Klöster in Rheinhessen
Ein erster Beleg für Rechte des Stifts in Elsheim datiert aus einer Urkunde, die zur Zeit des berühmten Mainzer Pfingstfestes Ende Mai 1184 ausgestellt wurde. Konrad I. von Wittelsbach, Erzbischof von Mainz (1161/1165 sowie 1183/1200) bestätigte, dass der Stiftspropst dem Stift das Patronatsrecht, d.h. das ihm zustehende Recht der Besetzung der Kapelle, und das Recht der geistlichen Gerichtsbarkeit übertragen hatte. Die Ernennung des Plebans lag damit beim Dekan des Stiftes. Der Pfarrer bezog als Gehalt einen Anteil an den Kircheinkünften, die vom Kapitel St.Mauritius zu zahlen war. Der für Elsheim zuständige Archidiakon, der Propst des Stiftes Heilig Kreuz (Maria in Campis) in Mainz, sollte seinen ihm zustehenden Anteil am Zehnten gleichfalls durch das Mauritiusstift empfangen. Dies bedeutete, dass das Stift die Aufgabe hatte, den Zehnt einzunehmen und zu verteilen.
Am 25.5.1247 bestätigte Papst Innozenz IV. (1243/1254) die dem Dekan und Kapitel von Kämmerer Arnold von Mainz und seinem Bruder Hermann von Thurn gemachte Schenkung des ihnen zustehenden Patronatsrechts an der Kirche vom Mommenheim[Anm. 1]. F.Staab spricht davon, dass „nach einer Reihe von Urkunden“[Anm. 2] im Jahr 1255 Mommenheim durch den Mainzer Kämmerer Arnold und seinen Bruder Hermann von Thurn „wohl als bischöfliches Lehen“ (ebd.) dem Mauritiusstift geschenkt worden und 7.2.1257 diese Schenkung durch den Mainzer Erzbischof Gerhard I. Wildgraf von Daun (1251/59) bestätigt worden sei[Anm. 3]. Am 25.6.1257 bestätigten der Dekan und das Kapitel von St.Viktor dem Dekan und dem Kapitel die Schenkung[Anm. 4]. Es könne sich, so F.Staab, „nur um eine Fraktion des Patronatsrechtes gehandelt haben“[Anm. 5]. Er verweist auf dem Umstand, dass der Propst des Kollegiatstiftes St.Alban, Volprecht von Derss, am 15.1.1469 mit eben diesem Recht sowie Renten und Zehnten „wie solche Adam zum Jungen sel. innegehabt“ nun Heinrich v.Altdorf belehnt habe[Anm. 6]. Nach W.Diehl ist über die Einführung der Rfeormation in Mommenheim „Näheres nicht bekannt“[Anm. 7]. Nachdem die Kurpfalz 1546 sich der Reformation zugewandt hatte und lutherisch geworden war, wurde nach Th.Stegmann auch die Pfarrei Mommenheim dem neuen Bekenntnis zugeführt. Ab 1687 begann die simultane Nutzung der Kirche. W.Diehl nennt namentlich einen Pfarrer Vincentius Huber aus Lindau, der bis 1567 amtiert habe, dann aber wegen des vordringenden Calvinismus entlassen worden sei.
Im Jahr 1254 gaben Dekan Hermann und das Kapitel St.Mauritius „ihre Einwilligung, daß Propst Ludwig zu St.Viktor seinem Stifte das Patronatsrecht der Pfarrei zu Oestrich übertragen habe[Anm. 8].
In einer Auseinandersetzung zwischen dem Stift St. Mauritius und dem Konvent → Ingelheimerhausen, betreffend zwei Teilen des Zehnten „von den Bunden im Felde“ in Elsheim, eine Mauer, Äcker und einen Zins Weidengebüsch sowie einem als Werclose bezeichneten Zins, wurde durch die Mainzer Richter eine Entscheidung gefällt. Dem Mauritiusstift wurde am 29.7.1225 der Zehnt zugesprochen; Mauer und Weidengebüsch fielen dem Konvent Ingelheimerhausen zu. Der Konvent überließ die Äcker dem Stift und versprach die Leistung des jährlichen Zinses[Anm. 9]. 1558 belehnte der Propst des Stiftes, Wilhelm Ebersheim (gen. Carpentarius) Theoderich Greiffenklau mit dem dritten Teil des dem Stift zustehenden Zehnten in Elsheim.
Hinweise auf den Besitz von Wingerten in Bingen („vineas in Pinguia“) liefert ein Vergleich hinsichtlich der distributio praebendorum zwischen Propst Wilhelm und den Kanonikern des Stifts aus dem Jahr 1224[Anm. 10].
Bei Wagner/Schneider findet sich der Hinweis, dass 1228 Dekan Marcholf und das Kapitel von St.Mauritius gegen Zahlung von 10 Maltern Korn pro Jahr zwei Mühlwasser auf dem Rhein verliehen haben.
1233 berichtet eine Urkunde vom Streit zwischen dem Propst von Ingelheimerhausen und dem Mauritiusstift wegen 14 Unzen Zins.
Die Güterausstattung des Stifts war von Anbeginn insgesamt gering. Nichtsdestoweniger bezeichnet F.Reusch den Besitz des Stiftes in Elsheim als „nicht unbeträchtlich“ (Reusch, S.9).
Seit 1180 ist nach F.Staab Besitz des Stifts in Elsheim nachweisbar, „gewiß eine >Mitgift< des Gründers“[Anm. 11]). F.Reusch verweist auf den Verkauf von in Husen gelegenen Gütern des Klosters Johannisberg an das Mauritiusstift im Jahr 1240. Da die Güter seit zwei Jahren keinen Ertrag mehr geliefert hätten, habe seitens des Klosters kein Interesse mehr am Besitz geherrscht; vielleicht habe es sich um „zu feuchte Wiesen an der Selz“[Anm. 12]gehandelt. Die Erlaubnis zum Verkauf der Güter hatte Erzbischof Siegfried dem Abt und Konvent von Johannisberg gegeben, die versprachen, die erzielten Gelder für ihre Kirche zu verwenden[Anm. 13].
Propst Simon schenkte 1258 eine halbe Mark Einkünfte de nova domo que est aedificata super arcum Domini b.m. quondam Romani, qui spectabat ad nostram Archidiaconatam[Anm. 14].
Im Jahr 1263 vermachte Propst Hermann dem Stift einen jährlichen Zins in Höhe von fünf Solidi „auf dem Zun zu Selhofen“. Zu Selenhofen hatte das Stift auch eine Beziehung dadurch, dass ihm das Recht zustand, vier Ämter bei den Weinschrödern, die zur Gesellschaft von Selenhofen gehörten, zu besetzen[Anm. 15].
Äbtissin Elisabeth und der Konvent des Klosters Engelthal tauschten am 31.5.1295 mit dem Stift ihr Gut in Elsheim; im Gegenzug gaben die Kanoniker des Mauritiusstiftes einen Hof an das Kloster Engelthal: Nos Elizabet abatissa, totusque conuentus Engisdal confitemur, quod curiam nostram quam habemus in Egilsheim, que fuit Theodorici dicti Vmbescheiden, decano et capitulo s.Maritii Moguntie pro curia, que sita est in gero sito in monte et in terminus ville Engylsheim predicte, ad dotem ecclesie ibidem pertinentibus, dedimus permutatcionem in hiis scriptis MCCLXXXXV II.kal. junii[Anm. 16].
Durch Schenkungen des Ritters Hermann gen. Keppechin von Saulheim (ca. 1290 – ca. 1347) wurde 1328 der Stiftsbesitz in Elsheim erweitert. (Kapelle der 11.000 Jungfrauen in Husen in der Nähe der Pfarrkirche sowie Wingerte auf dem Gebiet von Stadecken, 17 ½ Modii Korn). Im gleichen Jahr (14.11.1328) erklärten ein nicht näher bezeichnete Konrad und seine Ehefrau, dass sie dem Stift eine Korngülte verkauft hatten.
Die in Bodenheim lebenden Peter Schuman und Wolfhenne und ihre Ehefrauen vermachten 1496 dem Stift eine jährliche Gülte (1 Gulden) auf ihre Güter in Bodenheim.
Für das Jahr 1784 ist die „Renovation“ eines Erbpachtgutes in Gau-Bischofsheim belegt (Stadtarchiv Mainz 13/307).
Zudem hatte das Stift nach F.Reusch Besitz und Rechte in Astheim und Trebur[Anm. 17]
Bei Wagner-Schneider findet sich der Hinweis auf ein Registrum praesentiarum aus dem Jahr 1534, das im 19.Jh. in der Domsakristei aufbewahrt wurde und sich heute im Dom- und Diözesanrachiv befindet
Anmerkungen:
- Potthast, S.1057 Zurück
- F. Staab, Entwicklungsstand, S 105, Anm. 74 Zurück
- vgl. Schaab II, Nr. 213 Zurück
- Schaab II, Nr. 215 Zurück
- Staab, Entwicklungsstand, S. 105, Anm. 74 Zurück
- Vgl. Scriba, Regsten Hessen 3, 4213 Zurück
- Diehl, S. 521 Zurück
- Vgl. Wagner / Schneider, S. 395 Zurück
- Gudenus III, S. 953 Zurück
- Vgl. Ioannis , Rerum Moguntiacarum II, S. 708, Nr. 7 vom 30.3.1224 Zurück
- Staab, Frühmittelalter, S. 188 Zurück
- Reusch, S. 8 Zurück
- Vgl. Dertsch, Nr. 90 Zurück
- Wagner- Schneider, S. 395 Zurück
- Vgl. Wagner-Schneider, S. 395 f. Zurück
- Baur Urk. II, Nr. 521 Zurück
- Reusch, S. 7 Zurück
Empfohlene Zitierweise
Rommel, Martina: Mainz - St. Mauritius. Besitz und Rechte. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-st-mauritius/besitz-und-rechte.html> (Letzter Aufruf: 10.10.24)