Religiöses und spirituelles Wirken

0.1.Einfluß auf andere Institutionen

Das 1189 gegründete rechtsrheinische Kloster Heisterbach war das einzige Tochterkloster Himmerods. Die Beziehungen zwischen den beiden Einrichtungen war im Filiationsprinzip der Charta caritatis geregelt. Dies betraf die inneren, aber auch die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischen beiden Konventen. Gab es Krisen, war der Vaterabt verpflichtet, einzugreifen bzw. diese Pflicht zu delegieren.
So wies am 26. Juni 1232 Gregor IX. den Abt von Clairvaux an, das Nonnenkloster Löwenbrücken der Visitation und Seelsorge des Abtes von Himmerod zu unterstellen und in den Ordensstatuten unterweisen zu lassen.
Die weiteren zur Paternität des Himmeroder Abtes gehörenden Frauenklöster wechselten im Laufe der kommenden Jahre. Während die Urkunde des Erzbischofs Balduin vom 14. Februar 1316 über 24 Männer- und Frauenklöster berichtet, waren es zwanzig Jahre später nur 6 Frauenklöster.
Über Aufsichts- und Visitationsrechte verfügte Himmerod in folgenden Einrichtungen:
St. Thomas an der Kyll, - Löwenbrücken bei Trier, - Machern, - St. Katharinen bei Linz, - Kloster in der Leer in Koblenz, - Rosenthal bei Cochem, - Namedy bei Andernach, - Affolderbach bei Nastätten, - Allerheiligen bei Oberwesel, - Differdingen bei Esch - Clairfontane (Luxemburg) und die Reklusen zu Wallersheim bei Koblenz.
Meistens im Auftrag des Generalkapitels bzw. von Clairvaux beauftragt visitierte Himmerod im 14. Jahrhundert die Frauenklöster Bonneweg in Luxemburg, Burtscheid bei Aachen und Hoven bei Zülpich. Weiterhin wurde ein Himmeroder Abt von der Trierer Kurie betraut mit der Visitation der Reklusen auf der Insel Niederwerth bei Koblenz.

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0.2.Inkorporierte Pfarreien, Patronatsrechte

Die Annahme von Patronaten und Pfarrkirchen war nach den ersten Ordenssatzungen verboten, da dies angesichts der angestrebten Einfachheit des Mönchideals keine akzeptable Einnahmequelle dearsellte.
Neben privatrechtlichen Abgaben bezog Himmerod zudem den Zehnt als öffentlich-rechtliche Leistung. Bereits im 13. Jahrhundert war dies der Fall in den Pfarreien Briedel, Pommern, in den Patronaten Dahlem-Trimport, Altrip, Rheingönheim und Neuhofenl. Mit dem Patronatsrechts verbunden waren die Präsentation der Geistlichen und die Erhebung eines Teils des Einkommens.

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0.3.Visitatoren

Als Gründung des hl. Bernhard war Himmerod ein Tochterkloster von Clairvaux. Die in der
Carta caritatis geregelten Vorrechte des Vaterabtes bestanden in der jährlichen Visitation der Tochter und in der differenzierten Aufsichtsgewalt. Aus dem Liber dictaminium ist bekannt, dass der Abt von Clairvaux im 14. Jahrhundert wiederholt sein Visitationsrecht in Himmerod ausübte. Wenn er verhindert war, wurde mit der Wahrnehmung dieses Rechts der Abt von Eberbach beauftragt. Auch bei Resignation oder Neuwahl des Himmeroder Abts konnte so verfahren werden. Entscheidungen mit Konsequenzen für das klösterliche Leben durften nur in Anwesenheit des Vaterabtes bzw. durch die Delegation an einen Abt seiner Generation wahrgenommen werden. Erst wenn die Wahl durch das Generalkapitel bestätigt worden war, erhielt sie Rechtskraft. Neben den geistlichen Bereichen war der Vaterabt auch zur Prüfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verpflichtet
Neben seiner Aufgabe als Abt wurde der Zisterzienserobere Robert Bootz (1685-1730) bereits ein Jahr nach seiner Abtsweihe zum Visitator der zu Clairvaux gehörenden deutschen Klöster ernannt. Von 1687 bis zu seinem Tod war er zudem als Generalvikar der Zisterzienser für Niederdeutschland und für das Rheinland tätig. Damit unterstanden ihm 18 Männer- und 57 Frauenklöster. Als Rektor fungierte er weiterhin von 1706 bis 1709 im Senat der Universität Trier.
Auch Himmerod hatte sich der nach dem Trientiner Konzil (1545-63) beschlossenen Kirchenreform zur Erneuerung des Ordenslebens unterzogen. So besuchte der Generalabt Nikolaus Boucherat (1571-1584) im Mai 1574 die erste Gründung Bernhards in Deutschland. Er attestierte ihr „bene reformatum“ und lobte den 38. Abt Gregor Simonis aus Zell an der Mosel (1571-1581) als „bonus vir“.

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0.4.Gebetsverbrüderungen

Seit dem 17. Jahrhundert erneuerte Himmerod die durch Unruhen und Kriege unterbrochenen Gebetsverbrüderungen mit befreundeten Klöstern. Die seit 1253 bestehende Gebetsverbrüderung mit der Abtei des hl. Willibrod in Echternach wurde am 9. April 1659 erneuert und ein Monat später von Echternach bestätigt. Weitere Brüderschaften bestanden mit den Benediktinern von St. Maximin in Trier (1681), Heisterbach (1749) und Marientstatt (1753).

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0.5.Grablegen

Im 12. und 13. Jahrhundert wurde Himmerod von Adeligen geradezu mit Schenkungen überhäuft. Im späteren Mittelalter versiegte allmählich der Strom der Gaben. Aufgrund der Verarmung auch des Adels ließen die Dotationen merklich nach. Viele Angehörige des regionalen Adels erhielten im 13.  Jahrhundert eine letzte Ruhestätte in der Abtei. Insbesondere das Geschlecht der Hinteren Grafschaft Sponheim und die Manderscheider sind mit mehreren Grablegen in der Klosterkirche vertreten. 1157 hatte das Generalkapitel des Zisterzienserordens ausschließlich Grablegen des Klosterstifters in der Klosterkirche erlaubt. Seit dem 13. Jahrhundert wurde diese Forderung nicht mehr beachtet. Wohltätern des Klosters, Adeligen, Rittern, aber auch Geistlichen und Bürgern wurde eine Begräbnisstätte in der Abtei ermöglicht.

Vor dem St. Bernhardsaltar im romanischen nördlichen Querhaus befand sich die Grabgruft der Grafen von Sponheim-Starkenburg (außer Johannes V. + 1437).
Vor den Altären der Apostelfürsten und der hl. Maria Magdalena und vor dem Davidsaltar im Kreuzgang fanden Mitglieder der Ritter und späteren Grafen von Manderscheid ihre letzte Ruhe.

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0.6.Spirituelle Austrahlung

Ein anschauliches Bild des geistigen Lebens im Himmeroder Kloster vermittelte der Heisterbacher Prior Cäsarius (um 1180-1240) durch seine „Wundergeschichten“ (Dialogus miraculorum). Insbesondere die praktizierte innige Passions- und Marienverehrung formte das religiöse Leben in der Ordensgemeinschaft. So sind nicht weniger als 74 Mönche des Klosters im Heiligenverzeichnis der Zisterzienser aufgeführt. Vor allem der seelige Priestermönch David aus Florenz, der bereits zum Gründungskonvent gehörte, wurde bald schon nach seinem Tode 1179 vom Konvent und der Bevölkerung verehrt. Bald wurde sein Grab Ziel von Wallfahrten.

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Kulturelle Leistungen

0.1.Literarische, wissenschaftliche und künstlerische Bestätigung

Die früheste bekannte Handschrift aus Himmerod stammt aus dem Jahre 1154, einem Predigtwerk des hl. Augustinus über das Johannesevangelium, das nicht mehr gekennzeichnet ist von ehemals strengen Erlassen der Ordensleitung. Der Codex enthält eine Reihe ein- bis dreifarbiger Initialen mit bizarrem Rankenwerk und vereinzelt sogar figürlichen Darstellungen. Andere Erzeugnisse des Himmeroder Skriptoriums sind einfacher gehalten, weisen jeweils sorgfältige Initialzeichnungen in Rot, Grün, Gelb und Blau auf.

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Empfohlene Zitierweise

Brauksiepe, Bernd: Großlittgen - Kloster Himmerod. Religiöses und spirituelles Wirken. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//eifel-ahr/grosslittgen-kloster-himmerod/religioeses-und-spirituelles-wirken.html> (Letzter Aufruf: 20.04.24)