Der Kapuzinerorden zählt zu den Mendikantenorden, den Bettelorden, die auf Almosen angewiesen waren. Zum täglichen Unterhalt leistete nach J.Kartels die Kurfürstliche Hofkammer Unterstützung durch Geld und Naturalien[Anm. 1]. Für 1730 nennt er einen Geldbetrag von 60 fl., dazu Holz- und Weinlieferungen sowie die Lieferung von 12 Pfund Talgkerzen; 1775 wurde der Geldbetrag auf 90 fl. erhöht. Die Weinzahlung erfolgte an fünf Terminen: Weihnachten, Fastnacht, Ostern, Pfingsten und dem Inthronisationstag des Erzbischofs/Kurfürsten.
Zu den Wohltätern der Mainzer Niederlassung rechnet J.Kartels die Grafen von Eltz und die Familie von Schönborn. sowie Mitglieder des Mainzer Domkapitels.
In mehr als 30 Orten besaßen die Kapuziner das Recht, zu kollektieren. Genannt werden  u.a. Kastel, Kostheim, Weisenau, Laubenheim, Drais, Mombach, Gonsenheim, Bodenheim, Nackenheim, Lörzweiler, Ebersheim, Bischofsheim, Bretzenheim, Budenheim, Heidesheim, Heidenfahrt, Klein-Winternheim, Ober-Olm, Nieder-Olm, Zornheim, Sörgenloch, Finthen,  Wicker, Weilbach, Eddersheim, Flörsheim, Haßloch [heute Rüsselsheim-Haßloch], , Oberwalluf, Niederwalluf, Frauenstein, Astheim,

In der von W.Schieder vorgenommenen Edition des Datenmaterials der nach 1802 zu veräußernden Nationalgüter finden sich keinerlei Hinweise auf Besitz des Mainzer Kapuzinerklosters.

Anmerkungen:

  1. Vgl. Kartels, Wechselbeziehungen, S. 291 Zurück

Empfohlene Zitierweise

Rommel, Martina: Mainz - Kapuziner. Wohltäter, Besitz und Rechte. In: Klöster und Stifte in Rheinland-Pfalz, URL: <http:⁄⁄www.klosterlexikon-rlp.de//rheinhessen/mainz-kapuziner/wohltaeter-besitz-und-rechte.html> (Letzter Aufruf: 19.03.24)