Klöster Eifel-Ahr

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Verfassungsordnung

Eine Urkunde von 949/956 dokumentiert die Entwicklung des „monasterium sancti Martini“ zu einer selbständigen rechtlichen Körperschaft. Nachweislich gab es 1052  einen Propst Geramnus. 1103 erschien das monasterium erstmals als korporativ verfasst.
Stellung in der Diözese:
Vgl. Pitsch-Pfeilermalereien S. II.1 Materkyrchen Esch 393
1103 anläßlich der zweiten Weihe Befreiung der mater ecclesia s. Martini in Mainensi pago sita von den unberechtigten Forderungen des erzbischöflichen villicus.

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0.1.Einzugsbereich

Zum Pfarrbezirk gehörten das Hospital vom Heiligen Geist, die Kapellen St. Pankratius auf der Burg Eltz, St. Odilia in Sevenich, St. Praxedis in Metternich, St. Benedikt in Lasserg, St. Stephan in Keldung, St. Nikolaus in Gierschach, St. Maria Magdalena in Küttig, H. Kreuz in Kalt, St. Appolonia in Wierschem.

Der kirchliche Jurisdiktionsbereich von Münsermaifeld, reichte im 10. Jahrhundert  von Welcherath und Nachtsheim im Nordwesten, begrenzt durch die Elz, bis an die Mosel bei Moselkenn, erfasste den Hunsrück bis nach Lieg und Beulich und wurde im Osten begrenzt durch  Hatzenport, Kalt, Rüber, Welling und Trimbs.

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0.2.Dignitäten und Ämter

Folgende Dignitäre wurden nachweisbar: 1052 die Dignität  des Propstes Geramnus, 1103 den Propst Gottfried, sowie die Dignitäten des Dekan Gerhard, des Scholasters Liuthold, ab 1166 wurden auch ein Kantor bzw. auch Magister genannt, ab 1200 ein Kustos, der erstmals 1246 seltener auch als Thesaurus bezeichnet.(Esch-Apsner 51). Neben Dekan und Kantor wurden 1187 neun Kanonikate bezeugt, 1210 16 Pfründen einschließlich der Propstei.

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0.3.Zahl der Mitglieder

Die Anzahl der Kanoniker variierte im Laufe der Zeit: so werden 1187 neben Dekan Richolf und Kantor Laurentius weitere neun Kanonikate genannt, 1210 einschließlich der Propstei 16 Pfründe. Eine Fabrikrechnung von 1336 belegt eine maximale Pfründenzahl von 16 Kanonikern. In den folgenden Jahren bis 1348 pendelte die Zahl der Kanoniker zwischen 12 bis 16.
Die Zahl der nicht mehr einer Präsenzpflicht unterliegenden Kanoniker schwankte gleichfalls. Sie war abhängig von der Präsenz des Kanonikers und den Grad seiner Eingebundenheit in die erzbischöfliche Verwaltung /Politik. Zahlreiche Mitglieder engagierten sich darüber hinaus an anderen Stiftskirchen. Bis Mitte des 13. Jh. gab es sogar eine Amtsidentität mit dem Propst in Karden. Dies musste dann nicht von Nachteil gewesen sein, wenn sich divergierende Interessen beider Institutionen unter einer personellen Leitung abzeichneten.

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0.4.Immunität und Vogteirechte

Die Gemeinden des Maifelds gehörten seit dem 13. Jahrhundert politisch zu den Besitztümern der Erzbischöfe von Trier. Lehnsherren, die sog. Vögte, regierten in deren Auftrag. Die Vogtei über die trierische Grundherrschaft besaßen Anfang des 13. Jahrhunderts die Herren von Kobern als Lehen des Erzstifts. Heinrich I. verpfändete sie 1229 dem Erzbischof, Friedrich 1277. Nach der letzten Verpfändung verblieb sie bei Trier.

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Empfohlene Zitierweise

Brauksiepe, Bernd: Münstermaifeld - Stiftskirche St. Martin und St. Severus. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//eifel-ahr/muenstermaifeld-stiftskirche-st-martin-und-st-severus/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 18.04.24)