Klöster Eifel-Ahr

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Verfassungsordnung

Stellung im Orden

In päpstlichen Urkunden von 1128 und 1137 wurde eine „Ecclesia in villa Lunnecho“ erwähnt.  Letztere Bestätigung durch Papst Innozenz II. war mit der Konsequenz des Ausscheidens aus dem Springiersbacher Verband verbunden worden. Der in Lonnig verbleibende Männerkonvent wurde 1326 auf Betreiben von Erzbischof  Balduin nach Mayen verlegt. Die Gemeinschaft nannte sich nun „St. Marien zu Lonnig innerhalb der Mauern von Mayen“.

Zahl der Mitglieder

Kurz vor der Auflösung des Stifts 1802 durch die französische Regierung waren in Lonnig präsent gewesen: ein Dechant, vier canonici capitulares, drei canonici expectantes und vier Vikarien.

 

Empfohlene Zitierweise

Brauksiepe, Bernd: Lonnig-Maifeld - Doppelkonvent Kloster Lonnig. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//eifel-ahr/lonnig-maifeld-doppelkonvent-kloster-lonnig/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 18.04.24)