Verfassungsordung Stift Pfalzel

Dignitäten und Ämter

Seit dem späteren Mittelalter wurde in Pfalzel zwischen den Dignitäten der Klerikergemeinschaft (Propst und Dekan) einerseits sowie den ebenfalls auf Lebzeit verliehenen offitia maiores (Scholaster, Kustos/Thesaurar, Kantor) andererseits unterschieden. Als Gehilfen oder Mitarbeiter dieser Ämter gehörten Schulmeister, Küster und Organist. Zu den Ämtern (offitia minores) zählten Kellner, Fabrikmeister, Präsenzmeister, Kapitelssekretär, Bote, Hospitals- und Bruderschaftsmeister sowie der Glöckner.

Zahl der Klosterfrauen und Kanoniker

Wie in anderen Bereichen lässt auch die Datenlage in Bezug auf die Größe der monastischen Kommunität zu wünschen übrig. Eine Schätzung der Zahl der Klosterfrauen lässt sich möglicherweise indirekt erschließen. Heyen verweist in diesem Kontext auf die 60 Präbenden, die Poppo dem Klosterbesitz entzogen haben soll. Eine sich daraus ableitende Schlussfolgerung auf ca. 60 Nonnen greift für ihn zu kurz und er nimmt „deshalb aber schon einen zahlenmässig großen Konvent“ an. Nach seiner Einschätzung ist die Zahl der um 1029 einziehenden Kanoniker offensichtlich deutlich kleiner. Das Kapitel wird 13 Pfründe mit 10 Kanoniker und 6 Vikare nie überschritten haben. Konkrete Angaben über die Stärke des Kapitels sind erst nach 1500 möglich mit Aufzeichnungen der Residenzmeldungen. Angesichts der defizitären Residenzpflicht, über die in Pfalzel wie auch in anderen Stiften immer wieder geklagt wird, ist eine Bewertung der tatsächlichen Präsenz nur schwer leistbar.

Empfohlene Zitierweise

Brauksiepe, Bernd: Trier-Pfalzel - Stift Pfalzel. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//mosel-saar/trier-pfalzel-stift-pfalzel/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 17.04.24)