Klöster in Rheinhessen

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Besitz

Selbstverständlich hatte der Orden innerhalb der Stadt Mainz Besitz. E.Darapksy nennt ein Haus in der Gaustraße (Lit F 288, Gaustr. 41), das zum Besten des (Schul)Fonds vermietet gewesen sei. Das Haus ist bei der Stadtaufnahme der Jahre 1794/1797 als Eigentum des Altenauerschen Schulfonds eingetragen. In den Stadtaufnahmen der Jahre 1747 und 1785 wird das Gebäude als Backhaus beschrieben, das sich in privatem Eigentum befand.
Die Stadtaufnahme des Jahres 1747 bezeichnet das neben dem Klostergebäude gelegene Nachbarhaus (Welschnonnengasse 5) als gleichfalls im Eigentum des Klosters, (S. 95).
Im Jahre 1731 ließ das Kloster drei Wohnhäuser in der Steingasse errichten. In der Stadtaufnahme des Jahres 1747 wird festgehalten, dass dort wo „das Haus zum Mohren wieder hinaus“ gehe (heute etwa Steingasse 4-6) drei Häuser standen, die „nebst der einfahrt dem Welschnonnencloster gehörig“ seien (S. 97),
In der Stadtaufnahme von Mainz für die Jahre 1785/86 und 1794/97 werden eindeutig als im Eigentum des Ordens nachgewiesen: Lit. D 246 (zweistöckiges Wohnhaus),  Lit D 247 (zweistöckiges Wohnhaus) sowie Lit D 248 (zweistöckiges Wohnhaus), das später abgebrochen wurde. Die Häuser waren vermietet.
Ebenfalls vermietet waren, wie ein Verzeichnis ausweist, die Keller unter der Kirche[Anm. 1]. Das gleiche, um 1800 angelegte Verzeichnis nennt auch ein „petit logement entre l’eglise te la porte de Convent“[Anm. 2], das ebenfalls vermietet war.
Das Adressbuch der Stadt Mainz aus dem Jahr 1800 notiert als Besitz des Welschnonnenklosters außer dem Gebäude D 80 / 81 (Klostergebäude) nur noch das Gebäude Lit D 238 (Schulhaus). Die Häuser Lit D 246-249 werden nun als in Privateigentum befindlich bezeichnet.
Das Haus Lit D 238, Schulhaus der Welschnonnen, fiel nach 1802 an einen privaten Eigentümer.
Besitz hatte der Konvent zudem außerhalb der Stadt Mainz. Möglich wurde der Erwerb von Gütern und entsprechende Investitionen vor allem durch die von den Postulantinnen eingebrachten Finanzmittel.
Die 1692 in das Kloster eingetretene Konvertitin Katharina v. Esch (14 ½ Jahre) brachte die größte in der Chronik verzeichnete Mitgift mit; vertraglich waren 11.000 fl. Mitgift zugesichert, die zum Grunderwerb genutzt wurden.
Für 1694 finden sich Hinweise auf Liegenschaften in Bechtolsheim[Anm. 3].
Für 1695 ist der Erwerb eines umfangreichen freiadeligen Gutes in Bechtolsheim (Kellenbach‘sches Gut) nachweisbar, das aus je einem Hof und Haus in der Brückengasse und in der Langgasse bestand und zu dem auch Felder gehörten.
Der Erwerb einer Korngülte in Schornsheim datiert aus dem Jahr 1698. Nachgewiesen ist im Zusammenhang mit ausbleibenden Zahlungen auch ein Gut in Schornsheim[Anm. 4]. Sowohl in Schornsheim als auch in Bechtolsheim waren die Auswirkungen des Pfälzischen Krieges spürbar.
Grundbesitz hatte der Orden daneben in Siefersheim (Schellart’sches Gut, 1742 erworben) und Ülversheim (Gut). Ebenfalls besaß der Orden bis 1768 ein Gut in Gau-Algesheim[Anm. 5].
Zinsen und Gefälle standen den Nonnen, wie ein Verzeichnis, das den Zeitraum ab 1783 erfasst, in Sulzheim, Rüdesheim, Wörrstadt, Oberhausen, Wallertheim, Ilversheim, Eichloch (heute Rommersheim), Framersheim, Obersaulheim, Nieder-Olm, Ober-Olm, Hechtsheim, Partenheim, Waldböckelheim und Sprendlingen zu[Anm. 6].
Die von W. Schieder edierte umfassende Auflistung der säkularisierten und mediatisierten Güter erwähnt das Welschnonnengut in Bechtolsheim nicht. In diesem Ort findet sich lediglich das Gronsfelder Gut erwähnt.


Anmerkungen:

  1. Vgl. StAMz 13/420, S. 44 Zurück
  2. StAMz 13/420, S. 46 Zurück
  3. StAMz Best. 13 /405, gerichtliche Beforchung Zurück
  4. StAMZ Best. 13 /420, S. 59 Zurück
  5. Vgl. StAMz Best. 13 /403, 404 Zurück
  6. Zinsen und Gefälle der Welschnonnen. StAMZ Best. 13 / 420 Zurück

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Mainz - Welschnonnen. Besitz. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-welschnonnen/besitz.html> (Letzter Aufruf: 28.03.24)