Klöster in Rheinhessen

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Ritterbrüder und Komture des Deutschordens entstammten meist dem niederen Adel; in der Komturei Ober-Flörsheim lassen sich Angehörige des regionalen oder benachbarten Niederadels nachweisen. Der Konvent setzte sich aus Mitgliedern des gesamten Einzugsbereichs der Ballei zusammen.
Nach Brasch-Schwersmann wurden am 22.4.1253 erstmals drei Brüder für die Niederlassung in Ober-Flörsheim erwähnt. Personal der Ballei Marburg kam auch in der Oberflörsheimer Niederlassung zum Einsatz[Anm. 1].

Im Jahr 1271 wird urkundlich erstmals nachweisbar der Titel eines Komturs (commendator) erwähnt und damit ein Vorstand eines selbstständigen Konventes. Der Komtur erfuhr nach Brasch-Schwersmann zeitweise Unterstützung durch weitere Amtsträger: Hauskomtur, Trapir, Cellerar, Scheffner, Pitanzmeister). Ihre Besetzung ist nur lückenhaft belegt; nicht immer waren die Ämter besetzt oder es wurden verschiedene Ämter von einem Bruder in Personalunion versehen. Bei den Ämtern galt im Deutschorden das Rotationsprinzip[Anm. 2], wodurch ermöglicht wurde, dass die Ordensbrüder in verschiedenen Funktionen Erfahrung und Wissen sammelten. So nennt Braasch-Schwersmann für die Zeit vor 5.5.1341 einen Trapir frater Vlricus, 1416 war der spätere Komtur Ludwig Schenk Trapir in Oberflörsheim[Anm. 3].
Als Cellerar wird ein frater Dylmannus genannt; im Jahr 1318? ein Ebirhardus de Wormata = magister pytanciarum. Im 15.Jh. ist die Rede von einer „>pietancz zu Flerß[heim]<“[Anm. 4].
Ein Hauskomtur ist nur um 1400 erwähnt (Tod des Hauskomturs Gerhard v. Bensheim). Eine „Scheffnerei“ ist 1481/82 erwähnt[Anm. 5].

Für das Jahr 1409 beziffert Braasch-Schwersmann die Zahl der Mitglieder des Hauses auf neun. Bei der Visitation im Jahr 1410 zählte die Niederlassung acht, 1447 sieben, 1451 acht Mitglieder[Anm. 6], womit sie zu den größeren Konventen zählte und neben Marburg die „wichtigste Kommende der Ballei“[Anm. 7]darstellte.
Im Wormser Synodale wird 1496 die Zahl von drei Priestern erwähnt, die in Oberflörsheim lebten („ „...Sunt hic tres sacerdotes ordinis praefatu. ..“[Anm. 8].

Die Zuweisung der Komturei zum burgundischen Großpriorat des Lazarusordens (1685) wirkte sich auf die Mitgliederstruktur und Ämterbesetzung nicht aus. Allerdings konnte der von dem damaligen Komtur benannte Interimsadministrator die Kommende nicht betreten.

Für die Tagesgeschäfte und die wirtschaftliche Belange war ein Verwalter zuständig, der nicht in der Komturei selbst, sondern in einer eigenen Wohnung lebte. Eine umfangreiche, 81 Artikel umfassende, Aufgabenbeschreibung datiert vom 30.12.1770 und ist von Christian Ludwig Graf v. Isenburg-Büdingen unterzeichnet[Anm. 9].

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Anmerkungen:

  1. Vgl. Braasch-Schwersmann, Marburg, S. 32 Zurück
  2. Vgl. Braasch-Schwersmann, Wirtschaft, S. 32 Zurück
  3. Vgl. Braasch-Schwersmann, Marburg, S. 214 Zurück
  4. Braasch-Schwersmann, Marburg, S. 43 Zurück
  5. Vgl. Braasch-Schwersmann, Marburg, S. 43 Zurück
  6. Vgl. Braasch-Schwersmann , Marburg, S. 198; Armgart/ Untermann, S. 333 Zurück
  7. Armgart/ Untermann, S. 333 Zurück
  8. Weech, S. 270 f. Zurück
  9. Vgl. Reif, Fr.: Der Letzte, S. 52 f. Zurück

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Oberflörsheim - Deutschherrenkommende. Mitglieder - Ämter. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/oberfloersheim-deutschherrenkommende/mitglieder-aemter.html> (Letzter Aufruf: 25.04.24)