Klöster in Rheinhessen
Allgemeines
Es existieren bis jetzt keinerlei wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Forschungen zur Verfassung und Personalstruktur sowie zur kirchlichen Bedeutung des Stiftes. Die insgesamt wenigen Veröffentlichungen beschäftigen sich fast ausschließlich mit Bau- und Kunstgeschichte.
Das Stift lag nach F.Arens am Rheinufer; „vermutlich“[Anm. 1] grenzte die Ostseite an die Stadtmauer südöstlich des Doms.
Die Gründung des Stifts erfolgte um 888 durch den Mainzer Erzbischof Liuthard (863/889). Aufgabe der Stiftsherren sollte die Wahrnehmung des Dienstes an der Hofkapelle im nahegelegenen königlichen Palatium sein[Anm. 2]. Die Vollendung der Stiftsgründung vollzog sich nach F.Staab vermutlich unter Erzbischof Hatto I. (891/913). Urkundliche und chronikalische Aufzeichnungen fehlen; lediglich aus den späteren Verhältnissen sind Rückschlüsse auf die Gründungsphase möglich. Das Stift galt, da es sich auf Erzbischof Liuthard zurückführte, als das älteste der Mainzer Kollegiatstifter. Bis zum 13.Jh. war es allerdings das rangniedrigste.
Das Mauritiusstift war das erste Stift, das gemäß der Aachener Regel (816) errichtet wurde. Für das Jahr 1406 findet sich der Hinweis auf die Bestätigung von „Satzungen“ der Kirche St.Mauritius durch den Mainzer Generalvikar.
Auf einen Präzendenzstreit zwischen dem Stift St.Mauritius und dem Stift St.Johannis im Jahr 1698 verweist F.Staab.
Anmerkungen:
Empfohlene Zitierweise
Rommel, Martina: Mainz - St. Mauritius. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-st-mauritius.html> (Letzter Aufruf: 15.10.24)