Durch Gesetz vom 29.Ventôse XII (20.3.1804) und einem Konsularbeschluss vom 9.Germinal XII (30.3.1804) wurde das Klostergebäude im Tausch gegen das Zuchthaus den Hospizien überlassen. An seine Stelle sollte, so zumindest die Absicht, ein Hospital treten. Die Arbeiten zu dem modern und großzügig geplanten Josephinenhospital wurden mit dem Abriss des Klosters, der am 24.3.1806 begann, angefangen, jedoch bald wieder eingestellt. Die Angaben in den Mainzer Adressbüchern geben Einblick in die Verhältnisse. Bis 1857 werden die Hospizien als Eigentümer bezeichnet.
1842 ist zu Haus A 18 eine Erklärung hinzugefügt: „woselbst 10 Häuser und die Loreto-Kapelle standen; später das Kapuzinerkloster“.
Das Gebäude wurde hauptsächlich für Privatwohnungen genutzt. Ein weiterer Teil der Klosteranlage, zwischen den Häusern A 1 und A 2 gelegen diente nach den Angaben im Adressbuch 1853 als Zimmerplätze und Heumagazin.
Im Adressbuch 1857/58 wird die Liegenschaft bezeichnet als Kronenberger und Westerburger Hof, Loreto-Kapelle, ehemaliges Kapuzinerkloster. Erwähnt wird, dass Gebäudeteile als Raum zur Aufbewahrung der Löschgeräte der Feuerwehr für die Sektion A, Flur 1 und weiterhin als Heumagazin genutzt werden.
1857 wurde der Verkauf des ehemaligen Klostergebäudes beschlossen. Der Gebäudekomplex ging in Privatbesitz über. Das Gebiet wurde in mehrere Parzellen aufgeteilt.

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Mainz - Kapuziner. Nachnutzung - Späteres Schicksal. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-kapuziner/nachnutzung-spaeteres-schicksal.html> (Letzter Aufruf: 19.03.24)