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//mosel-saar/treis-karden-ehem-kollegiatsstift-und-stiftskirche-st-castor-karden/religioeses-und-spirituelles-wirken.html> (Letzter Aufruf: 13.12.24)