Verfassungsordnung Stift St. Kastor (Koblenz)

Stellung in der Diözese

St. Kastor war wohl die bedeutendste Kirche von Koblenz und im frühen und hohen Mittelalter das kirchliche und kulturelle Zentrum der Stadt. „Wenigstens nach den Statuten von 1451 und 1480 sahen die Erzbischöfe von Trier St. Kastor als «zweites Stift nach dem Trierer Dom» an, wobei der Kontext allerdings den Verdacht der taktischen Übertreibung durchaus nahelegt" (Goldmann S. 407).

Ständische Verhältnisse und Einzugsbereich

Die Kanoniker und Vikare des Kastorstifts waren zum größten Teil Angehörige der adeligen und ritterschaftlichen Familien der näheren Umgebung sowie des städtischen Patriziats.

Dignitäten und Ämter

Siehe hierzu Goldmann S. 110 -113 (Liste der Dekane), S. 113f. (Liste der Vizedekane), S. 116-119 (Liste der Scholaster), S. 126-128 (Liste der Kustoden bzw. Thesaurare), sowie S. 129-132 (Liste der Kantoren).
Hier auch S. 133-138 zu Amtsträgern (Kellermeister und Unterkellermeister) sowie S. 138-143 zu weiteren „Funktionen im Rahmen der allgemeinen Wirtschaftsverwaltung“ (reddituarius, Herbstküster etc.).

Zahl der Mitglieder

„Die Anzahl der Kapitularkanoniker am Stift St. Kastor unterliegt – ebenso wie übrigens die der Vikare – großen Schwankungen. Darum lassen sich generelle Aussagen nur sehr schwer machen, denn in den Urkunden erscheinen meistens nur die jeweils Residierenden. Viele Kanoniker waren noch an anderen Stiften bepfründet. Die Überlieferung erlaubt es nicht, die Zahl der Kanonikerpfründen für jede Zeit genau anzugeben. Rückschlüsse aus der in Einzelurkunden fassbaren, aber immer nur zufälligen Präsenz, lassen sich gleichfalls nicht verallgemeinern. Alles in allem mag eine Zwölfzahl zugrunde zu legen sein“ (Goldmann S. 156).

Immunität und Vogteirechte

Im Gegensatz zu St. Florin scheint St. Kastor über einen geschlossenen Immunitätsbezirk verfügt zu haben. „Ausgehend von der Kirche St. Kastor umfasste die Stiftsfreiheit den Bereich entlang der Deutschordensniederlassung bis zur Moselzollpforte (Lindenpforte) und führte von dort über Kastorhof/Kastorgasse zur ehemaligen Spießgasse, welche mit dem Hospiz zum Spieß zugleich deren äußerste westliche Begrenzung bildete. Die südliche Grenze des Immunitätsbezirkes war gegeben sowohl durch die stiftseigenen Häuser entlang der Kastorpfaffengasse und St. Nikolausgasse als auch unbebauter Flächen sowie Friedhofsanlagen. Weitere Kurien befanden sich zu beiden Seiten des Kastorhofes und in dem Bereich zwischen Spieß- und Kastorpfaffengasse. Die Grenzen der Immunität von St. Kastor verliefen demnach von der Lindenpforte (Mosel) aus vorbei an der Deutschherrenkommende, parallel zum Rhein bis zum Zollturm, von dort westwärts unter Einbeziehung der Kurienbebauungen im Bereich der St. Nikolausgasse und des Ausläufers der St. Kastorpfaffengasse bis zur Spießgasse und dem Kastorhof“ (Goldmann S. 332 Anm. 169; siehe hier S. 556f. auch die Karte mit Erläuterungen).

Nach oben

Empfohlene Zitierweise

Schmid, Reinhard: Koblenz - Stift St. Kastor. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//mittelrhein-lahn-taunus/koblenz-stift-st-kastor/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 18.04.24)