Verfassungsordnung Kloster St. Michael (Mainz)

0.1.Stellung im Orden

Wie alle anderen, in sich unabhängigen Kartausen unterstand auch St. Michael dem Generalkapitel als der höchsten Institution des Kartäuserordens. Von diesem wurde die Mainzer Kartause im Jahre 1326 dem Orden inkorporiert. Exemplarisch für das Verhältnis zwischen Kloster und Generalkapitel seien nur die folgenden Beschlüsse aufgeführt. So erneuerten 1398 der Prior der Großen Kartause und die übrigen Diffinitoren des Generalkapitels der Mainzer Kartause das Recht, die Grenzen des Klosterbesitzes auf 8 Meilen auszudehnen und in diesem Umkreis Liegenschaften zu erwerben. 1469 untersagt das Generalkapitel eine Prozession, die man ohne Absprache mit dem Orden eingeführt hat. Auch hinsichtlich ihres Umgangs mit den Konventualen erhielten die Prioren der Kartause Anweisungen. So ermahnte das Generalkapitel im Jahre 1448 den Prior, für die Rückkehr eines Mönches Sorge zu tragen, der sich zum Ärgernis des Ordens schon seit mehreren Jahren in seinem Vaterhaus aufhielt. Und Prior Nikolaus I. wurde 1483 sogar aufgefordert, seinen Mönchen und Brüdern mehr Trost zu spenden.

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0.2.Ständische Verhältnisse

Über die Herkunft der Mainzer Kartäuser und über ihre Stellung in der Welt vor dem Klostereintritt ist man nur in wenigen Fällen genauer unterrichtet. Von den meisten kennt man nur Vornamen und Geburtsort.
Um 1374 wird vom Eintritt des Ritters Johann von Hirschhorn berichtet, der zu diesem Anlass eine ewige Lampe für die im gleichen Jahr von Ritter Johann Kämmerer von Worms erbaute Kapelle stiftet. 1410 trat Ritter Eberhard Strumpel von Schwabenheim in das Kloster ein. Er vermachte ihm bedeutende Güter und Renten, die für bauliche Verbesserungen und für die Klosterbibliothek bestimmt waren.
Dem adligen Prior Heinrich von Königstein (1428-1447) wurde nachgerühmt, er habe viele berühmte Männer in sein Kloster gezogen. Zu diesen gehörte um 1439 Graf Johannes von Isenburg, der Bruder des späteren Erzbischofs von Mainz, Diether von Isenburg.
Der Vermögenszuwachs, den der Eintritt der Adligen dieser Zeit dem Kloster brachte, ermöglichte die große Blüte der Kartause um die Mitte des 15. Jahrhunderts.
Auch Mönche mit wissenschaftlicher Reputation lassen sich in der Mainzer Kartause nachweisen. So war Johannes von Northeim Arzt in Mainz und in mehreren Wissenschaften bewandert. Er wurde zunächst Stiftsherr, schließlich sogar Dekan des Mainzer Stifts St. Johann, bevor er 1393 wahrscheinlich in die Trierer Kartause eintrat. Von 1396 bis 1402 war er dann Prior in Mainz. P. Ortwin Hoppener hatte noch vor seinem Ordenseintritt 1398 in Heidelberg den akademischen Grad eines „magister artium“ erworben, ebenso wie P. Johannes Juff (†1495) aus Butzbach, dem die Bibliothek eine Reihe von Handschriften verdankte. Auch Otho Brunfels (1488-1534) muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, obwohl er später wieder aus dem Orden ausgetreten ist. Der Mainzer Böttchersohn gilt als einer der „Väter der Botanik“ und promovierte später zum Doktor der Medizin. Sein „Contrafayt Kreuterbuch“ (1532) ist das erste seiner Art in deutscher Sprache.
Aber auch Männer weniger vornehmer Herkunft fanden Aufnahme auf dem Michaelsberg. So war der 1767 eingetretene P. Angelus Kehrer aus Mainz Sohn eines kurfürstlichen Küchengärtners. Wegen seines Überdrusses an Fisch wandte er sich später mit der Bitte um Entlassung an den Kurfürsten, freilich vergeblich. Der „kümmerlich erzogene“ Fr. Benedikt Bräutigam, der ungefähr 1753 eingetreten war, entstammte ebenfalls einer armen Mainzer Familie. Einige seiner Mitbrüder behaupteten von ihm, er sei vor allem deshalb Kartäuser geworden, um „sich einen lebenslänglichen Unterhalt zu verschaffen, als sich einen Stand seinem Beruf nach zu wählen“. Allerdings gehörte er zu den 7 Mönchen, die sich 1781 gegen eine Rückkehr in den weltlichen Stand entschieden und in die Erfurter Kartause übersiedelten.

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0.3.Zahl der Mitglieder

Gemäß den Ordensstatuten durften in jeder Kartause 13 Mönche und 16 Konversen leben. Je nach Vermögenslage konnte mit Erlaubnis der Ordensregierung diese Zahl auch überschritten werden. Über die zahlenmäßige Stärke des Mainzer Konvents finden sich in den Quellen leider nur sehr wenige Nachrichten. So ermächtigen im Jahre 1363 acht namentlich genannte Chormönche ihren Prior, dass er als ihr Vertreter in einem Prozess fungieren kann. 1571, also knapp 20 Jahre nach der Zerstörung des Klosters durch die Truppen des Markgrafen Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach, soll sich der damalige Prior Nikolaus II. nur mit je zwei eigenen und zwei auswärtigen Profeßmönchen und einem auswärtigen Laienbruder im Kloster aufgehalten haben. Sein Nachfolger gebot als Prior 1575 über einen Konvent von 2 Profeßmönchen und einen Laienbruder als Gast und 1577 über einen solchen mit 4 Profeßmönchen ohne einen einzigen Laienbruder. In dieser Zeit klagte das Kloster auch mehrfach, dass es infolge der hohen Steuerbelastung nicht mehr Mönche unterhalten könne. Nachdem ein Jahrhundert später immerhin schon wieder 15 Chormönche in der Mainzer Kartause gelebt haben, brachte dann die zweite große Blütezeit des Klosters seit Beginn des 18. Jahrhunderts eine deutliche Erhöhung der Konventsstärke auf 24 Mönche. 1770 lebten in St. Michael 24 monachi professi, 12 fratres donati und 17 famuli domestici. Diese Konventsstärke hat sich dann bis zur Aufhebung nur geringfügig geändert.

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Empfohlene Zitierweise

Schmid, Reinhard: Mainz - St. Michael - Michaelsberg. Verfassungsordnung. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-st-michael-michaelsberg/verfassungsordnung.html> (Letzter Aufruf: 20.04.24)