Klöster in Rheinhessen

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Verfassung des Stiftes

Dignitäten

Zu den Dignitäten zählten Propst, Dekan, Kantor, Scholaster und Kustos. Ihnen kamen z.T. Jurisdiktionsvollmachten und auf jeden Fall der Ehrenvorrang vor den übrigen Stiftsherren zu.
Dem 805 erstmals und dann erst wieder 1044 urkundlich erwähnten Propst[Anm. 1], ursprünglich war er Pfarrseelsorger des Stiftsklerus, der in vita communis zusammenlebte, kamen Jurisdiktionsvollmachten zu, was ihm einen weitgehenden Einfluss auf die Gestaltung des Lebens des Stiftes verschaffte.
Im 12.Jh. wurde ihm unter Bischof Buggo das Archidiakonat Lobdengau unterstellt, das die Landkapitel Heidelberg (mit den Orten Altwiesloch, Edingen, Eppelheim, Heidelberg, Ilvesheim, Kirchheim und die Filiale Rohrbach, Leimen mit der Filiale St.Ilgen, Neckarau, Nußloch, Plankstadt, Sandhausen, Schwetzingen mit der Filiale Oftersheim, Seckenheim mit der Filiale Kloppenheim, Walldorf, Wieblingen mit der Filiale Grenzhof und Wiesloch) und Weinheim (mit den Orten Birkenau, Dossenheim, Feudenheim, Fürth mit den Filialen Lindenfels und Schlierbach, Handschuhsheim mit der Filiale Neuenheim, Heddesheim, Heiligenkreuzsteinach, Hohensachsen mit den Filialen Großsachsen und Lützelsachsen, Käferthal, Ladenburg mit der Filiale Neckarhausen, Lampertheim  mit Kirschgarthausen und der Schlosskapelle in Friedrichsburg, Leutershausen mit der Filiale Aßmannsweiler, Mannheim, Mörlenbach, Oppa mit der Filiale Edigheim, Rimbach, Schaar und die Filiale Sandhofen, Schriesheim, Straßenheim, Viernheim, Waldmichelbach mit der Filiale Lichtenklingen, Wallstadt, Weinheim, sowie Zotzenheim und Fahrenbach umfasste[Anm. 2].
Im Laufe der Zeit verlor die Position des Propstes am Cyriacusstift ständig an Bedeutung, da ab dem 13.Jh. das Amt des Dekans immer stärker in den Vordergrund trat. So fiel etwa auch die Verwaltung des Stiftsvermögens, das im frühen Mittelalter noch in der Hand des Propstes gelegen hatte, an den Dekan.
Über die Bestellung des Propstes ist nach Ph.W.Fabry nichts überliefert; er vermutet, dass die Besetzung der Dignität durch freie Wahl des Kapitels geschah, allerdings scheine im 15. und 16.Jh. die Kurpfalz  - Neuhausen war ja ihrer landesherrlichen Gewalt unterworfen - „einen gewissen Einfluß[Anm. 3]ausgeübt zu haben.
Die Sonderstellung des Propstes zeigt sich nicht zuletzt darin, dass er keinen Anteil an den Präsenzgeldern hatte und auch nicht an den Sitzungen des Kapitels teilnehmen durfte.
Dem Propst standen Kollaturen auf Benefizien im Stift (Vikarien St.Peter und St.Michael), in Ruchhheim (s.o.), Winnweiler (Plebanie), zu.

Im Wormser Synodale (1496) findet sich das Archidiakonat, ebenso wie die anderen Archidiakonate der Diözese Worms, nicht mehr erwähnt. Sie hatten an Bedeutung verloren.

Einige Pröpste des Stiftes erlangten über das Stift hinaus Bedeutung:

  • Bischof Konrad II. (1171?-1192) von Worms war wahrscheinlich zuvor Propst des Stiftes gewesen.
  • Lupold von Scheinfeld Bischof von Worms (1196/1217).
  • Heinrich von Saarbrücken, Bischof von Worms (1217/1234)
  • Eberhard von Strahlenburg, Bischof von Worms (1291?-1293)
  • Johann von Fleckenstein, Bischof von Worms (1410/1426)
  • Konrad Kohler, Bischof von Regenburg (1428-1437).

Letzter Amtsträger war nach der von Ph.W.Fabry aufgestellten Liste Michael Gilles.
Jurisdiktionsvollmachten kamen auch dem urkundlich ab 1137 genannten Dekan zu, denn in der Frühzeit des Stifts hatte er namentlich über den Chordienst der Stiftsmitglieder zu wachen. Seit dem 13.Jh. gewann die Position des Dekans innerhalb des Stiftsgefüges immer mehr an Bedeutung, was nicht zuletzt an der typischen Urkundenformel „Dekan und Kapitel ..“ abzulesen ist.  Die Wahl des Dekans geschah nach Ph.W.Fabry durch das Kapitel.  Über das Stift hinaus tätig war Dekan Hermann von Wunenburg (auch Winiburg), der Wormser Bürgerschaft entstammend, der seine Studien in Prag und Wien absolviert hatte und der seit 1389 Stiftsherr, seit 1391, spätestens aber 1392 Dekan des Cyiakusstifts war. Er wurde der erste Artistenmagister an der neu gegründeten Universität Heidelberg und fungierte auch als Rat König Ruprechts[Anm. 4]. Letzter Amtsträger war nach Ph.W.Fabry Philipp Ulmerius.
Entlang der Pfrimm stand, so B.Schnabel, dem Stift die Hochgerichtsbarkeit zu. Ursprünglich beim Propst gelegen, ging sie ihm Rahmen der oben geschilderten Entwicklung im Laufe der Zeit auf Dekan und Kapitel über.  Nach B.Schnabel besaß der Propst (später der Dekan) das Vogteirecht an der Pfrimm im Gebiet zwischen Leiselheim und dem Rhein.

Keine Jurisdiktionsvollmachten, sondern nur der Ehrenvorrang kamen dem Scholaster (urkundlich seit 1069 genannt), dem Kantor (erstmals nachgewiesen 1140) und dem Kustos (nachgewiesen seit 1068) zu. Als letzte Amtsträger nennt Ph.W.Fabry Johanes Deublinger (Scholaster), Jacob Panstil (Kantor) und Adam Holzapffel (Kustos).
Konrad (Conradus) von Damme, seit 1194 Kustos, wurde 1233 Bischof von Speyer.

Kanoniker

Die Zahl der Kanoniker verringerte sich im Lauf der Stiftsgeschichte. Für das Jahr 847 nennt Villinger die Beschränkung der Zahl der Mitglieder auf 30. Nach B.Schnabel bestand Bischof Burkard auf der vita communis der Kanoniker. Vor 1228 wurde bei Papst Gregor IX. (1227/1241) auf Antrag des Propstes und des Kapitels wegen der mangelnden Einnahmen des Stifts eine Reduzierung der Mitgliederzahl auf 28 angeregt. Der Papst beauftragte daraufhin am 4.12.1228 den Wormser Bischof mit der Prüfung des Anliegens und ermächtigte ihn, entsprechende Verordnungen zu treffen[Anm. 5].
Weitere Reduzierungen beschränkten nach B.Schnabel die Anzahl der Kanonikate dann auf 25, später auf 21.
Papst Bonifaz IX. (1389/1404) incorporierte 1398 auf Wunsch des Pfalzgrafen der Universität Heidelberg zwölf Pfründen aus Wormser und Speyerer Stiften, von denen zwei Kanonikate auf das Cyriacusstift entfielen.
Im 15.Jh. verweisen Quellen auf 24 Mitglieder. Nicht immer waren allerdings alle Kanonikate besetzt.
Die Kanoniker bezogen ihre Einkünfte aus Mitteln des Stiftes, waren aber an der Universität tätig.
Der Kaiser besaß das Präsentationsrecht für ein beneficium regale. In den kaiserlichen Stiften, zu denen St.Cyriacus zählte, besaß der Kaiser Sitz und Stimmrecht. Bezüglich des Cyriacusstiftes ist davon im Zusammenhang mit der Privilegienbestätigung am 13.2.1498 die Rede[Anm. 6]. Nach C.J. Villinger versuchte auch der Kurfürst von der Pfalz, das Präsentationsrecht auszuüben.
Für die in den Monaten März, Juli und November vakant werdenden Pfründen bestand die päpstliche Provision.
Wie in anderen Stiften waren auch am Cyriacusstift Mehrfachbefründungen üblich. So etwa leistete 1338 Johann von Randeck Verzicht auf die Pfarrei St.Martin in Offstein. Neben seiner Funktion als Kantor des Cyriacusstiftes war er auch Mitglied des Speyerer Domkapitels.
Im Zusammenhang mit der mangelhaften Anwesenheit der Kanoniker vor Ort verweist Schnabel darauf, dass die Pfründen oft an Auswärtige vergeben worden seien.
Die Kanoniker hatten im 15.Jh. ein Jahreseinkommen von 8 Mark Silber.

Vikare, Präbendare, Domizellare

Die 1259 in der Person von Gerlachus gen. Pullsu erstmals urkundlich erwähnten Vikare waren Vertreter der Dignitäre und/oder Kanoniker im Chordienst und trugen damit „die eigentlichen Lasten des geistlichen Amtes“ [Anm. 7]. Sie hatten daher strenge Residenzpflicht, die bei den anderen Mitgliedern zunehmend in den Hintergrund trat, und waren zur Teilnahme an den Stiftsgottesdiensten verpflichtet. Die Quellenlage zu der Gruppe dieser Stiftsmitglieder ist „außergewöhnlich schlecht“[Anm. 8]. Die Zahl war insgesamt gering. C.J.Villinger nennt die Zahl von 19 Vikaren, Ph.W.Fabry konnte 52 Personen namentlich ermitteln. Erst 1290 ist ein erster Stifter eines Altarbenefiziums eindeutig nachweisbar. Es handelt sich um dem Wormser Bischof Simon von Schöneck (1283/1291). Als Benefizien tauchen nach der Erhebungen Ph.W.Fabrys in den Quellen auf:

                                                          urkundlich nachgewiesen

1.      Heilig Kreuz                                      vor 1247

2.      Maria Magdalena                               1290

3.      St.Petrus                                           1290

4.      St.Jodocus                                        vor 1352

5.      St.Katharina                                      1489

6.      St.Michael                                         15.Jh.

7.      St. Nazarius                                       15.Jh.

8.      St.Johannes                                        15.Jh.

9.      Hl. Jungfrau (Maria)                            15.Jh.

10S   St.Nikolaus                                         15.Jh.

11.  Nikolausbenefizium am Hauptaltar           15.Jh.

Als Einkünfte nennt Ph.W.Fabry primär Naturalien. Ein Aufstieg in den Rang eines Kapitulars war nicht möglich.

Eine Sonderstellung innerhalb der Stiftsverfassung hatten die drei Präbendare, die durch den König „für seinen Sitz und seine Stimme im Kapitel“[Anm. 9], den Bischof und den Papst präsentiert wurden. (praebendarius regalis / praebendarius episcopalis / praebendarius papalis). Sie besaßen „eine volle Pfründe, ohne allerdings irgendwelche Kanonikerrechte zu besitzen“[Anm. 10].

Wie an anderen Dom- und Kollgegiatstiften sind auch für das Cyriacusstift Domizellare, Pfründenanwärter, nachgewiesen.

Wie in anderen Stiften gab es auch in Neuhausen weltliche Amtsträger. Als solche bezeichnet B.Schnabel die Offiziale der Pröpste, den Schulrektor und andere Stiftsangestellte[Anm. 11].

 

Herkunft der Stiftsherren

Für die Zeit des 9. - 11.Jhs. sei, so B.Schnabel, die Herkunft der Stiftsherren ungewiss; Sie seien „wohl Angehörige des Hochadels“[Anm. 12]gewesen. Die Mitglieder des Stiftes stammten nach Villinger zunächst aus dem geographischen Umfeld von Worms sowie dem Gebiet des heutigen Rheinhessen. Die Dignitäten wurden zunächst mit Mitgliedern adliger Familien besetzt. Von den 33 namentlich bekannten Pröpsten waren laut B.Schnabel zwischen 1106 und 1430 fünf „Abkömmlinge des Hochadels“[Anm. 13], von 35 Dekanen stammten vier aus dem Niederadel[Anm. 14]

In späterer Zeit stammten sie nach Villinger aus dem städtischen Bürgertum.
Ab Mitte des 15.Jhs. seien alle Stiftsherren, so B.Schnabel, bürgerlicher Herkunft gewesen[Anm. 15]. Meist stammten sie aus linksrheinisch gelegenen Orten.
Villinger nennt als Herkunftsorte von nicht aus dem Umfeld von Worms und dem heutigen Rheinhessen stammenden Kanoniker Deventer, Ulm, Köln, Geismar, Fritzlar, Leonberg, Wesel, Halle und Werden[Anm. 16].

 

Rechte und Statuten

Nach B.Schnabel genehmigte Bischof Dietrich Beyer von Boppard (1359/65) 1360 neue Stiftsstatuten[Anm. 17].
Im 14.Jh. lebten die Kanoniker nicht mehr regelmäßig vor Ort in Neuhausen; nur etwa die Hälfte der Stiftsmitglieder war zwischen 1430 und 1527 vor Ort anwesend[Anm. 18], was bei den Dignitären Besorgnis auslöste. Die Residenzpflicht sollte einschärft werden.
Mitte des 15.Jhs. wurde durch ein von dem Pfalzgrafen (in seiner Eigenschaft als Vogt) und dem Bischof von Worms ausgearbeitetes Statut die bisherige Stiftsverfassung ersetzt. Es erhielt am 5.5.1450 durch Papst Nikolaus V. (1447/1455) seine Bestätigung. Durch den Wormser Bischof Reinhard v.Sickingen (1445/1482) erfolgte die Bestätigung im Jahr 1452[Anm. 19].
Wie 1495 bei der Präsentation auf ein königliches Benefizium deutlich wurde, hatten die Herrscher nach B.Schnabel „offensichtlich“[Anm. 20]Sitz und Stimme im Kapitel.
Seit 1498 war den Kanonikern gestattet, an der Chorkleidung eine Pelzverbrämung zu tragen.
Am 28.9.1507 erfolgte die notarielle Beglaubigung der Eide, Statuten und weiterer Ordnungen des Stiftes[Anm. 21]. Es ist dies die letzte Aufzeichnung bzw. Überarbeitung der Stiftsstatuten.
Das geistliche Aufsichtsrecht und das, so B.Schnabel, ab 1448 jährlich durchgeführte Visitationsrecht lag beim Bischof von Worms[Anm. 22].


 

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Anmerkungen:

  1. vgl. allg. Fabriy, S. 29-44 Zurück
  2. Vgl. Jürgensmeier, S.264 f. Zurück
  3. Fabry, S. 30 Zurück
  4. Vgl. Keilmann, S. 120 Zurück
  5. Vgl. Villinger, S. 77, Regest Nr.44 Zurück
  6. Vgl. Villinger, S. 96, Reg. Nr. 196 Zurück
  7. Fabry, S. 85 Zurück
  8. Fabriy, S. 90 Zurück
  9. Fabry, S.94 Zurück
  10. Fabry, S. 93 Zurück
  11. Vgl. Schnabel, S. 194 f. Zurück
  12. Schnabel, S. 191 Zurück
  13. Schnabel, S. 191 Zurück
  14. Vgl. ebd. Zurück
  15. Vgl. Schnabel, S. 191 Zurück
  16. Vgl. S.56 Zurück
  17. Vgl. Schnabel, S. 191 Zurück
  18. Vgl. Schnabel, S. 186 Zurück
  19. Vgl. Schnabel, S. 191 Zurück
  20. Schnabel, S.195 Zurück
  21. Vgl. Villinger, S. 84, Reg. Nr. 213 Zurück
  22. Vgl. Schnabel, S. 195 Zurück

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Worms - Neuhausen, St. Cyriacus. Verfassung des Stiftes. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/worms-neuhausen-st-cyriacus/verfassung-des-stiftes.html> (Letzter Aufruf: 25.04.24)