Klöster in Rheinhessen

Zur Übersichtskarte der Region

Allgemeine Geschichte

Bei der Niederlassung handelte es sich um einen Konvent der Regulierten Chorfrauen des hl. Augustinus aus der Congregatio Beatae Maria Virginis, eines Zweiges des von Pierre Fourier (Petrus Forrrerius) (1565-1640) gestifteten Augustinerinnenordens, der sich seit 1597 dem Unterricht von Mädchen widmete. 1628 hatte die Gemeinschaft die päpstliche Bestätigung erhalten. Der Begriff „Welschnonnen“ leitet sich von dem Umstand her, dass die Schwestern in französischer („welscher“) Sprache sprachen und unterrichteten
Nach Mainz berufen wurden die Klosterfrauen im Jahr 1679 durch Erzbischof Karl Heinrich von Metternich-Winneburg (3.1.-26.9. 1679).  
Am 12.10.1679 waren vier Ordensmitglieder in Mainz angekommen, nachdem sie sie am 4.10.1679 ihr Mutterkloster in Luxemburg verlassen hatten: Ursula Coen (48 Jahre), Maria Karla Reichling, Anna Klara Reichling (31 Jahre) und die Laienschwester Scholastika Macher (51 Jahre).
Zu Mainz bestand eine Verbindung insofern, als ein Bruder einer der Schwestern (Ursula Coen) Ordensgeistlicher in der Mainzer Kartause war. Mit dem Erzbischof verhandelt hatte Ursula Coen; der Erzbischof hatte ihr Unterstützung zugesagt, hatte jedoch die bevorstehende Konventsgründung noch nicht publik machen wollen, da er Widerstand befürchtete. Als treibende Kräfte sieht E.Darapsky die beiden Schwestern des Erzbischofs, Anna Magdalena v. Waldbott zu Bassenheim und Anna Margaretha v. Sickingen, die selbst Pensionärinnen bei den Chorfrauen gewesen waren. Die Familie von Sickingen gehörte von Anfang an zu den Unterstützern der Gemeinschaft.

Während die Schwestern auf ihrer am 4.10.1679 begonnenen Reise von Luxemburg nach Mainz waren, erreichte sie am 6.10.1679 die Nachricht vom Tod des Erzbischofs
Nach seinem Tod mussten sich die Schwestern selbst in Mainz eine „Lobby“ verschaffen. Unterstützung bei den in der kommenden Zeit folgenden Verhandlungen erfuhren die Schwestern, die nur der französischen Sprache mächtig waren, durch den Mainzer Kanoniker Mathias Honkamp (Liebfrauenstift) und Johann Reinhard Mörtzer (Dekan des Liebfrauenstiftes, + 21.1.1693). Am 13.11.1679 ordnete nach Darapsky der neue Erzbischof Anselm Franz von Ingelheim in einem an seinen Generalvikar gerichteten Schreiben eine genaue Befragung der Schulschwestern über ihre Pläne an. Das Ergebnis solle ihm mitgeteilt werden, um auf dessen Basis eine Entscheidung  treffen zu können[Anm. 1]. G.Schreiner nennt dieses Datum als Datum der Aufenthaltsgenehmigung[Anm. 2]

Trotz der noch ungeklärten Situation hinsichtlich ihrer Tätigkeit und der wenig erfreulichen äußeren Umstände baten die Schwestern bald um Entsendung weiterer Ordensmitglieder nach Mainz.
Widerstand gegen die Niederlassung der Gemeinschaft regte sich im Zusammenhang mit – allerdings nicht von den „Welschnonnen“ ausgegangenen - Überlegungen, das Agneskloster aufzuheben und mit dem Konvent der Augustinerinnen zu vereinen, wogegen sich der Konvent St.Agnes erfolgreich wehrte.
Am 15.1.1680 nahm der Erzbischof die Gemeinschaft unter seinen Schutz, womit er die Erlaubnis zur Niederlassung verband; am 25.5.1680 erfolgte die Bestätigung des erzbischöflichen Schutzbriefs durch Domdekan und Domkapitel.
Von den kriegerischen Ereignissen 1688/89 blieb das Kloster offensichtlich verschont
1699 erfolgte der Abriss einer zu dem Gebäudekomplex des Klosters gehörigen Scheune und der Bau eines Schulhauses (D 238, Große Langgasse).
Im Jahr 1731 waren dort 14 Lehrerinnen tätig.

Die im Unterrichtswesen der Stadt inzwischen fest etablierte Gemeinschaft erreichte, so M.Müller, im Jahr 1758 die temporäre Ausweisung der 1752 nach Mainz gekommenen „Englischen Fräulein“, die sich daraufhin nach Oppenheim zurückzogen[Anm. 3].

Nach der Aufhebung des Klarissenklosters (1782) fanden neun der betroffenen Schwestern, darunter zwei Laienschwestern, Unterkunft bei den Welschnonnen und lebten dort als Pensionärinnen. Eine von ihnen, Maria Klara Franziska Jung (1746-1816), trat später dem Orden der Regulierten Chorfrauen bei.
In den letzten Jahren des Bestehens des Klosters zeigte sich wie auch in anderen Gemeinschaften eine Abnahme der inneren Disziplin; dazu kam eine allgemein kritischer werdende Haltung zu den Orden als solche.
In Mainz trat zu all dem die angespannte politische Lage. Am 22.10.1792 wurde Mainz durch französische Revolutionstruppen besetzt und am 19.11.1792 die bisherige Verwaltung durch die Munizipalität abgelöst. Am 14.4.1793 begann die Belagerung der Stadt durch deutsche Truppen. Am 24./25.7.1793 wurde die Stadt schließlich befreit. Im gleichen Jahr mussten die Schwestern das Schulhaus für Einquartierung von Militär – man zählte 19.000 Mann Besatzung - zur Verfügung stellen.
Zwischen dem 18. und 20.10.1794 verließen die preußischen Truppen die Stadt. Das Vikariat bestimmte für den Fall, dass die Schwestern die Stadt verlassen müssten, Zufluchtsorte in anderen Klöstern (Prämonstratenserinnenkloster Nieder-Ilbenstadt und die Zisterzienserinnenklöster Marienschloß bei Rockenberg, Engelthal, Tiefenthal, Gottestal/Rheingau und Marienhausen bei Assmansshausen), deren Konvente allerdings nicht in allen Fällen bereit waren, die Mainzer Schwestern aufzunehmen.
Es folgte die Zeit der Koalitionskriege, durch die auch Mainz spürbar betroffen war. Gegen Jahresende 1794 verließen die Schwestern die Stadt und kehrten erst im November 1795 zurück.
Nach dem Frieden von Campo Formio (16./17.10.1797) fiel das linke Rheinufer und damit auch Mainz an Frankreich. Durch Dekret vom 9.Floréal VI (28.4.1798)  wurde ein neues Schulsystem nach französischem Vorbild aufgebaut. Die Welschnonnen konnten auch unter den neuen Verhältnissen ihre Unterrichtstätigkeit zunächst fortsetzen.
Durch Konsularbeschluss vom 20.Prairial X (9.6.1802) wurde die Aufhebung der Stifte und Klöster auf dem linken Rheinufer verfügt, knapp vier Wochen später am 15.Messidor X (4.7.1802) das Vermögen aufgenommen und am 23.Messidor X (12.7.1802) das Aufhebungsdekret veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt lebten im Kloster die Mitglieder der Ordensgemeinschaft der Regulierten Chorfrauen des hl. Augustinus aus der Congregatio Beatae Maria Virginis sowie zwei Mitglieder des aufgehobenen Klarissenklosters. Bis zum 29.7.1802 waren die Gebäude zu räumen; die aus dem rechtsrheinischen Gebiet stammenden Mitglieder der Gemeinschaft hatten das linke Rheinufer bis 10.August zu verlassen. Die endgültige Aufhebung erfolgte durch Präfekturbeschluss vom 29.Thermidor X (17.8.1802).
Das Vermögen wurde dem Schulfonds zugeschlagen; der Unterricht im Institut wurde fortgesetzt. Bei entsprechender Eignung fanden Ordensmitglieder wieder im Schuldienst Verwendung

Anmerkungen:

  1. Vgl. Darapsky, S. 12 Zurück
  2. Schreiner, S. 62 Zurück
  3. S. 680, Anm. 263 Zurück

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Mainz - Welschnonnen. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-welschnonnen.html> (Letzter Aufruf: 15.04.24)