Klöster am Mittelrhein
Die Pröpste des Stifts St. Kastor (Koblenz)
Die Pröpste von St. Kastor waren, soweit man dies überhaupt feststellen kann, durchweg „domkapitelsfähige“ Adlige. Häufig waren Mitglieder des Trierer Domkapitels Pröpste von St. Kastor.
Im Jahre 1347 wurde die Propstei durch Erzbischof Balduin von Trier dem Stift St. Kastor inkorporiert. Die Propstei als eigenständige Dignität des Stifts war damit erloschen, ihre Jurisdiktionsbefugnisse gingen auf Dekan und Kapitel als Rechtsnachfolgern über. Allerdings übernahm nun der Erzbischof von Trier wichtige ehemals propsteiliche Funktionen, wodurch er seinen Einfluss auf das Stift deutlich vergrößern konnte.
Empfohlene Zitierweise
Schmid, Reinhard: Koblenz - Stift St. Kastor. Institutsvorstände. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//mittelrhein-lahn-taunus/koblenz-stift-st-kastor/institutsvorstaende.html> (Letzter Aufruf: 13.12.24)